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Dem Verwaltungsgericht Wien obliegt die Kontrolle verwaltungsbehördlicher Bescheide und unmittelbarer Befehls- und Zwangsakte im Wege der Bescheid-, der Maßnahmen- und der Säumnisbeschwerde. Weiters entscheidet das Verwaltungsgericht Wien in Vergabeangelegenheiten.
Parteienverkehr
Montag bis Freitag
von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Muthgasse 62, 1190 Wien
Riegel C, 1. Stock,
Zi. C 1.03
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