Schutzdauerrichtlinie – Wikipedia
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Als Schutzdauerrichtlinie oder SchutzdauerRL werden einige sich (teilweise) ablösende europäische Richtlinien bezeichnet
- die 1. Schutzdauerrichtlinie von 1993, siehe Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts
- die 2. Schutzdauerrichtlinie von 2006, siehe Richtlinie 2006/116/EG (Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte)
- die 3. oder Künstler-Schutzdauerrichtlinie von 2011, siehe Richtlinie 2011/77/EU (Künstler-Schutzfristen-Richtlinie).
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.