Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken: Bonifatiuswerk Transparenz
Das Bonifatiuswerk konnte in 2023 insgesamt 1.123 Projekte fördern, die Gesamtfördersumme lag bei über 9,6 Millionen Euro. In seinem Jahresbericht gibt das Bonifatiuswerk Auskunft unter anderem darüber, welche Gelder eingenommen wurden und wofür die Spenden, Mitgliedsbeiträge und Kollekten verwendet werden. Zudem berichtet das Bonifatiuswerk exemplarisch über Projekte sowie Aktionen und Kampagnen.
Der Jahresbericht 2023/2024 im Überblick
Wo sich Herausforderungen im Glaubensleben in der Diaspora zeigen, steht das Bonifatiuswerk den Menschen als verlässlicher Partner zur Seite. Mit 9,6 Millionen Euro hat das „Hilfswerk für den Glauben“ im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 1.123 Projekte in der Diaspora Deutschlands, Nordeuropas und des Baltikums gefördert.
Geprüfte Transparenz / Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrates
![](http://www.bonifatiuswerk.de/fileadmin/user_upload/_processed_/b/5/csm_deutscherspendenrat_zertifikat_hoch_f0ff6f1c19.jpg)
Das Bonifatiuswerk ist 2019 mit dem Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrates ausgezeichnet worden.
Der Deutsche Spendenrat vergibt nach einem externen Prüfungsprozess durch unabhängige Wirtschaftsprüfer das Spendenzertifikat. Diese externe Prüfung ist in Deutschland einmalig; damit wird eine zweckgerichtete, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung der Spenden- und Fördergelder sowie die Einhaltung der Grundsätze des Spendenrates überprüft und bestätigt.
Als Mitglied haben wir uns zur Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Spendenrates zu Transparenz, Qualitätssicherung und Information verpflichtet und stellen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Mehr-Sparten-Rechnung zum Download
Freistellungsbescheid vom 18.12.2024
Jährliche Erklärung zu den Grundsätzen des DSR Geschäftsjahr 2024
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 2023
Selbstverpflichtungserklärung der Mitgliedsorganisationen des DSR
Prüfungskatalog zur erweiterten Prüfung und Berichterstattung über die Grundsätze des DSR
Erweiterung des Bestätigungsvermerks unseres Abschlussprüfers über die Einhaltung der Vorschriften
Richtlinien für Projekte / Vergaberichtlinien
Das Bonifatiuswerk fördert die Seelsorge insbesondere in den Diasporabereichen der Deutschen und der Nordischen Bischofskonferenz sowie in Estland und Lettland durch ideelle und materielle Unterstützung. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Bonifatiuswerkes. Spendengelder werden daher ausschließlich an die [Erz-]Diözesen, Gemeinden und Einrichtungen im Rahmen der Förderanträge nach der Vergabeordnung weitergeleitet. Zweckgebundene Spenden leiten wir 1:1 weiter, sofern die Empfänger kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen sind. Projektzahlungen oder die Weiterleitung zweckgebundener Spenden ins Ausland erfolgt insoweit, wie die Empfänger nach deutschem Recht vergleichbar steuerbegünstig wären. Einzelpersonen werden vom Bonifatiuswerk nicht gefördert.
Welche Projektarten das Bonifatiuswerk unterstützt, wie die Antragstellung funktioniert und welche Schritte auf den Eingang des Antrags folgen, all das finden Sie in der Vergabeordnung.
Vergabeordnung zum Download
Ergänzung zur Vergabeordnung zum Download
Vergaberichtlinien
Transparenzversprechen
Spenderinnen und Spender, Förderer und Mitglieder vertrauen uns regelmäßig Spendengelder und Schenkungen an, damit diese in den Projekten in der Diaspora ankommen. Unsere Aufgabe ist es, einerseits die Projektpartner und die Durchführung der Projekte zu überwachen, damit die Förderung entsprechend unserer Richtlinien sachgerecht verwendet wird. Andererseits sind wir Ihnen als Spenderinnen und Spendern verpflichtet, über die Projekte und über unsere Arbeit zu berichten. Die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben darf dabei nie ein Selbstzweck des Bonifatiuswerkes sein.
Wir stellen unseren Jahresabschluss analog einer großen Kapitalgesellschaft auf. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht werden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Prüfung umfasst dabei auch die Beurteilung des Rechnungswesens und des Internen Kontrollsystems (IKS). Das Bonifatiuswerk ist Mitglied im Deutschen Spendenrat e. V. und Träger des Spendenzertifikats.
Der Deutsche Spendenrat (DSR) ist Dachverband spendensammelnder gemeinnütziger Organisationen. Transparenz, Sicherheit, Glaubwürdigkeit, ethische Standards und Rechenschaft sind Stichworte, denen sich Mitgliederorganisationen verpflichtet wissen.
Satzung
Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken e.V. ist 1849 bei der dritten Generalversammlung des katholischen Vereins Deutschlands von kirchlich engagierten katholischen Laien und Priestern aus Deutschland und dem heutigen Österreich als „Bonifatiusverein für die katholische Mission in Deutschland“ gegründet worden. Der Verein verfolgte vor allem das Ziel, das konfessionelle Bewusstsein zu schärfen und Mitverantwortung für katholische Mitchristen in überwiegend protestantisch geprägten Gebieten Deutschlands zu übernehmen. In seiner langen und wechselvollen Geschichte passte es sich mit seinen Zielen und Aufgaben immer neu den Herausforderungen der jeweiligen kirchlichen und gesellschaftlichen Situation an. Inzwischen unterstützt das Bonifatiuswerk als Hilfswerk für den Glauben über die deutsche Diaspora hinaus auch in Nordeuropa (seit 1974) und dem Baltikum (seit 1995) katholische Christen und die Ortskirchen in der dortigen Diaspora bei ihrem Auftrag, Gott einen Ort zu sichern in einer von religiöser Vielfalt geprägten Umwelt und in einem zum Teil sehr säkularisierten Kontext.
Anti-Korruptionsrichtlinie und Schutzkonzept
Aufgrund unseres satzungsgemäßen Auftrages und der Verpflichtung gegenüber Spenderinnen und Spendern ist das Bonifatiuswerk gehalten, die zur Verfügung stehenden Gelder vertrauensvoll, effizient und effektiv für die Projektarbeit zu verwenden. Deswegen engagiert das Bonifatiuswerk sich aktiv dafür, Korruption und Missbrauch vorzubeugen und hat hierzu Leitlinien zur Korruptions- und Missbrauchsprävention erarbeitet, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich sind.
Interne Kommunikation und Transparenz sind die wirksamsten Mittel, um Korruption vorzubeugen. Darüber hinaus sind unsere Projektpartner ebenfalls zur Einhaltung von Maßnahmen zur Korruptionsprävention verpflichtet. Diese organisatorischen Maßnahmen stehen hier zum Download zur Verfügung:
Richtlinie für Korruptionsprävention zum Download (PDF)
Das Bonifatiuswerk hat mit Wirkung vom 12. Juli 2021 ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) in Kraft gesetzt, das für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich ist. Außerdem werden die Voraussetzungen für die Förderung von Projekten angepasst, um damit die allseitigen Bemühungen kirchlicher Organisationen, Orden und geistlicher Gemeinschaften um einen effektiven Schutz von Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu unterstützen. Für die inländischen Projektpartner ist ab dem 1. Januar 2022 eine Projektförderung von der Vorlage eines ISK abhängig. Das Bonifatiuswerk wird künftig stichprobenhaft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen prüfen.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Gleichzeitig haben wir uns der Selbstverpflichtungserklärung nach der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterstellt. Die Selbstverpflichtungserklärung stellen wir Ihnen nachfolgend gern zur Verfügung
Selbstverpflichtung Initiative Transparente Zivilgesellschaft zum Download
Erläuterung – Initiative Transparente Zivilgesellschaft zum Download