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Geschichte

Seine Gründung im August 1871 auf einem Anwaltstag in Bamberg geht auf Initiativen des Preußischen und des Bayerischen Anwalt­vereins zurück.

Sitz des Deutschen Anwalt­vereins war zunächst zehn Jahre lang Berlin, dann Leipzig und von 1932-1933/34 wiederum Berlin. 1977 zog er von Hamburg, wo er nach dem 2. Weltkrieg wieder­ge­gründet wurde, nach Bonn, das er zugunsten des Regierungs­sitzes Berlin im Jahre 2000 verlassen hat, um dem Deutschen Bundestag und dem Bundes­mi­nis­terium der Justiz wie bisher auch räumlich nahe zu bleiben.

Schon der „alte“ DAV befasste sich mit der Justiz­ge­setz­gebung, vertrat die wirtschaft­lichen Interessen der Anwalt­schaft und veranstaltete repräsen­tative Anwaltstage. Dennoch war er – aus heutiger Sicht – eher Honora­tio­ren­verein als Interes­sen­verband. Obgleich er, vor allem in der Zeit der Weimarer Republik, mehr und mehr unmittelbar Einfluss auf die Reichs­ge­setz­gebung zu nehmen versuchte, stand er vielen brennenden Problemen der Anwalt­schaft oft hilflos gegenüber.

1933/34 – das gehört zu den dunklen Seiten unserer Geschichte – ließ sich der DAV gleich­schalten. Nicht so schnell wie andere Vereini­gungen, aber doch ohne große Widerstände. Schließlich wurden er und die örtlichen Anwalt­vereine förmlich aufgelöst. Die Anwälte hatten sich in die Fachgruppe Rechts­anwälte des Bundes national­so­zia­lis­tischer deutscher Juristen einzugliedern.

Die heute als selbst­ver­ständlich erscheinende Wieder­gründung des DAV nach dem 2. Weltkrieg war das Werk eines Mannes, des Hamburger Rechts­anwalts Dr. Emil von Sauer, der als Vorsit­zender des Hambur­gischen Anwalt­vereins zunächst die in der Britischen Zone neu oder wieder­erstandenen örtlichen Anwalt­vereine zu einem „Deutschen Anwalt­verein Nord-West“ zusammen­fasste. Im Gegensatz zum alten DAV, der die Einzel­mit­glied­schaft kannte, wurde der neue ein „Vereins­verein“, seine Mitglieder waren und sind die heute 253 örtlichen Anwalt­vereine.

Der erste Anwaltstag nach dem 2. Weltkrieg fand 1949 in Coburg statt und brachte den Durchbruch nach Süddeutschland. Aber noch bis in die fünfziger Jahre hinein war es eine wichtige Aufgabe, im Süden und Südwesten der Bundes­re­publik örtliche Anwalt­vereine zu gründen und sie zu bewegen, sich dem DAV anzuschließen. Heute gehören dem DAV (über die Mitglieds­vereine) mehr als 60.000 Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte an.

Seit seiner Wieder­gründung befasst sich der Verein verstärkt mit der Justiz­ge­setz­gebung, wobei der Schwerpunkt auf dem Verfah­rensrecht liegt. Die Stellungnahme zu Gesetz­ent­würfen – oftmals schon zum ersten Referen­ten­entwurf – werden von den DAV-Gesetz­gebungs- und Fachaus­schüssen erarbeitet und genießen bei Ministerien, vor allem aber bei Parlamen­tariern, große Wertschätzung. Seit dem Bestehen der Bundes­re­publik ist keines der großen Verfah­rens­gesetze zustande gekommen, ohne dass der DAV zu seinem Entwurf eine umfang­reiche Stellungnahme abgegeben hätte.

Der Fort- und Weiter­bildung wurde bereits seit 1953 große Aufmerk­samkeit gewidmet. Das seit dieser Zeit ständig erweiterte und verbesserte Seminar- und Lehrgangs­programm wird seit 1978 von der Deutschen Anwalt­akademie organi­sa­torisch betreut und in allen Teilen der Bundes­re­publik durchgeführt. Mit dieser „Regiona­li­sierung“ ermöglichen DAV und Deutsche Anwalt­akademie einer großen Zahl von Anwälten die Vertiefung ihrer Kenntnisse und den Erwerb von Spezial­kennt­nissen auch auf solchen Rechts­ge­bieten, die von der immer noch überwiegend justiz­förmig ausgerichteten Ausbildung während der Vorberei­tungszeit vernach­lässigt werden. Seit 1995 wird die Deutsche Anwalt­akademie den wirtschaft­lichen Erforder­nissen entsprechend als GmbH geführt, deren einziger Gesell­schafter der Deutsche Anwalt­verein ist.

Fester Bestandteil des DAV sind seine mittlerweile über30 Arbeits­ge­mein­schaften. Die erste hat sich 1976 gegründet, es war die Arbeits­ge­mein­schaft der Syndikus­anwälte. Als erste (Fach-) Arbeits­ge­mein­schaft, die sich einem bestimmten Rechts­gebiet widmet, kam im Jahre 1979 die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des DAV hinzu. Im Vorfeld gab es bereits seit 1975 einen „Arbeitskreis für Insolvenzrecht im DAV“. Aber auch schon einige Landes­ar­beits­ge­mein­schaften zum Verwal­tungsrecht. Seitdem sind zahlreiche Arbeits­ge­mein­schaften dazu gekommen. Die Initiative kam meist von den Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeits­ge­mein­schaften vermitteln in zahlreichen Veranstal­tungen nicht nur Spezial­wissen zu bestimmten Rechts­ge­bieten, sondern bieten auch interessante Möglich­keiten des wechsel­seitigen Austauschs zwischen dem im betref­fenden Rechts­gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen an. Das Leistungs­spektrum ist sehr breit und reich von Fachver­an­stal­tungen, Kurzlehr­gängen, Mittei­lungs­blättern, elektro­nischen Newsletter bis hin zur eigenen Presse­arbeit.

Schon 1990 eröffnete der Deutsche Anwalt­verein zusätzlich zur Bonner Geschäfts­stelle sein Büro in Berlin, das vielfache Aktivitäten beim Aufbau der Rechts­pflege in den neuen Bundes­ländern koordi­nierte. Inzwischen gibt es auch in Ost-Deutschland „flächen­deckend“ Anwalt­vereine. Die bisher dort gegründeten Vereine sind dem DAV als Mitglieder beigetreten.

Seit 1997 unterhält der Deutsche Anwalt­verein sein Büro in Brüssel. In einer Zeit, in der die nationale Gesetz­gebung der Länder der Europäischen Gemein­schaft immer mehr von Brüssel bestimmt wird, setzt erfolg­reiche Rechts­politik in Deutschland enge Kontakte zu Brüssel voraus. Der Deutsche Anwalt­verein hat sie und wird sie mit Hilfe seines Büros in Brüssel weiter intensi­vieren.

Informa­tionen über das Forschungs­projekt des DAV zum Thema „Moderne Anwalts­ge­schichte“ finden Sie auf der Homepage des Vereins Moderne Anwalts­ge­schichte e.V. unter www.anwalt­verein.de/anwalts­ge­schichte. Ausführliche Informa­tionen zum Thema Anwalts­ge­schichte finden Sie auf der Homepage des Forums Anwalts­ge­schichte e.V. unter www.anwalts­ge­schichte.de