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Seekriegsflagge – Wikipedia

Vexillologisches Symbol für Seekriegsflaggen nach W. Smith

Als Seekriegsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Kriegsschiffen als Nationalflagge gehisst wird. Die Bezeichnung bedeutet allerdings nicht, dass sich die Nation im Krieg befindet, sondern dass die Nutzung lediglich dem Militär vorbehalten ist. Andere Bezeichnungen sind Kriegsflagge zur See, Militärflagge zur See, Marinekriegsflagge oder Marineflagge.

Nach § 29 des internationalen Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) ist die Marineflagge der jeweiligen nationalen Seestreitkräfte eine Variante der vorgeschriebenen Kennzeichnungen als Kriegsschiff. Andere Kennzeichnungen in Schriftform (an den Schiffen oder in Listen) richten sich nach den nationalen Normen oder Vorschriften, die meist mit Alliierten Streitkräften, wie mit der Anti-Hitler-Koalition oder der NATO, koordiniert wurden/sind. Historisch dazu bekannt sind Präfixe von Schiffsnamen#Verwendung von Präfixen bei Kriegsschiffen und hoheitlich genutzten Wasserfahrzeugen.

Neben der Handelsflagge gehört sie zu den ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge. Zusätzlich zur Kriegsflagge führen militärische Schiffe im Hafen meist auch eine Gösch. Deren Gestaltung ist oft von der Kriegsflagge abgeleitet, kann aber vereinfacht sein oder ein anderes Seitenverhältnis haben.

Die Kriegsschiffe der Deutschen Marine und ständig besetzte Signalstellen führen die Dienstflagge der Seestreitkräfte, die einer als Doppelstander ausgeführten Bundesdienstflagge entspricht. Die zivil besetzten Hilfsschiffe und Landdienststellen der Marine führen die Bundesdienstflagge. Als Gösch wird eine verkleinerte Version der jeweiligen Flagge geführt.

Im Deutschen Reich 1871 bis 1945 wurde die deutsche Kriegsflagge als Reichskriegsflagge bezeichnet. Näheres siehe dort.

  • Reichsflotte 1848–1852

  • Norddeutscher Bund 1867–1871, Deutsches Reich 1871–1892

    Norddeutscher Bund 1867–1871, Deutsches Reich 1871–1892

  • Deutsches Reich 1892–1903

    Deutsches Reich 1892–1903

  • Deutsches Reich 1903–1919 de facto bis 1921

    Deutsches Reich
    1903–1919
    de facto bis 1921

  • Deutsches Reich (Weimarer Republik) 1919 nie im Einsatz

    Deutsches Reich (Weimarer Republik) 1919
    nie im Einsatz

  • Deutsches Reich (Weimarer Republik) 1921–1933

    Deutsches Reich (Weimarer Republik) 1921–1933

  • Deutsches Reich 1933–1935

    Deutsches Reich
    1933–1935

  • Deutsches Reich 1935–1945

    Deutsches Reich
    1935–1945

  • DDR (Kriegsschiffe) 1955–1990

    DDR (Kriegsschiffe) 1955–1990

  • DDR (Hilfsschiffe) 1955–1990

    DDR (Hilfsschiffe) 1955–1990

  • DDR (Grenzbrigade)

    DDR (Grenzbrigade)

Als Flagge der Schiffe des österreichischen Militärs ist die Bundesdienstflagge bestimmt.

  • Österreich 1786–1869

    Österreich
    1786–1869

  • Österreich-Ungarn 1869–1918

Die Patrouillenboote der Motorbootkompanie des Schweizer Heeres, die auf Binnengewässern patrouillieren, führen statt der sonst üblichen quadratischen Nationalflagge die Schweizerflagge zur See, die ein Seitenverhältnis von 2:3 hat.[1]

Die meisten Staaten nutzen als Kriegsflagge die normale Ausführung der Staatsflagge. In anderen Staaten existiert keine Seekriegsflagge, da diese nur Binnengewässer haben. Patrouillenboote führen hier meist die Dienstflagge bzw. die normale Staatsflagge.

Die nachfolgenden Listen sind nicht vollständig, sondern sollen nur einen Überblick anhand einiger Beispiele bieten.

Eine der ersten speziellen Kriegsflaggen war das britische White Ensign. Heute führen vor allem ehemalige britische Kolonien White Ensigns als Kriegsflagge, aber auch viele andere Staaten haben sich für ähnliche Flaggen entschieden.

Vereinigtes Königreich

Australien

Ghana

Indien

Jamaika

Litauen

Neuseeland

Südafrika

Trinidad und Tobago

Ukraine

Bolivien

Ägypten

Algerien

Bolivien

Costa Rica

Dom. Republik

El Salvador

Guatemala

Haiti

Italien

Kolumbien

Kroatien

Marokko

Peru

Saudi-Arabien

Thailand

Venezuela

Dänemark

Island

Norwegen

Schweden

Deutschland

Estland

Finnland

Polen

Albanien

Aserbaidschan

Belgien

Bulgarien

VR China

Georgien

Israel

Japan

Kasachstan

Lettland

Mauritius

Russland

Tonga

Ungarn

  1. Fahnenreglement der Armee (Memento des Originals vom 6. November 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 11,4 MB)