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RI I,4,2 n. F12, Sergius II., (844-847) : Regesta Imperii

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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

Papst Sergius (II.) verleiht dem der römischen Kirche unterstellten Kloster Ambronay die Freiheit (... Sergio papa corroborante, supradictum locum libertatis vigorem ob servitutem romanam obtinuisse ...).

Kommentar

Eine handschriftliche Überlieferung ist nicht erhalten; die Angaben bei Wiederhold, PUU Frankreich II 18 sind wohl irrig. In der Urkunde Leos IX. (vgl. hierzu Dahlhaus, Rota 22, 66 n. 8 und Tafel III Abb. 7) wird eine angebliche Unterstellung des zu Anfang des 9. Jh. gegründeten Klosters Ambronay durch dessen Gründer Erzbischof Bernard von Vienne (810-842) unter den römischen Stuhl erwähnt, die ein Papst Sergius bestätigt habe. Zu Bernard und seiner Vita vgl. Dubois, Moines et monastères du Bugey 13 mit Anm. 18. Zwar regierte kein Papst namens Sergius gleichzeitig mit dem Gründer, jedoch ist wohl am ehesten an Sergius II. zu denken, der dem Gründungsakt zeitlich am nächsten steht. Sergius III. (so Alloing, DHGE II 1132) scheidet wohl aus, denn in Zimmermann, PUU I 54 n. 31 erscheint Ambronay als Besitz der Kirche von Lyon, vgl. auch zuletzt Boshof. Allerdings bleiben Bezüge zu Sergius IV. oder eine irrige Angabe in der Urkunde von Sergius III. (Zimmermann, PUU I n. 31) grundsätzlich möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Leichte Zweifel an der Echtheit der im Original überlieferten Urkunde Leos IX., die Pflugk-Harttung äußerte, sind nach neuen diplomatischen Untersuchungen von Dahlhaus (dem ich auch für briefliche Auskunft danke) hinfällig. Da also das Privileg Leos IX. in formaler Hinsicht zweifelsfrei ist, kann die Berufung auf einen Papst Sergius nur auf einem Irrtum beruhen, so daß wahrscheinlich nicht einmal eine gefälschte Sergiusurkunde im 11. Jh. in Rom vorgelegt worden sein dürfte, vgl. Boshof.

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