dejure.org

BGBl. I 2004 S. 3214 - Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts - dejure.org

Gesetzgebung

Zitiervorschläge

https://dejure.org/2004,50910

BGBl. I 2004 S. 3214 (https://dejure.org/2004,50910)

Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,50910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 14.12.2004, Seite 3214
  • Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
  • vom 09.12.2004

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 01.09.2004   BT   Zahlreiche Vorschriften auf dem Gebiet des Verjährungsrecht vereinheitlichen

Wird zitiert von ... (80)

  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    Ansprüche gegen Rechtsanwälte verjähren seit Aufhebung des § 51b BRAO durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214) mit Wirkung vom 15. Dezember 2004 nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff BGB.

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14

    Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung

    Für diese Einrichtungen hat sich der Gesetzgeber mit § 8 TKV 1995, § 10 TKV 1997 (vom 11. Dezember 1997, BGBl. I S. 2910, zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004, BGBl. I S. 3214) und § 45a TKG gegen eine gesetzliche und für eine vertragliche Duldungspflicht entschieden (Beck'scher TKG-Kommentar/Dahlke, 3. Aufl., TKG-E 2005 § 45a Rn. 26).

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen

    bb) In Übereinstimmung hiermit stehen die Vorstellungen des Gesetzgebers zum Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I, S. 3214), mit dem die bisherige kenntnisunabhängige Verjährung des § 51b BRAO aF aufgehoben und die kenntnisabhängige Verjährung des § 199 BGB auf die Anwaltshaftung erstreckt wurde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.