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KV-Infoplattform -

Aenderung Historie

Abschluss Diözese Graz-Seckau

Redaktionelle Anmerkungen Gewerkschaft GPA


  • Die

    KV-Gehaltstabellen

    und alte Gehaltsschematas (ausgen. Verwendungsgruppe KiB und KiP sowie fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2 werden um

    5 % plus € 80,00 erhöht.

    Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet. Das ergibt eine

    Erhöhung von bis zu 9,9%, im Durchschnitt von 7,8%

    . Für einfache Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 1.805,35, für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.310,29.

  • Die Werte der Tabelle für

    Kindergarten-Betreuer:innen KiB

    werden bis zur Stufe 4 um 9% angehoben (Einstiegsgehalt: € 1.878,60), die der Stufe 5 und darüber hinaus sowie die Werte der Tabelle für die

    Kindergarten-Pädagog:innen KiP

    um 8,5% (Einstiegsgehalt: € 2.695,10). Alle errechneten Werte werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet.

  • Die

    Lehrlingseinkommen

    werden um

    5% plus € 80,00 erhöht

    und kaufm. auf zwei Dezimalstellen gerundet. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. LJ € 678,71 (+19%), im 2. LJ € 905,83 (+15,2%), im 3. LJ € 1.102.84 (+13.2%) und im 4. LJ € 1.487,56 (+11%)

  • Folgende

    Zulagen

    aus den Übergangsbestimmungen § 41a und § 41b werden mit 7,5% erhöht:

    • Ausgleichszulage

    • Deckelungszulage

    • Fixe Erwartungsschutzzulage

    • Altersbiennium

  • Die

    Kinderzulage

    (Anhang 4.1.2.) nach § 23. 2 beträgt ab 1.1.2023 einheitlich € 90,00 pro Kind.

  • Die

    Rufbereitschaft

    (Anhang 4.1.4.) wird um 7,5 % von € 2,93 auf € 3,15 pro Stunde erhöht.

  • Der

    Fahrtkostenzuschusses

    (Anhang 4.1.6) lt. § 23 (5) wird analog zur Änderung der Verbundtarife angepasst. Die Regelung von 2022 für den Kauf eines nicht übertragbaren Klimatickets bleiben für das Kalenderjahr 2023 aufrecht.

Geltungsbeginn: 1.1.2023

Laufzeit 12 Monate