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Vorläufige Verwahrung | eLexikon

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Vorläufige Verwahrungs. Festnahme und Untersuchungshaft. / 6

Seite 66.414

Vorläufige Verwahrung

6 Wörter, 60 Zeichen

Festigkeitsmaschinen -

Bild 6.177: Festigkeitsmaschinen - Festnahme
* 2 Seite 6.177.

Festnahme



Festons - Festuca

Bild 6.178: Festons - Festuca
* 3 Seite 6.178.

(Festnehmung), s. v. w. Verhaftung (s. Haft), insbesondere die vorläufige Verhaftung verdächtiger Personen durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Organe der Sicherheitspolizei. Während nämlich eine Verhaftung in der Regel nur auf Grund eines schriftlichen richterlichen Befehls stattfinden soll, kann nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 127) von der Staatsanwaltschaft und von Polizei- und Sicherheitsbeamten auch dann zur vorläufigen Festnahme geschritten werden, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und Gefahr im Verzug obwaltet. Wird jemand auf frischer That

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betroffen, so ist jedermann befugt, ihn vorläufig festzunehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist, oder wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann. Der Festgenommene muß unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgte, zugeführt werden, und dieser hat ihn spätestens am Tag nach der Vorführung zu vernehmen.