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§ 325 BGB - Schadensersatz und Rücktritt - dejure.org

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https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html

__paste_bez__ __paste_norm__ BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)

__paste_bez__ __paste_norm__ BGB

__paste_bez__ __paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/__paste_norm__.html)

__paste_bez__ __paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch

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§ 123
Überschrift

(1) 1Erster Satz im ersten Absatz. 2Zweiter Satz im ersten Absatz. 3Dritter Satz im ersten Absatz.

(2) 1Erster Satz im zweiten Absatz. 2Zweiter Satz im zweiten Absatz. 3Dritter Satz im zweiten Absatz.

...

§ 123
Überschrift

(1)

1Erster Satz im ersten Absatz.

2Zweiter Satz im ersten Absatz.

3Dritter Satz im ersten Absatz.

(2)

1Erster Satz im zweiten Absatz.

...


  

Rechtsprechung zu § 325 BGB

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Querverweise

Auf § 325 BGB verweisen folgende Vorschriften:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Schuldverhältnisse aus Verträgen
          Verträge über digitale Produkte
            Verbraucherverträge über digitale Produkte
              § 327c (Rechte bei unterbliebener Bereitstellung)
              § 327m (Vertragsbeendigung und Schadensersatz)

Redaktionelle Querverweise zu § 325 BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Recht der Schuldverhältnisse
        Inhalt der Schuldverhältnisse
          Verpflichtung zur Leistung
            § 281 (Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung)