dejure.org

§ 203 StPO - Eröffnungsbeschluss - dejure.org

  • Meistgenutzte Gesetze
  • Kurzübersicht
  • Ausführliche Übersicht
  • Alles
  • Gesetze
  • Rechtsprechung
  • Bundesgesetzblatt
  • Suchanfragen
  • Neue Einträge
  • Letzte Ereignisse
  • Textmarker

Strafprozeßordnung

   2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)   
   4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211)   

Gliederung

Zitiervorschläge

https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html

__paste_bez__ __paste_norm__ StPO (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)

__paste_bez__ __paste_norm__ StPO

__paste_bez__ __paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)

__paste_bez__ __paste_norm__ Strafprozeßordnung

Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

§ 123
Überschrift

(1) 1Erster Satz im ersten Absatz. 2Zweiter Satz im ersten Absatz. 3Dritter Satz im ersten Absatz.

(2) 1Erster Satz im zweiten Absatz. 2Zweiter Satz im zweiten Absatz. 3Dritter Satz im zweiten Absatz.

...

§ 123
Überschrift

(1)

1Erster Satz im ersten Absatz.

2Zweiter Satz im ersten Absatz.

3Dritter Satz im ersten Absatz.

(2)

1Erster Satz im zweiten Absatz.

...


  

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

Rechtsprechung zu § 203 StPO

1.019 Entscheidungen zu § 203 StPO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 1.019 Entscheidungen

§ 203 StPO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 203 StPO verweisen folgende Vorschriften:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Besondere Arten des Verfahrens
        Beschleunigtes Verfahren
          § 419 (Entscheidung des Gerichts; Strafmaß)
        Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
          § 435 (Selbständiges Einziehungsverfahren)

Redaktionelle Querverweise zu § 203 StPO:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Öffentliche Klage
          § 157 (Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter)
        Hauptverhandlung
          § 264 II (Gegenstand des Urteils)
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Privatklage
          § 383 I 1 (Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld) (zu §§ 203 ff)