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Wirtschaftssystem | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz
Titel
Elemente zu Betriebssystem:

1) die Art der Fruchtfolge

1) Die Brandwirtschaft. Der Boden wird erst zum Ackerland hergerichtet durch ein Abbrennen der auf seiner Oberfläche

2) Die wilde Feldgraswirtschaft. Die Feldgraswirtschaft ist ein B.

3) Die Felder- oder Körnerwirtschaft. Bei diesem B. ist der landwirtschaftliche Boden streng und dauernd geschieden

4) Die geregelte Feldgraswirtschaft (auch Koppel-, Wechsel-

1) Brache, 2) Weizen oder Roggen, 3) Gerste

1) Wintergetreide, 2) Wurzelgewächse, 3) Sommergetreide

6) Die freie Wirtschaft. Bei diesem B. wird grundsätzlich und fortdauernd von der Innehaltung eines bestimmten

7) Die Weidewirtschaft ist eine Art von Feldgraswirtschaft. In neuerer Zeit

Betriebssystem

(Wirtschaftssystem, Landwirtschaftssystem, Ackerbausystem, Feldsystem). Der landwirtschaftliche Betrieb ist die Verwendung der produktiven Kräfte (Boden, Arbeit, Kapital) zum Zweck der Herstellung und eventuell des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte. Die Organisation dieses Betriebes kann eine sehr verschiedene sein, man unterscheidet danach verschiedene Betriebssysteme. Die Betriebssysteme führen ihren Namen nach der Art des Ackerbaubetriebes, weil diese die Grundlage des Betriebes überhaupt ist und zunächst bei der Organisation des letztern festgestellt werden muß.

Die hauptsächlichsten Unterscheidungsmerkmale derselben sind:

1) die Art der Fruchtfolge (Folge der Früchte nacheinander auf demselben Grundstück);

2) die Art der Feldeinteilung (Einteilung des landwirtschaftlichen Bodens in Ackerland und Grasland, des Ackerlandes in Pflugland und Brachland);

3) das Maß der Arbeits- und Kapitalverwendung auf gleicher Bodenfläche. Nach dem dritten Merkmal unterscheidet man extensive und intensive Betriebssysteme, je nachdem eine geringe oder große Arbeits- und Kapitalverwendung stattfindet; nach allen drei Merkmalen unterscheidet man als Hauptarten: die Brandwirtschaft, die wilde Feldgraswirtschaft, die Felder- oder Körnerwirtschaft, die geregelte Feldgras- oder Koppelwirtschaft, die Fruchtwechselwirtschaft, die freie Wirtschaft. Manche fügen dazu noch die Weidewirtschaft und die Wirtschaft mit technischen Nebengewerben.

1) Die Brandwirtschaft. Der Boden wird erst zum Ackerland hergerichtet durch ein Abbrennen der auf seiner Oberfläche, resp. in der obern Schicht befindlichen Hölzer oder Vegetabilien, die bisher die Verwendung zum Ackerbau nicht gestatteten. Die Asche dient als Dungmittel; durch den Brennprozeß selbst werden in der demselben unterworfenen Erde eine Reihe mineralischer Pflanzennährstoffe schneller, als es sonst geschehen wäre, löslich und für die nachfolgenden Feldgewächse sofort aufnehmbar gemacht, anderseits zerstört er aber auch organische Bodensubstanz, Humus.



Betriebssystem (Brandw

Bild 2.830: Betriebssystem (Brandwirtschaft, wilde Feldgraswirtschaft, Körnerwirtschaft)
* 6 Seite 2.830.

Diese Wirkung ist nur da unschädlich, wo, wie in Urwäldern, Humus in überreichem Maß vorhanden ist. Die Brandwirtschaft kommt in sehr verschiedener Weise vor. In dünn bevölkerten Urwaldgegenden ist sie häufig die erste (und allein mögliche) Art der landwirtschaftlichen Benutzung des Bodens. Ein Ausroden der Bäume ist nicht möglich; es fehlen die Arbeitskräfte, auch ist das Holz [* 4] nicht absetzbar. Die Bäume sind nur ein Hindernis für die Bodenkultur. Man entfernt sie, indem man sie fällt und im folgenden Jahr verbrennt, oder indem man sie durch Abschälen der Rinde vertrocknen läßt und auf dem Stamm anzündet. Die Wurzeln und Stämme verfaulen allmählich. Nach dem Brennen wird die Asche ausgestreut, der Boden mit Pflug [* 5] oder Karst umgerissen und dann gesäet. Das Brennen ist hier in der Regel nur eine einmalige Maßregel der Urbarmachung des Urwaldes. Der Ertrag hängt von der natürlichen Bodenfruchtbarkeit ab und kann,

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wo diese eine hohe, ein sehr großer sein. - Eine Brandwirtschaft andrer Art findet sich in dünn bevölkerten Steppengegenden (z. B. Südrußland, Mittelasien, südwestliches Sibirien). Die langen Gräser [* 7] der Steppe werden abgesengt, die Asche wird zerstreut, der Boden mit kurzen Pfählen umgebrochen; sodann wird gesäet, gewöhnlich nur Buchweizen, und nach der Ernte [* 8] das nicht sonst gebrauchte Stroh auf dem Feld verbrannt. Der Boden ist bald, nach 5-8 Jahren, erschöpft, man geht dann zu neuem über. - In Deutschland [* 9] und in andern europäischen Kulturstaaten kommt eine Brandwirtschaft in Moor- und Torfgegenden vor.

Dieselbe besteht darin, daß man die obere Narbe des Bodens mit dem Pflug abschält oder mit der Hacke loshaut, die Plaggen genannten Stücke auf kleine Haufen bringt, diese sodann einem mehr oder minder vollständigen Verbrennungsprozeß unterwirft, die Asche verteilt und nun pflügt, säet, erntet. Bei der eigentlichen Brandwirtschaft handelt es sich nicht um eine nur einmalige Maßregel zur Urbarmachung von Moor- und Torfland, damit die für den Feldbau hinderlichen Überreste der frühern Vegetation am schnellsten und gründlichsten zerstört und mineralische Pflanzennährstoffe löslich und disponibel werden, sondern um ein in bestimmten Zeiträumen wiederholtes Brennen.

Hafenbefestigung - Haf

Bild 7.1000: Hafenbefestigung - Hafer
* 10 Hafer.

Der abgebrannte Boden trägt einige Jahre, vielleicht mit etwas Nachhilfe von Dünger, Roggen, Buchweizen und Hafer; [* 10] dann überläßt ihn der Landwirt wieder der Natur und wiederholt nach einer Reihe von Jahren, wenn der Boden wieder zum Abbrennen geeignet geworden, dieselbe Bewirtschaftungsweise. Diese Brandwirtschaft ist ein Raubsystem, dessen fortgesetzte Anwendung den Boden mit der Zeit immer weniger geeignet zum Anbau von Feldfrüchten macht (bessere Kulturmethoden des Moorbodens sind unter andern die holländische Fehnkultur und die Rimpausche Dammkultur). - Im Schwarzwald und andern Gebirgsgegenden wird bisweilen eine Brandwirtschaft mit der Feldgraswirtschaft verbunden.

Felder, welche eine Reihe von Jahren als Weide [* 11] benutzt wurden und nun wieder zum Ackerbau dienen sollen, werden ähnlich wie in den Moorgegenden einem Brennprozeß unterworfen, nur daß man hier als Brennmaterial Reisig oder sonstiges Holz zu Hilfe nehmen muß. Man vernichtet hierdurch allerdings Unkraut und gewinnt durch die Asche für die nächsten Ernten einen Vorrat leicht löslicher mineralischer Pflanzennährstoffe, aber man nimmt zugleich dem Boden den größten Teil seines in den Gebirgsgegenden ohnehin geringen Humusgehalts. - Eine andre Form der Brandwirtschaft tritt in Gebirgsgegenden in Verbindung mit der Waldfeldwirtschaft auf (Hackwald-, Haubergs-, Röderwaldwirtschaft).

Getreide (Zusammensetz

Bild 7.264: Getreide (Zusammensetzung, Nahrungswert etc.)
* 12 Getreide.

Man benutzt das Land 10, 15, 20, auch bis 30 Jahre zum Niederwaldbetrieb, brennt nach dem Abhauen des Holzes den Boden, baut dann einige Jahre Getreide [* 12] und läßt sofort oder nach einigen Jahren der Weidenutzung wieder den Waldbau folgen. In Gegenden, wo wegen der Engigkeit der Thäler und Steilheit der Berge wenig Land für den dauernden Ackerbau vorhanden ist, bietet dieses Betriebssystem das Mittel, um das seiner Natur nach zur Holzzucht bestimmte Land wenigstens ab und zu für den Getreidebau zu verwenden und dadurch die Produktion an Körnern und Stroh etwas zu vermehren, und es ist deshalb nicht irrationell, um so weniger, als in der Regel durch den vorherigen Waldbetrieb der Boden so viel Humus hat, daß bei vorsichtiger Anwendung des Brennprozesses die Verringerung desselben die Bodenfruchtbarkeit nicht wesentlich verringert. Die Brandwirtschaft ist das extensivste Wirtschaftssystem.

2) Die wilde Feldgraswirtschaft. Die Feldgraswirtschaft ist ein Betriebssystem, bei welchem dasselbe Grundstück abwechselnd als Grasland und Ackerland benutzt wird. Man unterscheidet die wilde und die geregelte Feldgraswirtschaft. Bei der wilden Feldgraswirtschaft wird das Grundstück ein Jahr oder auch einige Jahre als Ackerland zum Getreidebau benutzt und dann eine unbestimmte, lange Reihe von Jahren dem ohne menschliches Zuthun aufkommenden Graswuchs überlassen und als Weide verwendet.

Wie für die abwechselnde Benutzung als Gras- und Ackerland kein bestimmter Turnus innegehalten wird, so ist auch nicht das Verhältnis von Ackerland und Grasland in der Wirtschaft auf längere Zeit hinaus bestimmt. Wenn der Ertrag des Getreidelandes zu gering wird, überläßt man es dem Graswuchs, bricht von dem bisherigen Grasland, das durch die Rückstände der Weidepflanzen und den Dünger der Weidetiere reicher an Pflanzennährstoffen geworden, einen Teil auf und benutzt diesen zur Körnerproduktion.

Viehzucht (Futterverwe

Bild 16.193: Viehzucht (Futterverwertung, Vererbung)
* 13 Viehzucht.

Stalldünger wird dem Getreideland nie oder doch nur ausnahmsweise zugeführt. Das Getreideland ist aber immer nur ein kleiner Teil des gesamten landwirtschaftlichen Bodens, wird auch sonst wenig bearbeitet. Der Ertrag des Ackerbaues ist bei diesem Betriebssystem gering, die Viehzucht [* 13] ist der Hauptzweig der landwirtschaftlichen Produktion. Dieses Betriebssystem war sehr wahrscheinlich das ursprünglich in Deutschland herrschende und wurde später teils durch die Dreifelderwirtschaft, teils durch die geregelte Feldgraswirtschaft ersetzt. In gebirgigen Gegenden hat es sich noch vereinzelt erhalten. Klimatische und Bodenverhältnisse, welche hier nicht die fortwährende Benutzung der Grundstücke als Ackerland gestatten, und die Besitzverhältnisse, welche die Anwendung der geregelten Feldgraswirtschaft nicht zulassen, zwingen, bei diesem sehr extensiven Betriebssystem zu bleiben.

3) Die Felder- oder Körnerwirtschaft. Bei diesem Betriebssystem ist der landwirtschaftliche Boden streng und dauernd geschieden in Ackerland und Grasland. Das Ackerland wird in gleichgroße Teile, Felder (Fluren, Zelgen), geschieden, ein Teil ist Brachland. Die Zahl der Felder kann verschieden sein, 2, 3, 4, 5 und mehr (Zwei-, Drei-, Vier-, Fünf- etc. Felderwirtschaft), in der Regel ist sie drei. In jedem Feld findet eine verschiedene Benutzung des Bodens statt. Das Feld, welches nicht Brachland ist, wird mit dem Pflug bearbeitet und mit Frucht bestellt. Die Bodenfrüchte sind ausschließlich oder fast ausschließlich Körnerfrüchte. Nach der Bearbeitung, resp. Benutzung des Brachlandes scheidet man die reine Felderwirtschaft und die verbesserte Felderwirtschaft oder Felderwirtschaft mit besömmerter (»eingebauter«) Brache. - Bei der reinen Felderwirtschaft dient das zur Brache bestimmte Feld nach der Ernte bis Johannis als Weideland, dann wird es umgebrochen, gedüngt und zur Wintersaat (Weizen, Roggen) vorbereitet.



Betriebssystem (Dreife

Bild 2.831: Betriebssystem (Dreifelderwirtschaft, geregelte Feldgraswirtschaft)
* 15 Seite 2.831.

Die Hauptform derselben ist die reine Dreifelderwirtschaft (Dreifelderwirtschaft schlechthin). Sie war in Deutschland (auch in vielen andern europäischen Staaten) seit dem Mittelalter bis zum Anfang dieses Jahrhunderts das verbreitetste, vielfach ausschließlich übliche Betriebssystem. Bei ihr war in regelmäßigem Turnus ⅓ des Ackerlandes Brachfeld, ⅓ mit Wintergetreide, ⅓ mit Sommergetreide (Gerste, [* 14] Hafer etc.) bestellt. Die Stoppeln des Winter- und Sommerfeldes, deren Umbruch erst im

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kommenden Frühjahr erfolgte, dienten ebenso wie das Brachfeld bis Johannis als Weide. Futterkräuter und Hackfrüchte wurden auf dem Ackerland nicht gebaut, das Viehfutter lieferten, mit Ausnahme des Hafers, lediglich die ständigen Grasweiden und Wiesen, die Rindviehhaltung war von dem Ertrag derselben abhängig. Den geringen Bedarf an Gemüse oder sonstigen nicht zu den Körnerfrüchten gehörenden Gewächsen deckte man durch Anbau in Gärten oder auf andern in der Nähe der Höfe gelegenen Grundstücken, die von der Dreifelderwirtschaft ausgeschlossen waren. Wo die landwirtschaftliche Bevölkerung [* 16] in Dörfern zusammenwohnte, war regelmäßig die ganze Feldmark in drei Teile geteilt; die Brach-, Winter- und Sommerfelder der Einzelnen bildeten je zusammenhängende Flächen.

Deshalb konnte der gesamte Viehstand eines Dorfs gemeinschaftlich auf dem Brachland und den Stoppelländereien geweidet werden;

es bestanden regelmäßig das Recht der gemeinsamen Brach- und Stoppelweide, meist auch Weiderechte der Grundherren;

die einzelnen Besitzer konnten ihre Grundstücke nicht anders benutzen, als es das System der Dreifelderwirtschaft ihnen vorschrieb;

insbesondere war thatsächlich und rechtlich eine Benutzung des Brachlandes durch Bestellung mit Hackfrüchten oder andern Gewächsen unmöglich.

Das ständige Weideland war hier gewöhnlich gemeinsames Eigentum und wurde von den Dorfgenossen gemeinschaftlich benutzt, die Pflege desselben aber sehr vernachlässigt. Die Wiesen waren zwar Eigentum der Einzelnen, aber es pflegte bloß ein Schnitt von denselben genommen zu werden, und sie wurden häufig im ersten Frühjahr und im Herbst nach der Heuernte auch noch beweidet und zwar von allem Dorfvieh gemeinschaftlich. Bei der reinen Dreifelderwirtschaft blieb also ein volles Dritteil des Ackerlandes für die Pflanzenproduktion unbenutzt, und eine reichliche Ernährung des Viehs konnte nur stattfinden, wo im Verhältnis zum Ackerland eine große Wiesen- und Weidenfläche von hoher natürlicher Fruchtbarkeit vorhanden war.

Dies Betriebssystem ist noch ein extensives System, das wenig Arbeitskräfte und wenig Kapital erfordert. Seine Einführung war gegen früher ein Fortschritt, es zwang die Landwirte zu einer geregelten Bestellung und Benutzung des Ackers und erhöhte die Körnerproduktion. Und es war mit der Einfachheit, Regelmäßigkeit und Stetigkeit seines Betriebes ein rationelles System, solange die landwirtschaftliche Bevölkerung dünn und geistig wenig entwickelt, die Einsicht in die Gesetze der Pflanzen- und Tierproduktion gering, das Bedürfnis einer Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion nicht vorhanden war und eine stärkere Verwendung von Arbeit und Kapital sich nicht entsprechend bezahlt gemacht hätte. Je mehr aber im Lauf der Zeit diese Voraussetzungen fortfielen, verlor das System an seiner Berechtigung und machten sich die Nachteile, die hauptsächlich in einer unvollständigen Ausnutzung der Bodenkräfte, in einer Verringerung der Bodenfruchtbarkeit und einer Verschlechterung des Rindviehstandes bestanden, immer mehr fühlbar.

Eine Reform konnte aber nicht erfolgen ohne eine Änderung des bisherigen Rechtszustandes, insbesondere ohne Aufhebung des Rechts der gemeinsamen Brach- und Stoppelweide. Diese erfolgte vielfach schon im vorigen Jahrhundert. Die reine Dreifelderwirtschaft wurde nun ersetzt durch die verbesserte Dreifelderwirtschaft. Diese besteht darin, daß das bisherige Brachfeld ganz oder teilweise mit Früchten, die nicht zu den Getreidearten gehören, z. B. mit Klee, Kartoffeln, Rüben, Hülsenfrüchten etc., bebaut wird.

Die Vorzüge dieses Betriebssystems vor der reinen Dreifelderwirtschaft sind: die Bodenkräfte werden besser ausgenutzt, und es wird eine erheblich höhere Gesamtproduktion erzielt;

durch den Anbau von Viehfutter kann mehr Vieh gehalten und dieses besser genährt werden, die Viehhaltung wird unabhängiger von der vorhandenen Fläche an Wiesen und Weiden, und auch die Sommerstallfütterung des Rindviehs wird ermöglicht;

die reichlichere Fütterung bewirkt eine reichlichere Düngerproduktion, und dies wirkt wieder günstig auf die Erhaltung und Steigerung der Bodenfruchtbarkeit des Ackerlandes ein;

endlich können durch den Anbau von Wurzelgewächsen und sonstigen Hackfrüchten die Arbeitskräfte gleichmäßiger während des ganzen Sommers beschäftigt werden.

Aber das System hat noch die Nachteile: der Körnerbau überwiegt noch zu sehr;

dadurch, daß stets zwei Halmfrüchte aufeinander folgen, werden die chemischen wie physikalischen Eigenschaften des Bodens ungünstig beeinflußt;

für den Futterbau bleibt zu wenig Land übrig.

Nord-Amerika. Fluß- un

Bild 1.457a: Nord-Amerika. Fluß- und Gebirgssysteme
* 17 Nordamerika.

Die verbesserte Dreifelderwirtschaft hat heute noch in Deutschland und andern Ländern eine große Verbreitung, ist aber in der Gegenwart höchstens nur noch in Ländern zweckmäßig, wo wegen Reichtums des Bodens und dünner Bevölkerung eine starke Produktion von Getreide zum Zweck des Exports gerechtfertigt ist (Rußland, Nordamerika). [* 17] Bleibt ein Teil des Brachfeldes unangebaut, weil die reine Brache wegen zu starker Verunkrautung und schwieriger Bodenbeschaffenheit oder auch mit Rücksicht auf den Rapsbau nicht zu entbehren ist, und wird nun dieser Teil viel energischer behandelt (Umbrechen der Stoppel schon im Herbst, vier- bis fünfmaliges Pflügen), so spricht man von Felderwirtschaft mit schwarzer Brache.

4) Die geregelte Feldgraswirtschaft (auch Koppel-, Wechsel-, Schlagwirtschaft, in Süddeutschland stellenweise Eggartenwirtschaft genannt). Dieses in Dänemark, [* 18] in einzelnen Gegenden Englands und in den Marschgegenden des nordwestlichen Deutschland schon seit vielen Jahrhunderten bekannt, wurde 1783 (durch den Landdrost von der Lühe) in Mecklenburg [* 19] eingeführt und verbreitete sich von dort, allerdings in mannigfach veränderter und verbesserter Form, in den kontinentalen Küstengegenden der Nord- und Ostsee.

Bei diesem Betriebssystem wird in fest bestimmter Zeit und Reihenfolge das Land eine Anzahl von Jahren zum Anbau von Getreide oder auch von andern Gewächsen verwendet und dann ebenso eine Anzahl von Jahren als Weide benutzt. Das ganze Land wird in Schläge eingeteilt. Der Graswuchs ist nicht mehr ein rein natürlicher, man säet in die Getreidefrucht, welche der Weideperiode unmittelbar voraufgeht, Gräser, Klee oder sonstige Futterpflanzen ein. (Der Name Koppelwirtschaft erklärt sich daher, daß in Holstein die einzelnen Schläge mit Gräben und Wällen, auf welch letztern lebendige Hecken, sogen. Knicks, sich befinden, umgeben waren, um die Weidetiere am Ausbrechen zu verhindern und zugleich vor dem heftigen Wind zu schützen, und daß man diese so eingefriedigten Schläge Koppeln nannte.) Die Fruchtfolge und Zahl der Schläge ist bei diesem Betriebssystem keine fest gegebene. Boden- und Marktverhältnisse bedingen hier Unterschiede. Man unterscheidet in jenen Hinsichten verschiedene Arten der geregelten Feldgraswirtschaft, so die holsteinische, mecklenburgische, märkische und andre Koppelwirtschaften. Bei der holsteinischen Koppelwirtschaft (die frühere ist unter dem Einfluß der Thaerschen Lehren [* 20]

Fortsetzung Betriebssystem: → Seite 2.832 || fiziert worden) liegt der Schwerpunkt der Wirtschaft in der Rindviehhaltung und zwar behufs