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Waldgrundgerechtigkeiten | eLexikon

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Waldgrundgerechtigkeitens. Waldservituten. / 3

Seite 16.349

Waldgrundgerechtigkeiten

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Waldmensch - Waldshut

Bild 16.351: Waldmensch - Waldshut
* 2 Seite 16.351.

Waldservituten

(Waldgrundgerechtigkeiten), die meist den Besitzern bestimmter Grundstücke zustehenden dinglichen Rechte auf Benutzung fremder Waldgrundstücke, welche den Eigentümer der letztern verpflichten, zum Vorteil des Berechtigten etwas zu dulden oder zu unterlassen, was er sonst vermöge seines Eigentumsrechts untersagen oder thun könnte. Die hauptsächlichsten Waldservituten sind: Holz-, Mast-, Harz-, Waldstreu-, Waldweide-, Waldgräserei-, Torf-, Fischerei-Berechtigungen.

Die überwiegenden Nachteile der meisten Waldservituten für die Waldwirtschaft haben in neuerer Zeit fast in allen Kulturstaaten zur Regelung oder zur Ablösung der Waldservituten geführt. Die Regelung besteht teils in der Feststellung oder Änderung des Umfangs, teils in der Herstellung einer geordneten Ausübung der Berechtigungen.

Vgl.   Pfeil, Anleitung zur Ablösung der Waldservituten (3. Aufl., Berl. 1854);

Albert, Lehrbuch der Forstservituten-Ablösung (Würzb. 1868);

Danckelmann, Die Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten (Berl. 1880 bis 1888, 3 Tle.).

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