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Zu Euronorm 6
Beim Blick auf die Tabellen fällt auf, dass die Euronorm 6 fehlt, stattdessen existieren vier verschiedene Varianten. Das wirkt zunächst irritierend, aber Fakt ist, dass es nur eine Euro 6 Norm gibt. Die definiert sich wie alle Normen vor ihr aus ihren Schadstoffgrenzwerten und die bleiben von 6b bis 6d immer gleich. Der Unterschied kommt nur durch die Verwendung der neu eingeführten Testzyklen zustande und die haben durchaus einen Einfluss auf die Zukunft.
Flottenverbrauch
Strenggenommen hat der Flottenverbrauch mit den Euronormen nichts zu tun, aber in ihm wird ein ganz wichtiger Aspekt der internationalen Klimaschutzvorgaben berücksichtigt – der CO2 Ausstoß. Die EU gibt daher seit geraumer Zeit den Autoherstellern Flottenziele vor, die sich immer weiter verschärfen. Bis zur Einführung der Euro 6d Norm im Jahr 2021 muss ein Grenzwert von 95 g/km erreicht sein, anderenfalls drohen gewaltige Geldstrafen für die Autohersteller.
Der CO 2 Ausstoß eines Fahrzeugs ist äquivalent zum Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs, alle Verbrauchsangaben der Hersteller werden durch die Messung während des Testzyklus ermittelt. Ein sparsames Auto bleibt unter 95g, ein weniger sparsames übertrifft die 95g. Mit dem NEFZ konnte dieses Ziel durchaus erreicht werden. Leergeräumtes Fahrzeug, Spezialreifen, klimatische Topbedingungen, abgeklemmte Lichtmaschine usw. sorgten für entsprechende Prüfergebnisse. Mit dem WLTP ist vieles davon nicht mehr möglich, logischerweise wird der Verbrauch der geprüften Fahrzeuge steigen. Auch dank stärkerer Beschleunigung, angehobenen Durchschnitts / Höchstgeschwindigkeiten und dem Wegfall langer Standphasen (Start/Stopp Automatik) gerät der Zielwert 95g in immer weitere Ferne.
Damit erklärt sich, warum ein sauberer Euro 5 Diesel unter Umständen bessere Werte als ein Euro 6 Diesel haben kann. Würde der Euro 5 Diesel einem WLTP Zyklus unterzogen, darf man wohl damit rechnen, dass sich die Sachlage wieder ändert. Die Euro 6c zugelassenen Fahrzeuge sind in der Regel also zunächst einmal wieder weiter vom angestrebten Zielwert entfernt, die besser ausgestatteten, leistungsstarken Modelle noch weiter als die kargen Basismodelle. Bitte immer im Hinterkopf behalten, dass das Fahrzeug im realen Fahralltag immer gleich bleibt, egal nach welchem Zyklus es geprüft wurde.
Die Euronorm 6c führt beide Fahrzyklen an, das kommt allein daher, weil der Verbraucher mit dem NEFZ besser die Modelle unterschiedlicher Hersteller miteinander vergleichen kann, die WLTP Werte sind dafür noch nicht aussagefähig genug. Ab der 6d-Temp Norm kommt dann noch der RDE (Real-Drive-Emission) Test hinzu. Damit müssen die auf dem Rollenstand ermittelten WLTP Werte in einem nochmals verschärften Verfahren im realen Straßenverkehr nachgewiesen werden. Da dort eine weitere deutliche Abweichungen zu erwarten ist, darf zunächst ein Grenzwertaufschlag von 110% und bei Euronorm 6d ein Aufschlag von nur 50% erfolgen.
Die Umstellung des Prüfzyklus ist mit erheblichen Kosten für die Autohersteller verbunden, durch die fast unvermeidliche Verbrauchserhöhung ist zudem der Grenzwert von 95g kaum noch zu erreichen. Die EU hat allerdings beschlossen, für die Nichteinhaltung der Grenzwerte die Autohersteller bis 2020 straffrei zu stellen. Anders sieht es für die Autokäufer aus, der auf dem CO2 basierende Steueranteil wird sehr wohl unter Strafe gestellt. Jedes Gramm über dem Grenzwert von 95g/km wird steuerlich mit zwei Euro belastet und natürlich ohne jede Übergangsfrist sofort nach den WLTP Werten berechnet. Eine Steueranpassung war von der Politik nie vorgesehen.
Ausblick
Problematisch sind die Feinstaubbelastung (PM), die Stickoxide (Nox) und vor allem der CO2 Ausstoß. Nach den bisherigen Planungen soll ab 2021 eventuell eine prozentuale Reduzierung anstelle fester Grenzwerte eingeführt werden. Zur selben Zeit sollten auch deutliche Fortschritte in alternativer Verkehrstechnik erkennbar sein, sonst bleiben die Klimaziele Muster ohne Wert.