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Art. 258 AEUV - (ex-Artikel 226 EGV) - dejure.org

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https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html

__paste_bez__ __paste_norm__ AEUV (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)

__paste_bez__ __paste_norm__ AEUV

__paste_bez__ __paste_norm__ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (https://dejure.org/gesetze/AEUV/__paste_norm__.html)

__paste_bez__ __paste_norm__ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

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§ 123
Überschrift

(1) 1Erster Satz im ersten Absatz. 2Zweiter Satz im ersten Absatz. 3Dritter Satz im ersten Absatz.

(2) 1Erster Satz im zweiten Absatz. 2Zweiter Satz im zweiten Absatz. 3Dritter Satz im zweiten Absatz.

...

§ 123
Überschrift

(1)

1Erster Satz im ersten Absatz.

2Zweiter Satz im ersten Absatz.

3Dritter Satz im ersten Absatz.

(2)

1Erster Satz im zweiten Absatz.

...


  

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Rechtsprechung zu Art. 258 AEUV

Querverweise

Auf Art. 258 AEUV verweisen folgende Vorschriften:

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 
      Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
        Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
          Allgemeine Bestimmungen
        Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften
          Wettbewerbsregeln
            Staatliche Beihilfen
              Art. 108 (ex-Artikel 88 EGV)
          Angleichung der Rechtsvorschriften
            Art. 114 (ex-Artikel 95 EGV)
        Die Wirtschafts- und Währungspolitik
          Die Wirtschaftspolitik
            Art. 126 (ex-Artikel 104 EGV)
      Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
        Vorschriften über die Organe
          Die Organe
            Der Gerichtshof der Europäischen Union
              Art. 260 (ex-Artikel 228 EGV)
              Art. 271 (ex-Artikel 237 EGV)
      Allgemeine und Schlußbestimmungen
        Art. 348 (ex-Artikel 298 EGV)
    Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 
      Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
        Vergabeverfahren
          Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
            Vergabeverfahren und Auftragsausführung
              § 133 (Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen)