Geschichtsverein Windecken 2000 - Reportagen
- ️bernd hohmann
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Fünf der acht Bausch-Enkel bei einem kürzlichen Familientreffen in Langendiebach.
Von Links: Karl, Charlotte, Kurt, Lisa und Gastgeberin Marie. Sitzend Bausch-Tochter Maria Schäfer Foto: Rolf Hohmann |
Erstmals eingehend mit diesem Themenkreis befasste sich Hermann Müller-Karpe 1943 in seiner Abhandlung "Zur Originalitätsfrage der Wetterauer Brandgräber" (Mitteilungen des Hanauer Geschichtsvereins e.V. 1943/Februar 1944). Bis zu diesem Zeitpunkt war deren Echtheit "als solche" von keinem Prähistoriker ernsthaft angezweifelt worden. Etwas anders verhielt es sich mit den Grabbeigaben in Form von gelochten Schmuckketten, vor allem aus Kieselsteinen. In seiner Inaugural-Dissertation von 1938 "Die Rössener Kultur in Südwestdeutschland" erwähnt Armin Stroh auch kurz die "Wetterauer Brandgräber" und in einer Fußnote merkt er an: "Eine eingehende kritische Untersuchung der Kieselketten und vor allem der "Anhänger" wäre dringend geboten. Mindestens sollten sie, solange eine solche nicht stattgefunden hat, nicht zu irgendwelchen Schlüssen oder Beweisführungen herangezogen werden." Armin Stroh betont aber in seiner Arbeit ausdrücklich: "Da die Brandgräber als solche sicher sind, mag das eine oder andere auch der Rössener Kultur angehören, aber wohl nur der südwestdeutschen Stichkeramik."
Zu einem völlig anderen Schluß kommt Gudrun Loewe 1958 in ihrem erwähnten Beitrag, der nach 45 Jahren von mir einer kritischen Betrachtung unterzogen wurde. Nach Auswertung der gleichen Quellen, die auch der Autorin zur Verfügung standen, einer ganzen Serie von Bohrversuchen an Kieselsteinen und interessanten Angaben in den erst kürzlich aufgetauchten Erinnerungen von Theodor Jung, weichen meine Schlußfolgerungen teilweise erheblich von ihren Feststellungen ab. Meine in mehreren Beiträgen zusammengefaßten kritischen Bewertungen erheben keinesfalls den Anspruch, eine wissenschaftliche Abhandlung darzustellen, sondern sie sind eine Betrachtung aus der Sicht eines "vorbelasteten" Journalisten. Ich beschäftige mich immerhin seit 1967 intensiv mit der Vor- und Frühgeschichte speziell unseres Raums, und meine Bücher- und Quellensammlung zu diesem Themenkreis kann sich durchaus sehen lassen. Außerdem verfüge ich als Autodidakt über einige Ausgrabungspraxis und kann schon ein charakteristisches, jungsteinzeitliches Gefäßbruchstück von einem Artefakt aus späteren Kulturepochen unterscheiden. Immerhin habe ich vor allem für meine intensiven Bemühungen um eine wissenschaftliche Untersuchung der von Baumaßnahmen bedrohten Überreste des römischen Erdkastells Heldenbergen und als Gründer der "Volkskundlichen und archäologischen Arbeitsgemeinschaft südliche Wetterau" mit Sitz in Nidderau bereits 1976 aus der Hand des Ministerpräsidenten Albert Osswald den Ehrenbrief des Landes Hessen erhalten.
Mich interessierte die Frage, ob das Fälschen von Artefakten einen Straftatbestand darstellt. Da ich von Juristen aus meinem Bekanntenkreis keine eindeutige Antwort erhielt, die mir zur Verfügung stehende Literatur und auch das Internet in diesem speziellen Fall nicht weiter halfen, wandte ich mich an das Hessische Ministerium der Justiz. Ich fragte an, ob das Fälschen vor- oder frühgeschichtlicher Bodenfunde (Artefakte) mit der Absicht, diese beispielsweise Antiquitätenhändlern zu verkaufen, oder Wissenschaftler bloßzustellen, ein Straftatbestand nach dem StGB darstellt und und wenn ja, mit welcher Strafe zu rechnen sei? Das Antwortschreiben der Sachbearbeiterin Weisbart vom 24. Februar 2003 (Az.: 3133/1E-III-74/03) hat folgenden Wortlaut: "Auch ich befürchte, dass ich Ihnen eine eindeutige Antwort auf Ihre Fragen nicht geben kann. Zu Ihrer Frage zu den Straftatbeständen ist zu sagen: Das Strafgesetzbuch nennt in § 263 den Straftatbestand des Betrugs. Dieser könnte anzuwenden sein, wenn jemand vor- oder frühgeschichtliche Bodenfunde mit der Absicht fälscht, sie Antiquitätenhändlern zu verkaufen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies in der Absicht geschieht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Strafandrohung ist im Regelfall Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Zu denken wäre im Zusammenhang mit Antiquitäten, wenn es um ein Zertifikat ginge, noch um den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Wenn es um das "Bloßstellen" einer Person geht, etwa wenn ein Dritter in seinem Ruf geschädigt werden sollte, kämen noch die Tatbestände der Beleidigung und der üblen Nachrede nach den §§ 185 und 186 StGB in Betracht. Das heutige Strafgesetzbuch geht in seinen Wurzeln auf das "Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich von 1871" zurück. Ich gehe davon aus, dass die oben geschilderten Tatbestände von ihrem Grundsatz her auch in der Zeit von 1906 bis 1910 galten."
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Diese Steinketten aus der Gemarkung Butterstadt/Marköbel sind verschollen Repro: Rolf Hohmann |
Begleitet von Pressemitteilungen, wird der Geschichtsverein Windecken 2000 auf seiner Homepage in zwangloser Folge die Ergebnisse seiner intensiven Recherchen der Öffentlichkeit vorstellen. Die Abhandlungen von Hermann Müller-Karpe und Gudrun Loewe haben wir weitgehend im Wortlaut auf der Website "www.geschichtsverein-windecken.de" veröffentlicht. Da daraus oft zitiert wird, sind als Quellenangaben die Kürzel MK=Müller-Karpe und GL=Gudrun Loewe gewählt worden. Hinzugefügt wird jeweils die entsprechende Seitenangabe. Hier ist anzumerken, daß die maschinengeschriebene Arbeit von MK aus zwei Teilen besteht. Um die Sache nicht unnötig zu komplizieren, habe ich die Seiten beider Teile von 1 - 16 durchnummeriert. Wie ich ansonsten aus den von mir gesammelten Quellen zitieren werde, ist im Beitrag "Der bandkeramische Kulturkreis in der Literatur" auf unserer Homepage dargelegt.
Wir haben uns bemüht, den Lebensweg der vier handelnden Hauptpersonen dieser "Fälscherstory" in Kurzform nachzuzeichnen:
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Das kürzlich aufgestockte Haus Brunnengasse 6 in Windecken Foto: Rolf Hohmann |
Das Verhältnis von Georg Bausch zu seinem Mentor beschreibt Müller-Karpe in seiner Abhandlung wie folgt: "Bausch selbst sei "in vielerlei Hinsicht eigenartig" gewesen. Äußerst zutraulich und offenherzig allen Menschen (auch Prähistorikern) gegenüber. Gern ließ er sich als "Limesforscher Bausch" bezeichnen. Bis an sein Lebensende, ja bis an sein Sterbebett, hat er oft und gerne von Prof. Wolff erzählt, dem er so viel verdanke und an dem er in geradezu kindlicher Weise hing" (S. 3). Sollte Georg Bausch dieses in ihn gesetzte Vertrauen und die ihm von seinem Förderer so oft bewiesene Fürsorge dadurch aufs Spiel gesetzt haben, indem er skrupellos und aus unerfindlichen Gründen ganze Serien von jungsteinzeitlichen "Brandgräbern" und deren Beigaben fälschte, die der von ihm so verehrte Professor in seinen Veröffentlichungen als "sensationelle" Entdeckungen pries? Bausch mag man nach allem, was Zeitgenossen über ihn aussagten, als etwas naiv bezeichnen, doch so einfältig konnte er wahrlich nicht gewesen sein anzunehmen, daß diese "Massenfälschungen" zwischen 1907 und 1910 nie entdeckt werden könnten und damit "sein Professor" in den Ruch eines Scharlatans gekommen wäre. Mit solchen "banalen" Überlegungen hat sich Gudrun Loewe offensichtlich nie befasst. Georg Bausch starb am 28. September 1932 in seinem 1914 in Windecken erworbenen Haus Brunnenstraße 6 als Entdecker der "Wetterauer Brandgräber" und geachteter Mitbürger.
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Prof. Dr. Georg Wolff in hohem Alter Repro: Rolf Hohmann |
"Georg Wolff wurde am 29. August 1845 zu Neuenhain im Kreise Ziegenhain
geboren. Seine Jugendjahre verlebte er in Schwarzenfels im Kreise
Schlüchtern. Er besuchte 1858 bis 1865 das Gymnasium zu Fulda und
studierte in München Philologie und Geschichte. Die
Lehramtsprüfung legte er in Marburg am 9. November 1869 ab; am 5.
März 1872 wurde er von der philosophischen Fakultät der
Universität Marburg zum Doktor promoviert. Seine
Lehrtätigkeit begann er im Januar 1870 an der Hohen Landesschule
zu Hanau, wo er bis Ostern 1889 wirkte. In diesem Jahr wurde ihm,
nachdem er die Direktorenstelle an dieser Anstalt abgelehnt hatte, die
Stelle eines ersten Oberlehrers am Kaiser-Friedrich-Gymnasium zu
Frankfurt a.M. übertragen. Ostern 1910 in den Ruhestand versetzt,
stellte er sich bei Kriegsausbruch seiner Schule sofort wieder zur
Dienstleistung zur Verfügung.
Georg Wolff war Streckenkommissar bei der Reichs-Limeskommission,
stellvertretender Direktor der Römisch-Germanischen Kommission des
Archäologischen Instituts des Deutschen Reiches, sowie
ordentliches Mitglied des Archäologischen Instituts, Ehrendoktor
der philos.-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
Frankfurt a.M. und Doktor-Ingenieur der Technischen Hochschule zu
Darmstadt. Die Berliner Akademie der Wissenschaften verlieh ihm 1913
die Leibnizmedaille für Kunst und Wissenschaft; die
Geschichtsvereine zu Hanau, Frankfurt, Kassel, Darmstadt, Wiesbaden und
Gießen sowie der Gesamtverein der Deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine machten ihn zu ihrem Ehrenmitglied.
Wolff war ein ausgezeichneter Lehrer von hervorragenden menschlichen und pädagogischen Qualitäten, daneben aber ein Forscher, der auf dem Gebiete der römisch-germanischen und vorgeschichtlichen Bodenforschung bahnbrechend gewirkt und so ein zwiefaches Lebenswerk geschaffen hat. Er war ein Mann, der keinen Feind gehabt hat und dessen ritterliche Gesinnung auch jeden Neider entwaffnen mußte, ein treuer Sohn der hessischen Heimat und der getreue Ekkehard der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, besonders des Hanauer Geschichtsvereins."
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Prof.Dr. Hermann Müller-Karpe bei Entgegennahme der Ehrendoktorwürde der Universität Bratislava Repro: Rolf Hohmann |
Neben seiner Museumstätigkeit habilitierte sich Müller-Karpe im Februar 1958 an der Universität München und wurde zum Privatdozenten ernannt. Vom Sommersemester 1959 bis zum Wintersemester 1961/62 vertrat er den Lehrstuhl für Vor- und Frühgeschichte der Iniversität Würzburg und lehrte vom Oktober 1963 als ordentlicher Professor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Nach Gründung der Kommission für Allgemeine und Vergleichende Archäologie des Deutschen Archäologischen Institutes wurde Hermann Müller-Karpe 1979 zu deren Erstem Direktor gewählt. Am 1. Januar 1980 trat er sein Amt an und leitete den Aufbau dieses Instituts in Bonn und dessen Forschungsaktivitäten bis 1987. Seine wissenschaftlichen Leistungen fanden Ausdruck in seiner Wahl und Ernennung zum Mitglied in zahlreichen wissenschaftlichen Korporationen in Deutschland, der Schweiz, Italien, Japan, Großbritannien und in der Slowakei. Die archäologischen Aktivitäten von Hermann Müller-Karpe erstreckten sich auf alle vor- und frühgeschichtlichen Zeitabschnitte und viele Kulturbereiche bis China, Afrika und Amerika. Widmete er sich in der Anfangszeit seiner wissenschaftlichen Laufbahn vor allem der Bronze- und Früheisenzeit, so wandelten sich mit Beginn seiner Universitätstätigkeit auch seine Publikationen. Parallel zu seinen Vorlesungen entstanden unter anderem das mehrbändige Werk "Handbuch der Vorgeschichte" sowie verschiedene Monographien. Neben seiner akademischen Lehre, legte Professor Müller-Karpe auf die Forschung ebensolchen Wert. Dabei führte er nicht so sehr seine vor Antritt der Franfurter Professur begonnenen Unternehmungen weiter, sondern organisierte und förderte eine neues, großes Projekt, das für die Kupferzeit-, Bronzezeit- und Früheisenzeitforschung von größter Bedeutung wurde: die systematische Erforschung, Bearbeitung und Edition der "Prähistorischen Bronzefunde." Es würde den vorgegebenen Rahmen sprengen, alle Aktivitäten dieses engagierten und vielseitigen Vor-und Frühgeschichtsforschers auch nur annähernd zu würdigen. Das Festschrift-Kapitel "Lebenslauf, wissenschaftliche, pädagogische und organisatorische Tätigkeit" des Ehrendoktors der Komensky-Universität Bratislava verfasste Prof. PhDr. Mária Novotná, Dr. Sc. Ihr Schlußsatz lautet: "Insgesamt gilt Hermann Müller-Karpe auch in der Slowakei als Vorbild in seiner akademischen Verbindung von Forschung und Lehre, wobei das konkret Archäologische ebenso zur Geltung kommt wie das allgemein Historische und beides einen gesamtglobalen Rahmen der Menschheitsgeschichte bildet." Professor Dr. Hermann Müller-Karpe genießt heute seinen verdienten Ruhestand in Königswinter.
Gudrun Loewe wurde am 28. Januar 1914 in Kiel geboren. Sie studierte in Kiel, Hamburg, Tübingen und Jena Vorgeschichte, Geographie und Anthropologie. Im Jahr 1943 erlangte sie mit ihrer 100 Seiten umfassenden Inaugural-Dissertation "Die Kultur mit Schnurkeramik im Lande Thüringen" den Doktorgrad der Hohen Philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach Tätigkeiten als wissenschaftliche Angestellte an der Uni-Jena, im Amt für Bodendenkmalpflege Darmstadt und im Rheinischen Landesmuseum Bonn, wechselte Gudrun Loewe 1965 nach Schleswig. Dort war sie im Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstein als Dezernentin für die archäologische Landesaufnahme zuständig. "Aus ihrer Feder stammen mehrere Monografien und zahlreiche Aufsätze, die in einschlägigen Fachschriften zu finden sind, und sie als gute Kennerin der Vor- und Frühgeschichte ausweisen", heißt es in ihrem Nachruf. Dr. Gudrun Loewe trat am 31. Januar 1979 in den Ruhestand und sie starb 80jährig am 18. Februar 1994 in Bäk (Amt Ratzeburg-Land).
Es ist nicht auszuschließen, daß meine Gegenargumente zur Arbeit von Gudrun Loewe, besonders von involvierten Prähistorikern, nicht unwidersprochen hingenommen werden. Ich bin als Laie gerne bereit, mich der Diskussion zu stellen. Hier meine Anschrift:
Rolf Hohmann
Höhenstraße 2
61130 Nidderau
Telefon: 06187/22831 - Fax 27482
E-Mail: rolf-hohmann@t-online.de
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