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Verabschiedung | eLexikon

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Verabschiedungeines Gesetzes, s. Abschied. / 5

Seite 66.218

Verabschiedung

5 Wörter, 44 Zeichen

Abschätzung - Abschoß

Bild 1.56: Abschätzung - Abschoß
* 2 Seite 1.56.

Abschied,

Braunschweig

Bild 3.359a: Braunschweig
* 6 Braunschweig.

die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen Entlassung, z. B. bei Militärs. Im frühern Deutschen Reich bezeichnete man mit Abschied die Urkunde, in welcher die auf einem Reichstag gefaßten Beschlüsse zusammengestellt und verkündet wurden (Reichsabschied, recessus imperii); eine Bezeichnung, welche sich daraus erklärt, daß diese Publikation jeweilig beim Schluß des Reichstags erfolgte. Seitdem der Reichstag permanent in Regensburg [* 4] tagte, kam diese Einrichtung in Wegfall; der letzte, sogen. jüngste Reichsabschied datiert von 1654. Die beste chronologische Zusammenstellung der deutschen Reichsabschiede ist von Senckenberg und Olenschlager (Frankfurt [* 5] a. M. 1747, 4 Bde.). Die Einrichtung eines solchen Abschieds ist auch in manchen deutschen Einzelstaaten adoptiert und bis auf die Gegenwart beibehalten worden, wenigstens insofern, als am Schluß der Session des Landtags ein Landtagsabschied publiziert wird, welcher, wie z. B. in Braunschweig, [* 6] eine Zusammenstellung der mit dem Landtag vereinbarten (»verabschiedeten«) Gesetze und den Staatshaushaltsetat enthält. In England vertritt das Parlamentsstatut, welches einen wörtlichen Abdruck aller Gesetze und Beschlüsse, auch der schon publizierten, in einer einzigen Akte nochmals zusammenfaßt, die Stelle eines Abschieds. Endlich bedeutet Abschied auch s. v. w. Abschoß.