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Vulgarsubstitution | eLexikon | Rechtswissenschaft - Erbrecht - Der Erblasser

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Vulgarsubstitutions. Substitution. / 3
Vulgarsubstitution _2(Substitutio vulgaris), s. Substitution. / 5

Seite 16.294

Vulgarsubstitution

8 Wörter, 99 Zeichen

Rechtswissenschaft — Erbrecht — Der Erblasser

Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888

Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910

Substanz - Subtraktion

Bild 15.415: Substanz - Subtraktion
* 2 Seite 15.415.

Substitution

(lat.), Stellvertretung, Einsetzung eines Stellvertreters, namentlich seitens eines Prozeßbevollmächtigten, der seine Vollmacht auf einen andern überträgt; Substitutorium, die zur Beurkundung dessen ausgestellte Urkunde. Im Erbrecht versteht man unter S. eine eventuelle Erbeinsetzung oder, wie der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1804 ff.) es nennt, die Nacherbfolge, welche dann vorliegt, wenn der Erblasser einen Erben in der Weise einsetzt, daß derselbe erst, nachdem ein andrer Erbe geworden ist, von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an Erbe sein soll.

Mit diesem Moment hört der bisherige Erbe (Vorerbe) auf, Erbe zu sein, und die Erbschaft fällt dem Nacherben zu. Dahin gehört zunächst die Vulgarsubstitution, d. h. die Einsetzung eines zweiten Erben (Substituten, Nacherben) für den Fall, daß der erst ernannte nicht Erbe wird; ferner die Pupillarsubstitution, darin bestehend, daß der Vater seinem unmündigen Kind einen Erben ernennen darf für den Fall, daß dieses nach ihm noch unmündig versterben sollte; endlich die Quasipupillarsubstitution (substitutio quasi pupillaris s. exemplaris), vermöge deren es allen Aszendenten freisteht, einem blödsinnigen Abkömmling einen Substituten zu ernennen für den Fall, daß das Kind im Blödsinn verstirbt, jedoch nur in betreff des Vermögens, welches der Blödsinnige von dem Aszendenten hat, nicht seines anderweiten.

Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs kennt nur eine Art der Nacherbfolge, bestimmt aber (§ 1851) bezüglich der eventuellen Erbeinsetzung für einen Abkömmling folgendes: »Hat der Erblasser einem Abkömmling, welcher zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tod einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen, daß die Einsetzung des Nacherben auf den Fall beschränkt sei, wenn der Vorerbe keinen Abkömmling hinterlasse«.

Chlorschwefel - Chlorw

Bild 4.54: Chlorschwefel - Chlorwasserstoff
* 3 Chlorwasserstoff.

In der Chemie heißt S. oder Metalepsie die Vertretung eines Atoms oder einer Atomgruppe in einer chemischen Verbindung durch ein Äquivalent eines andern Elements oder einer andern Atomgruppe. Bei der Einwirkung von Chlor auf manche organische Verbindungen können ein oder mehrere Atome Wasserstoff in Form von Chlorwasserstoff [* 3] austreten, während gleich viel Atome Chlor die Stelle des ausgetretenen Wasserstoffs einnehmen. Auf diese Weise entstehen chlorhaltige Verbindungen (Substitutionsprodukte), die, obgleich chlorhaltig, noch den Charakter ihrer Muttersubstanz, aus der sie entstanden sind, besitzen.

Behandelt man Essigsäure C2H4O2 mit Chlor, so entstehen der Reihe nach Monochloressigsäure C2H3ClO2 ^[C2H3Cl2O2], Dichloressigsäure C2H2Cl2O2 , Trichloressigsäure C2HCl3O2 , und alle diese Säuren zeigen noch den Charakter und die Basizität der Essigsäure. Wie Chlor verhalten sich auch Brom und Jod und gewisse Atomgruppen, wie NO2 , NH2 , SO2 . Ebenso können an die Stelle von Sauerstoff Schwefel, Selen oder Tellur, an die Stelle von Stickstoff Phosphor, Arsen oder Antimon treten, ohne daß der Charakter der betreffenden chemischen Verbindungen geändert wird.

Daraus muß man schließen, daß der Charakter der organischen Substanzen bis zu einem gewissen Grad weniger von der Natur ihrer Bestandteile als vielmehr von der Art der Verbindung, von der Stellung, welche letztere einnehmen, abhängig ist. Diese Thatsachen führten in der Chemie zur Aufstellung der Typentheorie durch Dumas und Laurent und der Kerntheorie durch Laurent, und wenn beide auch nicht allgemeine Geltung erlangt haben, so bildeten sie doch die Brücke [* 4] zu den neuen, jetzt herrschenden Anschauungen.