Dienstgrad
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Abzeichen
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Voraussetzungen
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Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
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Wird auch während der Probezeit als Anwärter/in geführt
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Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann
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5-jährige Dienstzeit und abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann / zur Truppfrau. Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Truppführer/in-Ausbildung.
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Brandmeister / Brandmeisterin
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5-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach Ernennung zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann. Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Gruppenführer/in-Ausbildung oder Übertragung der Funktion des stellvertretenden Jugendwartes / der stellvertretenden Jugendwartin.
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Erste Brandmeisterin / Erster Brandmeister
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8-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach der Ernennung zum Brandmeister / zur Brandmeisterin.
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Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin
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Ausbildung zum Gruppenführer / zur Gruppenführerin und Ausübung der Funktion. Alternativ bei Übertragung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des Jugendwartes / der Jugendwartin.
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Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung. Alternativ bei Übertragung der Funktion der Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartin.
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Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin
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Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung.
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Brandinspektorin / Brandinspektor
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Wehrführung. Alternativ bei Übertragung der Funktion des Landesjugendfeuerwehrwartes / der Landesjugendfeuerwehrwartin.
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Oberbrandinspektor / Oberbrandinspektorin
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Wiederholte Übertragung der Funktion der Wehrführung.
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Brandamtfrau / Brandamtmann
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereitschaftsführung.
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Brandamtsrat / Brandamtsrätin
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung. Alternativ die wiederholte Übertragung der Funktion der Bereitschaftsführung.
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Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat
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Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung.
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Brandrat / Brandrätin
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Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereichsführung.
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Oberbrandrätin / Oberbrandrat
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Wiederholte Übertragung der Funktion der Bereichsführung.
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