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Erbhof – Wikipedia

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Erbhof steht für:

  • allgemein bäuerliche Anwesen mit Sondererbfolgeregelungen, siehe Anerbenrecht
  • im mittelalterlichen Recht ein Grundstück, über das Eigentümer verfügen konnten, das Allod
  • ein spezifisches Besitz- und Verwaltungsrecht von in Verwaltung gegebenen Höfen, siehe Meierrecht

Siehe auch

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.