peter-hug.ch

Zivilgouverneur | eLexikon

  • ️Peter Hug, Sollrütistr. 24, CH-3098 Schliern b. Köniz

Gouverneur

(franz., spr. guwärnör), oberster Militärbefehlshaber einer großen Garnison oder Festung, [* 3] mit eignem Stab [* 4] (vgl. Kommandant); dann der höchste Beamte in einem gewissen Bezirk (Provinz, Gouvernement, Kolonie); ist demselben nur das Militärwesen unterstellt, so heißt er Militärgouverneur, steht er aber an der Spitze der Zivilverwaltung, Zivilgouverneur. In Nordamerika [* 5] leitet ein gewählter Gouverneur (Governor) die Verwaltung eines jeden Staats. Auch ist Gouverneur Titel des Erziehers der Kinder vornehmer Familien sowie der dem Lehrerstand angehörigen Erzieher der Zöglinge in Militärerziehungsanstalten. Vgl. Generalgouverneur.