Definitionsmenge – Wikipedia
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In der Mathematik versteht man unter Definitionsmenge oder Definitionsbereich die Menge mit genau den Elementen, unter denen (je nach Zusammenhang) die Funktion definiert bzw. die Aussage erfüllbar ist. In der Schulmathematik wird die Definitionsmenge oft mit abgekürzt, manchmal wird das
auch mit einem Doppelstrich geschrieben.
Eine Funktion ist eine spezielle Relation, die jedem Element der Definitionsmenge
genau ein Element der Zielmenge
zuweist. Die Definitionsmenge wird mit
bezeichnet. Hat die Funktion einen anderen Namen als
wie z. B.
oder
, dann wird der Definitionsbereich entsprechend mit
oder
bezeichnet.
Die Menge
aller Funktionswerte von
heißt Bild- oder Wertemenge
von
und ist eine Teilmenge der Zielmenge.
Die Grundmenge und die Zielmenge einer Funktion sind wesentliche Teile ihrer Definition. Häufig werden aber die Grundmenge und die Zielmenge einer Funktion nicht mit angegeben, wenn die Funktion auf der maximal möglichen Definitionsmenge gemeint ist (die dann meist eine Teilmenge der reellen Zahlen oder komplexen Zahlen
ist).
Zwei Funktionen mit gleicher funktionaler Abhängigkeit, aber verschiedenen Grundmengen oder verschiedenen Zielmengen, sind jedoch unterschiedliche Funktionen und können unterschiedliche Eigenschaften haben.
Gegeben sei die Abbildung mit der Grundmenge
und der Zielmenge
. Dann gilt:
ist eine Funktion mit
und
.
- Als Funktion
(also mit Definitionsmenge
und Zielmenge
) ist
bijektiv, also sowohl surjektiv als auch injektiv.
- Als Funktion
(also mit Definitionsmenge
und Zielmenge
) ist
injektiv, aber nicht surjektiv.
- Als Funktion
(also mit Definitionsmenge
und Zielmenge
) ist
surjektiv, aber nicht injektiv.
- Als Funktion
(also mit Definitionsmenge
und Zielmenge
) ist
weder surjektiv noch injektiv.
Sei eine Funktion und
,
. Die Funktion
heißt Einschränkung von
, wenn
für alle
gilt.[1]
heißt in dieser Situation Erweiterung oder Fortsetzung von
.[2]
Die Einschränkung wird oft als
geschrieben. Diese Notation ist nicht völlig exakt, da die Menge
nicht mit angegeben wird; in den interessanten Fällen wird aber meist
gewählt.
Für eine Funktion und zwei gegebene Mengen
,
gibt es höchstens eine Einschränkung
von
; diese existiert genau dann, wenn die Bildmenge
Teilmenge von
ist.[3]
Im Gegensatz zur Einschränkung einer Funktion ist die Fortsetzung nicht eindeutig.
Gegeben sei die Funktion
Mögliche Fortsetzungen auf den Definitionsbereich , also als Funktionen
, sind beispielsweise sowohl
als auch
ist insofern eine „schönere“ Fortsetzung, als
stetig ist,
hingegen nicht. Dies ändert aber nichts daran, dass beide Funktionen korrekte Fortsetzungen sind, da eine eindeutige Fortsetzung in der Funktionsdefinition selbst nicht erhalten ist. Eindeutigkeit ergibt sich erst aus zusätzlichen Forderungen, wie eben Stetigkeit in diesem Beispiel, oder beispielsweise in der Forderung nach einer holomorphen Fortsetzung auf die komplexen Zahlen von einer Funktion, die zunächst nur auf einer Teilmenge der reellen Zahlen definiert ist.
Unter dem Definitionsbereich der Relation mit
versteht man die Projektion von auf
, also jene Teilmenge von Elementen der Quelle
, die als erste Komponenten in Elementen
vorkommen:[4]
Gegeben sei die Relation mit
.
Da für reelle das Quadrat immer nichtnegativ (größer oder gleich null) ist und umgekehrt für jedes nichtnegative reelle
mindestens eine reelle Zahl
mit
existiert, ist für diese Relation der Definitionsbereich die Menge der nichtnegativen reellen Zahlen:
.
Der Definitionsbereich eines Terms mit Variablen
und den dazugehörigen Grundmengen
ist die Menge aller n-Tupel
,
für
, für die der Term in sinnvolle Werte übergeht.[2]
Der Definitionsbereich des Terms in einer Variablen mit der Grundmenge
ist
, da der Bruch nur für einen von Null verschiedenen Wert des Nenners sinnvoll definiert ist.
Der Definitionsbereich des Terms in zwei Variablen mit der Grundmenge
ist
, da im reellen Fall die Wurzel nur für nichtnegative Werte sinnvoll definiert ist.
Sind und
Terme, so nennt man
eine Gleichung,
und
und ähnliche Ausdrücke nennt man Ungleichungen. Beim Lösen einer Gleichung bzw. Ungleichung sucht man jene Werte aus dem Grundbereich, für welche die Gleichung bzw. Ungleichung in eine wahre Aussage übergeht. Als Definitionsbereich bezeichnet man jene Teilmenge des Grundbereiches, für die alle in der Gleichung bzw. Ungleichung auftretenden Terme sinnvoll definiert sind, also die Durchschnittsmenge der Definitionsmenge von und
.[5]
Insbesondere bei komplizierteren Gleichungen kann es vorkommen, dass beim Lösen der Ausgangsgleichung auf eine Gleichung umgeformt wird, die auch Lösungen enthält, die nicht im Definitionsbereich der Ausgangsgleichung enthalten sind. In einem solchen Fall muss also nach dem Lösen der Gleichung überprüft werden, ob die erhaltenen Lösungswerte tatsächlich im Definitionsbereich enthalten sind und gegebenenfalls einige Werte ausgeschieden werden.
Es sind die reellen Lösungen der Gleichung
gesucht. Da unter der Wurzel nur nichtnegative Werte stehen dürfen, ist der Definitionsbereich der Gleichung .
Quadrieren der Gleichung liefert
bzw.
.
Quadrieren ist keine Äquivalenzumformung, es gilt zwar , aber nicht
, die umgeformte Gleichung kann also mehr Lösungen als die Ausgangsgleichung enthalten. Nochmaliges Quadrieren ergibt
bzw.
.
Diese Gleichung hat die beiden Lösungen und
. Der Wert
ist nicht im Definitionsbereich der Gleichung enthalten und ist somit keine Lösung; der Wert
ergibt in die Ausgangsgleichung eingesetzt eine wahre Aussage und ist somit die einzige Lösung der Gleichung.
- ↑ Edmund Hlawka, Christa Binder, Peter Schmitt: Grundbegriffe der Mathematik. Prugg Verlag, Wien 1979. ISBN 3-85385-038-3. S. 38 f, Definition 3.13.
- ↑ a b Walter Gellert, Herbert Kästner, Siegfried Neuber (Hrsg.): Lexikon der Mathematik. VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1979. S. 167, Funktion VII.
- ↑ Edmund Hlawka, Christa Binder, Peter Schmitt: Grundbegriffe der Mathematik. Prugg Verlag, Wien 1979. ISBN 3-85385-038-3. S. 39, Satz 3.13 und Satz 3.14.
- ↑ Edmund Hlawka, Christa Binder, Peter Schmitt: Grundbegriffe der Mathematik. Prugg Verlag, Wien 1979. ISBN 3-85385-038-3. S. 18.
- ↑ Walter Gellert, Herbert Kästner, Siegfried Neuber (Hrsg.): Lexikon der Mathematik, VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1979. S. 199, Gleichung.