§ 325 BGB - Schadensersatz und Rücktritt - dejure.org
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Rechtsprechung zu § 325 BGB
428 Entscheidungen zu § 325 BGB in unserer Datenbank:
In diesen Entscheidungen suchen:
- OLG Saarbrücken, 24.01.2025 - 3 U 124/22
- BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17
Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach ...
- OLG Stuttgart, 23.02.2021 - 12 U 540/19
Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines ...
- KG, 18.06.2024 - 21 U 20/23
Fälligkeit des restlichen Vergütungsanspruchs für die Errichtung der Poolanlage ...
- OLG München, 08.01.2025 - 7 U 1776/23
Gewährleistungsausschluß, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Container, Widerklage, ...
- BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15
Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach ...
Zum selben Verfahren:
- LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04
Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung ...
- OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - 21 U 220/13
Auslegung der Erklärung der Minderung durch den Auftraggeber im Werklohnprozess
- LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04
- OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22
Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung; ...
§ 325 BGB in Nachschlagewerken
- § 325 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Rücktritt (Zivilrecht)
Querverweise
Auf § 325 BGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 325 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 281 (Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung)