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Richtlinien für Lichtsignalanlagen – Wikipedia

(Weitergeleitet von RiLSA)

Basisdaten
Titel Richtlinien für Lichtsignalanlagen
Abkürzung RiLSA
Nummer 321
Anwendungsbereich Ampelanlagen
Aktuelle Ausgabe 2015
Vorige Ausgabe 2010
Warnschild Lichtsignalanlage – Straßen- und Tiefbauamt Dresden

Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (kurz RiLSA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben und Empfehlungen für die Planung und Betrieb von Lichtsignalanlagen. Sie werden herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Aktuell gültig ist die Ausgabe 2015, welche die (inhaltlich weitgehend identische) Ausgabe aus dem Jahr 2010 ersetzt. Änderungen sind in einem kostenfrei beziehbaren PDF nachzulesen.[1] Mit der RiLSA 2010 wurde von der FGSV auch eine Beispielsammlung herausgegeben, die einen Überblick gibt, wie die Bestimmungen und Empfehlungen der RiLSA umgesetzt und angewendet werden können. Die Beispielsammlung wurde 2017 aktualisiert und unter der FGSV-Nr. 321/1 veröffentlicht[2].

Die erste deutsche Straßenverkehrs-Ordnung von 1934 enthielt lediglich in deren § 28 Abs. 3[3] Regelungen über die Verwendung von Farbzeichen zur Verkehrsregelung. 1953 wurden in der Bundesrepublik weitere Regelungen über Farbzeichen in die StVO aufgenommen, insbesondere zur Reihenfolge der Farben und über die Verwendung von Zeigerampeln. Auch wurde der Grüne Pfeil eingeführt.[4] 1956 wurden im Verkehrsblatt die Farbgrenzen für Lichtsignalanlagen festgelegt[5]; diese Bekanntmachung wurde 1960 durch die DIN-Norm DIN 6163[6] ersetzt[7]. Eine weitere Verkehrsblattverlautbarung von 1959 legte das exakte Aussehen der Schablonen für Fußgängerampeln fest[8]. 1972 wurde das „Merkblatt für Lichtsignalanlagen an Landstraßen“ eingeführt, welches die „Richtlinien für Entwurf, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen im Straßenverkehr“ von 1964 und 1966 ergänzte[9]. 1977 wurden diese Regelwerke durch die Richtlinien für Lichtsignalanlagen ersetzt[10], welche 1981[11], 1992[12] (1994[13], 1999[14] und 2003[15] geändert) und 2015[16] neu erschienen sind.

Das Regelwerk besteht im Wesentlichen aus acht Abschnitten. Im ersten Abschnitt werden allgemeine Grundsätze für den Einsatz von Lichtsignalanlagen erläutert. Der zweite Abschnitt behandelt den Entwurf eines Signalprogramms. Wechselwirkungen zwischen Lichtsignalsteuerung und dem Entwurf von Straßenverkehrsanlagen werden im dritten Abschnitt dargestellt. Der vierte Abschnitt behandelt Steuerungsverfahren von Lichtsignalverfahren. Sonderformen der Signalisierung werden im fünften Abschnitt geregelt. Abschnitt sechs befasst sich mit der technischen Ausführung und Abschnitt sieben mit der technischen Abnahme und dem Betrieb. Der letzte Abschnitt geht auf das Qualitätsmanagement ein.

Variante Durchmesser/Seitenlänge
Signalgeber Regelgröße 200 mm
Übergröße 300 mm
Signalisierung von Radfahrerfurten 100 mm
Fahrstreifensignale Mindestgröße 390 mm
Normalgröße 500 mm
Übergröße 600 mm
Quelle: [17]
  • Rot

    Rot

  • Gelb

    Gelb

  • Grün

    Grün

  • Rotes Fußgängersinnbild

    Rotes Fußgängersinnbild

  • Grünes Fußgängersinnbild

    Grünes Fußgängersinnbild

  • Rotes Radverkehr-Sinnbild

    Rotes Radverkehr-Sinnbild

  • Grünes Radverkehr-Sinnbild

    Grünes Radverkehr-Sinnbild

  • Rotes gemeinsames Fußgänger- und Radverkehrsinnbild

    Rotes gemeinsames Fußgänger- und Radverkehrsinnbild

  • Grünes gemeinsames Fußgänger- und Radverkehrsinnbild

    Grünes gemeinsames Fußgänger- und Radverkehrsinnbild

  • Rotes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Links

    Rotes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Links

  • Rotes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil Geradeaus

    Rotes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil Geradeaus

  • Rotes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Rechts

    Rotes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Rechts

  • Grünes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Links

    Grünes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Links

  • Grünes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil Geradeaus

    Grünes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil Geradeaus

  • Grünes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Rechts

    Grünes Radverkehr-Sinnbild mit Pfeil nach Rechts

  • Rot mit Pfeil nach Links

    Rot mit Pfeil nach Links

  • Rot mit Pfeil nach Rechts

    Rot mit Pfeil nach Rechts

  • Rot mit Pfeil Geradeaus

    Rot mit Pfeil Geradeaus

  • Rot mit Pfeil Diagonal nach Links

    Rot mit Pfeil Diagonal nach Links

  • Rot mit Pfeil Diagonal nach Rechts

    Rot mit Pfeil Diagonal nach Rechts

  • Rot mit Pfeil Geradeaus und nach Links

    Rot mit Pfeil Geradeaus und nach Links

  • Rot mit Pfeil Geradeaus und nach Rechts

    Rot mit Pfeil Geradeaus und nach Rechts

  • Gelb mit Pfeil nach Links

    Gelb mit Pfeil nach Links

  • Gelb mit Pfeil nach Rechts

    Gelb mit Pfeil nach Rechts

  • Gelb mit Pfeil Geradeaus

    Gelb mit Pfeil Geradeaus

  • Gelb mit Pfeil Diagonal nach Links

    Gelb mit Pfeil Diagonal nach Links

  • Gelb mit Pfeil Diagonal nach Rechts

    Gelb mit Pfeil Diagonal nach Rechts

  • Gelb mit Pfeil Geradeaus und nach Links

    Gelb mit Pfeil Geradeaus und nach Links

  • Gelb mit Pfeil Geradeaus und nach Rechts

    Gelb mit Pfeil Geradeaus und nach Rechts

  • Grüner Pfeil nach Links

    Grüner Pfeil nach Links

  • Grüner Pfeil nach Rechts

    Grüner Pfeil nach Rechts

  • Grüner Pfeil Geradeaus

    Grüner Pfeil Geradeaus

  • Grüner Pfeil Diagonal nach Links

    Grüner Pfeil Diagonal nach Links

  • Grüner Pfeil Diagonal nach Rechts

    Grüner Pfeil Diagonal nach Rechts

  • Grüner Pfeil Geradeaus und nach Links

    Grüner Pfeil Geradeaus und nach Links

  • Grüner Pfeil Geradeaus und nach Rechts

    Grüner Pfeil Geradeaus und nach Rechts

  • Keine Fahrtfreigabe

  • Fahrt geradeaus freigegeben

    Fahrt geradeaus freigegeben

  • Fahrt nach rechts freigegeben

    Fahrt nach rechts freigegeben

  • Fahrt nach links freigegeben

    Fahrt nach links freigegeben

  • Halt zu erwarten

    Halt zu erwarten

  • Permissivsignal

    Permissivsignal

  • Türen schließen

    Türen schließen

  • Allgemeine Warnung

    Allgemeine Warnung

  • Warnung vor Straßenbahn

  • Warnung vor Kraftomnibus

  • Warnung vor Radverkehr

  • Warnung vor Fußgängern

  • Warnung vor Fußgängern und Radverkehr

    Warnung vor Fußgängern und Radverkehr

  • Warnung vor Reitern

  • Pfeilsinnbild Links

    Pfeilsinnbild Links

  • Pfeilsinnbild Rechts

    Pfeilsinnbild Rechts

  • Rote gekreuzte Schrägbalken / Fahrstreifen darf nicht benutzt werden

    Rote gekreuzte Schrägbalken / Fahrstreifen darf nicht benutzt werden

  • Gelber, schräg nach links unten gerichteter Pfeil / Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln

    Gelber, schräg nach links unten gerichteter Pfeil / Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln

  • Gelber, schräg nach rechts unten gerichteter Pfeil / Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln

    Gelber, schräg nach rechts unten gerichteter Pfeil / Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln

  • Grüner, nach unten gerichteter Pfeil / Fahrstreifen für Verkehr freigegeben

    Grüner, nach unten gerichteter Pfeil / Fahrstreifen für Verkehr freigegeben

  • Geschwindigkeitssignal 40 km/h

  • Geschwindigkeitssignal 50 km/h

    Geschwindigkeitssignal 50 km/h

  • Geschwindigkeitssignal 60 km/h

    Geschwindigkeitssignal 60 km/h

  • Anwendung von Geschwindigkeitssignalen (Ausführung als Ampel)

    Anwendung von Geschwindigkeitssignalen (Ausführung als Ampel)

  • Maße für Kontrastblenden an Signalgebern

    Maße für Kontrastblenden an Signalgebern

  • Maße für Abschirmblenden (Schuten)

    Maße für Abschirmblenden (Schuten)

  • Anordnung von zweifeldigen Richtungssignalgebern für Rechtsabbieger

    Anordnung von zweifeldigen Richtungssignalgebern für Rechtsabbieger

  • Mindesthöhen und -abstände für Signalgeber

    Mindesthöhen und -abstände für Signalgeber

  • Richtungspfeil (eine Fußgängerfurt)[18]

    Richtungspfeil (eine Fußgängerfurt)[18]

  • Richtungspfeil mit Kerbe (hintereinander liegende Fußgängerfurten mit nicht in die Signalisierung einbezogenen Sonderfahrstreifen)[19]

    Richtungspfeil mit Kerbe (hintereinander liegende Fußgängerfurten mit nicht in die Signalisierung einbezogenen Sonderfahrstreifen)[19]

  • Richtungspfeil mit punktförmiger Erhebung (getrennte Signalisierung mehrerer hintereinander liegender Furten mit erneuter Anforderung)[20]

    Richtungspfeil mit punktförmiger Erhebung (getrennte Signalisierung mehrerer hintereinander liegender Furten mit erneuter Anforderung)[20]

  • Richtungspfeil mit erhabenem Querbalken (Fußgängerfurten mit Schutzinsel)[21]

    Richtungspfeil mit erhabenem Querbalken (Fußgängerfurten mit Schutzinsel)[21]

Mit der Deutschen Wiedervereinigung erlangte die RiLSA auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ihre Gültigkeit. Die bis dahin verwendeten Signalzeichen und Signalfolgen der DDR wurden daraufhin nach und nach den Vorgaben der RiLSA angepasst. Wegen der Vielzahl von Ampelanlagen und der hohen Kosten für die Umrüstung dauerte diese Anpassung viele Jahre. So gab es beispielsweise bis August 2004 in Dresden und in Magdeburg[22][23] eine Lichtsignalanlage mit Grün-Gelb-Phase als Vorwarnstufe vor der Gelb-Phase. In Frankfurt (Oder) wurde die letzte Ampelanlage mit Grün-Gelb-Phase, die seit 1985 in Betrieb war, am 25. Mai 2009 um 8 Uhr abgeschaltet. Das weithin bekannte ostdeutsche Ampelmännchen war sodann gemäß der ursprünglichen Fassung der RiLSA nicht zulässig und wurde vielerorts ausgetauscht. Nach Protesten aus der Bevölkerung wurden die Richtlinien angepasst und das Ost-Ampelmännchen für zulässig erklärt.

Wegen der nicht-geschlechterneutralen Darstellung (es ist für manche Menschen eindeutig als Mann erkennbar) wird das „Ampelmännchen“ gelegentlich kritisiert, da es Gleichstellungsbemühungen zwischen Frau und Mann aushebele.[24]

Abweichungen von der Richtlinie können an verschiedenen Orten angetroffen werden. So befinden sich beispielsweise in Düsseldorf Fußgängerampeln, die ein Gelbsignal zeigen, obwohl die Richtlinien nur ein Grün- und ein Rotsignal für Fußgänger vorsehen.

  • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV: Beispielsammlung zu den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Köln 2010
  • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV: Hinweise für die Lichtsignalsteuerung in Straßennetzen (H LiS). Köln 2014
  1. FGSV-Verlag: Änderungsblatt zu den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) – Veränderungen von der Ausgabe 2010 zur Ausgabe 2015 – Stand: 29. Juli 2015
  2. FGSV: Inhaltsverzeichnis Beispielsammlung
  3. RGBl. 1934, S. 463
  4. BGBl. 1953 S. 1143 und 1152
  5. VkBl. 1956 S. 726
  6. DIN 6163-5:1959; Farben und Farbgrenzen für Signallichter - Ortsfeste Signallichter im Straßen- und Straßenbahnverkehr. Abgerufen am 2. November 2023.
  7. VkBl. 1960 S. 254
  8. VkBl. 1959 S. 374
  9. VkBl. 1972 S. 667
  10. VkBl. 1977 S. 317
  11. VkBl. 1981 S. 78
  12. VkBl. 1992 S. 356
  13. VkBl. 1994 S. 602
  14. VkBl. 1999 S. 409
  15. VkBl. 2004 S. 350
  16. VkBl. 2015 S. 635
  17. Richtlinien für Lichtsignalanlagen; Nr. 6.2
  18. DIN 32981 - Bild 1
  19. DIN 32981 - Bild 2
  20. DIN 32981 - Bild 3
  21. DIN 32981 - Bild 4
  22. http://blog.familienalbum.net/archives/417-DDR-Ampeln.html
  23. MQsCues: DDR Ampel mit grün-gelb-Phase & orig. Ampelmännchen auf YouTube, 25. August 2007, abgerufen am 25. Februar 2024 (Laufzeit: 0:37 min).
  24. Dagmar Rosenfeld: Kolumne: Frauensache: Von Ampelmännchen zu Ampelfrauen. In: rp-online.de. 10. November 2014, abgerufen am 8. Februar 2024.