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Urteilskraft | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Urteilskraft,

nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch das Vermögen, Urteile zu bilden;

dann auch die Fähigkeit, angemessen, treffend und richtig zu urteilen, und in diesem Sinne nahe verwandt mit Verstand (s. d.).

KantKritik der Urteilskraft«) unterschied die subsumierende Urteilskraft, d. h. die, welche das Besondere und Einzelne einem schon bekannten Allgemeinen unterordnet, und die reflektierende, welche zu der gegebenen Mannigfaltigkeit einzelner Data die Einheit einer allgemeinen Regel sucht.

Zum Duden

Aus dem Wörterbuch
Nr.ErgebnisUrteilskraft
1 ******Ur|teils|kraft, die <o. Pl.>: Fähigkeit, etw. zu beurteilen.

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"Urteilskraft"

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