KV-Infoplattform -
Aenderung Historie
Abschluss Diözese Graz-Seckau
Redaktionelle Anmerkungen Gewerkschaft GPA
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Die
KV-Gehaltstabellen
und alte Gehaltsschematas (ausgen. Verwendungsgruppe KiB und KiP sowie fiktive Berechnungstabellen) inkl. Grundbezug 1 und 2 werden um
5 % plus € 80,00 erhöht.
Die sich nach der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet. Das ergibt eine
Erhöhung von bis zu 9,9%, im Durchschnitt von 7,8%
. Für einfache Hilfskräfte beträgt das Einstiegsgehalt € 1.805,35, für Fachkräfte in der niedrigsten Kategorie € 2.310,29.
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Die Werte der Tabelle für
Kindergarten-Betreuer:innen KiB
werden bis zur Stufe 4 um 9% angehoben (Einstiegsgehalt: € 1.878,60), die der Stufe 5 und darüber hinaus sowie die Werte der Tabelle für die
Kindergarten-Pädagog:innen KiP
um 8,5% (Einstiegsgehalt: € 2.695,10). Alle errechneten Werte werden kaufmännisch auf 2 Dezimalstellen gerundet.
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Die
Lehrlingseinkommen
werden um
5% plus € 80,00 erhöht
und kaufm. auf zwei Dezimalstellen gerundet. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. LJ € 678,71 (+19%), im 2. LJ € 905,83 (+15,2%), im 3. LJ € 1.102.84 (+13.2%) und im 4. LJ € 1.487,56 (+11%)
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Folgende
Zulagen
aus den Übergangsbestimmungen § 41a und § 41b werden mit 7,5% erhöht:
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Ausgleichszulage
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Deckelungszulage
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Fixe Erwartungsschutzzulage
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Altersbiennium
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Die
Kinderzulage
(Anhang 4.1.2.) nach § 23. 2 beträgt ab 1.1.2023 einheitlich € 90,00 pro Kind.
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Die
Rufbereitschaft
(Anhang 4.1.4.) wird um 7,5 % von € 2,93 auf € 3,15 pro Stunde erhöht.
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Der
Fahrtkostenzuschusses
(Anhang 4.1.6) lt. § 23 (5) wird analog zur Änderung der Verbundtarife angepasst. Die Regelung von 2022 für den Kauf eines nicht übertragbaren Klimatickets bleiben für das Kalenderjahr 2023 aufrecht.
Geltungsbeginn: 1.1.2023
Laufzeit 12 Monate