p-Norm – Wikipedia

Die p-Normen sind in der Mathematik eine Klasse von Vektornormen, die für reelle Zahlen definiert sind. Wichtige Spezialfälle sind dabei die Summennorm
, die euklidische Norm
und als Grenzwert für
die Maximumsnorm. Alle
-Normen sind zueinander äquivalent, für wachsendes
monoton fallend und erfüllen die Minkowski-Ungleichung sowie die Hölder-Ungleichung. Die Mengen konstanter
-Norm (Einheitssphären) besitzen allgemein die Form von Superellipsoiden oder Subellipsoiden. Die
-Normen bilden den Grundbaustein für Normen weiterer mathematischer Objekte, wie Folgen, Funktionen, Matrizen und Operatoren.
Die -Norm eines reellen oder komplexen Vektors
mit
oder
ist für reelles
durch
definiert, wobei der Betrag der Komponente
ist. Für die Definition ist es dabei unerheblich, ob es sich bei
um einen Zeilen- oder einen Spaltenvektor handelt. Im Fall
entsprechen alle
-Normen der Betragsnorm einer reellen oder komplexen Zahl.
Die Menge der Vektoren mit -Norm eins wird Einheitssphäre der Norm genannt, wobei nur im Fall
die Einheitssphäre tatsächlich der aus der Geometrie bekannten Sphäre entspricht. Die Einheitssphären der
-Normen haben allgemein in zwei Dimensionen die Form von Superellipsen
oder Subellipsen
und in drei und höheren Dimensionen die Form von Superellipsoiden beziehungsweise Subellipsoiden.

Die 1-Norm wird auch Betragssummennorm oder kurz Summennorm genannt und ist durch
definiert. Sie entspricht der Summe der Beträge der Komponenten des Vektors. Die Einheitssphäre der reellen Summennorm hat in zwei Dimensionen die Form eines Quadrats, in drei Dimensionen die Form eines Oktaeders und in allgemeinen Dimensionen die Form eines Kreuzpolytops.
Die 2-Norm ist die euklidische Norm und durch
definiert. Sie entspricht der Wurzel aus der Summe der Betragsquadrate der Komponenten des Vektors. Die Einheitssphäre der reellen euklidischen Norm hat in zwei Dimensionen die Form eines Kreises, in drei Dimensionen die Form einer Kugeloberfläche und in allgemeinen Dimensionen die Form einer Sphäre. In zwei und drei Dimensionen beschreibt die euklidische Norm die anschauliche Länge eines Vektors in der Ebene oder im Raum.
Für den Grenzwert erhält man die ∞-Norm (Unendlich-Norm), die oft auch zu den
-Normen gezählt wird. Sie wird auch Maximumsnorm oder Tschebyschow-Norm genannt und ist durch
definiert. Sie entspricht damit dem Betrag der betragsgrößten Komponente des Vektors. Die Einheitssphäre der reellen Maximumsnorm hat in zwei Dimensionen die Form eines Quadrats, in drei Dimensionen die Form eines Würfels und in allgemeinen Dimensionen die Form eines Hyperwürfels.
Dass die Maximumsnorm tatsächlich als Grenzwert der -Normen für
entsteht, folgt für
aus
,
da für die Summe gilt und somit der Grenzwert von
für
gleich Eins ist. Die untere Schranke von
wird dabei für einen Vektor angenommen, dessen Komponenten bis auf eine alle gleich Null sind, und die obere Schranke
für einen Vektor, dessen Komponenten alle den gleichen Betrag besitzen. Durch Weglassen des Limes ist so auch ersichtlich, dass die Maximumsnorm niemals größer als die übrigen
-Normen ist.
Reeller Vektor
Die 1-, 2-, 3- und ∞-Normen des reellen Vektors sind jeweils gegeben als
Komplexer Vektor
Die 1-, 2-, 3- und ∞-Normen des komplexen Vektors sind jeweils gegeben als
Alle -Normen inklusive der Maximumsnorm erfüllen die drei Normaxiome Definitheit, absolute Homogenität und Subadditivität. Die Definitheit folgt aus der Positivität der Potenzfunktionen für positive Argumente und der Eindeutigkeit der Nullstelle an der Stelle
, womit
gilt. Die Homogenität folgt aus der Homogenität der Betragsnorm über
.
Die Dreiecksungleichung für -Normen ist gerade die Minkowski-Ungleichung
,
die wiederum auf der folgenden Hölder-Ungleichung basiert.
Sind zueinander konjugierte Exponenten, das heißt
mit der Konvention
, dann gilt für die entsprechenden
-Normen
,
was wiederum aus der Youngschen Ungleichung folgt. Für den Fall entspricht die Hölder-Ungleichung der Cauchy-Schwarz-Ungleichung.
Die -Normen sind für einen festen Vektor
und für wachsendes
monoton fallend, das heißt für
gilt
.
Diese Eigenschaft folgt für und
aus der Monotonie der Potenzfunktionen
für
durch
,
da der Bruch jeweils nur einen Wert zwischen Null und Eins annehmen kann. Für einen gegebenen Vektor ist damit die Summennorm die größte und die Maximumsnorm die kleinste
-Norm (siehe auch die obigen Beispiele). Gleichheit über alle
-Normen gilt genau dann, wenn der Vektor höchstens eine Komponente ungleich Null besitzt, also beispielsweise der Nullvektor oder der
-te Einheitsvektor ist. Gleichbedeutend mit der Monotonie ist, dass sich die Einheitskugeln der
-Normen für wachsendes
gegenseitig enthalten, das heißt für
gilt
.
Alle -Normen sind zueinander äquivalent, das heißt zu einem beliebigen Paar von
-Normen
mit
gibt es zwei positive Konstanten
und
, sodass für alle
gilt. Die untere Konstante ist aufgrund der Monotonie immer gleich Eins. Die obere Konstante
hängt von den gewählten Normen ab und wird für einen Vektor mit betragsmäßig gleichen Komponenten (etwa den Einsvektor) angenommen. Die Hölder-Ungleichung ergibt nämlich bei Wahl der Hölder-Exponenten
und
für
.
Mit der Konvention im Exponenten bleibt diese Abschätzung auch für
oder
gültig. Die Äquivalenzkonstante
der
-Normen ist für
in der folgenden Tabelle noch einmal zusammengefasst dargestellt:
Hierbei ist beispielsweise der Eintrag in der ersten Zeile und zweiten Spalte für als
zu lesen. Die -Normen unterscheiden sich für einen festen Vektor
somit maximal um den Faktor
. Die optimalen Konstanten in solchen Normabschätzungen führen zur Berechnung von Abständen im Minkowski-Kompaktum.
Alle -Normen inklusive der Maximumsnorm sind absolut, das heißt, für alle Vektoren
gilt
,
wobei den komponentenweisen Betrag eines Vektors darstellt.
Aufgrund der Absolutheit sind die -Normen für festes
mit
im Betrag jeder Komponente eines Vektors
monoton wachsend, das heißt, es gilt
für alle mit
für
.[1] Für
gilt sogar strenge Monotonie
für alle mit
für
und
für mindestens ein
.[2]


Die für definierte Abbildung
ist keine Norm, da die resultierende Einheitskugel nicht mehr konvex ist und somit die Dreiecksungleichung verletzt wird. Diese Abbildungen sind lediglich Quasinormen, wobei die Dreiecksungleichung durch die schwächere Ungleichung für eine reelle Konstante
ersetzt wird.
Die -Normen sind die Verallgemeinerung der
-Normen auf Folgenräume, wobei lediglich die endliche Summe durch eine unendliche ersetzt wird. Die
-Norm einer in
-ter Potenz betragsweise summierbaren Folge
ist dann für
gegeben als
.
Für den Grenzwert ergibt sich der Raum der beschränkten Folgen mit der Supremumsnorm.
Weiter können die -Normen auf Funktionenräume verallgemeinert werden, was in zwei Schritten geschieht. Zunächst werden die
-Normen einer in
-ter Potenz auf einer Menge
Lebesgue-integrierbaren Funktion
für
als
,
definiert, wobei im Vergleich zu den -Normen lediglich die Summe durch ein Integral ersetzt wurde. Diese Normen sind zunächst nur Halbnormen, da nicht nur die Nullfunktion, sondern auch alle Funktionen, die sich nur an einer Menge mit Lebesgue-Maß null von der Nullfunktion unterscheiden, zu Null integriert werden. Daher betrachtet man hier die Menge der Äquivalenzklassen von Funktionen
, die fast überall gleich sind, und erhält auf diesen
-Räumen die
-Normen durch
.
Für den Grenzwert ergibt sich so der Raum der wesentlich beschränkten Funktionen mit der wesentlichen Supremumsnorm. Die
-Normen und -Räume lassen sich von dem Lebesgue-Maß auch auf allgemeine Maße verallgemeinern und von reell- oder komplexwertigen Funktionen auf Banachraum-wertige Funktionen, indem der Betrag durch die entsprechende Norm ersetzt wird.
Indem eine Matrix einfach als entsprechend langer Vektor aus
angesehen wird, können Matrixnormen direkt über die
-Normen definiert werden. Beispiele für solche Matrixnormen sind die auf der 2-Norm basierende Frobeniusnorm und die auf der ∞-Norm basierende Gesamtnorm. Matrixnormen werden jedoch meist von einer
-Norm als induzierte Matrixnorm
.
abgeleitet. Beispiele für so definierte Matrixnormen sind die auf der 1-Norm basierende Spaltensummennorm, die auf der 2-Norm basierende Spektralnorm und die auf der ∞-Norm basierende Zeilensummennorm. Eine weitere Möglichkeit Matrixnormen zu definieren besteht darin, die -Norm des Vektors der Singulärwerte der Matrix zu betrachten, wie dies bei den Schatten-
-Normen der Fall ist. Auf analoge Art und Weise können auch Normen für allgemeinere lineare Operatoren definiert werden.
- Hans Wilhelm Alt: Lineare Funktionalanalysis: Eine anwendungsorientierte Einführung. 5. Auflage. Springer-Verlag, 2008, ISBN 3-540-34186-2.
- Gene Golub, Charles van Loan: Matrix Computations. 3. Auflage. Johns Hopkins University Press, 1996, ISBN 978-0-8018-5414-9.
- Roger Horn, Charles R. Johnson: Matrix Analysis. Cambridge University Press, 1990, ISBN 978-0-521-38632-6.
- Hans Rudolf Schwarz, Norbert Köckler: Numerische Mathematik. 8. Auflage. Vieweg & Teubner, 2011, ISBN 978-3-8348-1551-4.
- Eric W. Weisstein: Vector Norm. In: MathWorld (englisch).
- Andrea Ambrosio, Logan Hanks, Pedro Sanchez: Vector p-norm. In: PlanetMath. (englisch)
- ↑ Friedrich L. Bauer, Josef Stoer, Christoph Witzgall: Absolute and monotonic norms. In: Numerische Mathematik. Band 3, Nr. 1, 1961, S. 257–264.
- ↑ Matthias Ehrgott: Multicriteria Optimization. 2. Auflage. Springer, 2005, S. 111–113.