Offenlegung Bauleitplanung
Bauleitplanung der Stadtverwaltung
Eine Übersicht über die aktuellen Offenlagen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Satzungen erhalten Sie hier.
Auch das Zentrale Landesportal Bauleitplanung gibt Auskunft über aktuelle Offenlegungen:
Lärmaktionsplanung
Satzungen
Flächennutzungsplan
Öffentliche Widmung
Bebauungspläne
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung
2024 der Stadt Großröhrsdorf
Der Technische Ausschuss der Stadt Großröhrsdorf hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 die Ergebnisse der Lärmkartierung diskutiert und über den Entwurf der Lärmaktionsplanung beraten.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt
ab sofort bis einschließlich 11. Juni 2024 im Bürgeramt der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, während der üblichen Öffnungszeiten für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Großröhrsdorf vorgebracht werden.
Parallel dazu können die kompletten Unterlagen während der Auslegungszeit auch auf der Internetseite der Stadt Großröhrsdorf http://www.grossroehrsdorf.de eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen.
Schneider
Bürgermeister
Rechtskräftige Außenbereichssatzungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Großröhrsdorf
Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
Durch das Landratsamt Bautzen als höhere Verwaltungsbehörde
ist mit Bescheid vom 26.09.2018 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Großröhrsdorf genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.07.2017 in Kraft.
Der Flächennutzungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 BauGB können bei der Stadtverwaltung, in der Bauverwaltung,
Rathausplatz 1 in 01900 Großröhrsdorf während der Dienststunden eingesehen
werden. Zusätzlich wird der Flächennutzungsplan im Internetauftritt der Stadt
Großröhrsdorf unter www.grossroehrsdorf.de zur
Einsicht bereitgestellt.
Gem. §4a Abs. 4 BauGB sind die vollständigen
Planungsunterlagen einschl. der ortsüblichen Bekanntmachung auch auf dem
zentralen Landesportal der Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
einsehbar.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des
die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Ternes
Bürgermeisterin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Öffentliche Bekanntmachung der Widmung der Straße „Zur Anhöhe“, Gemarkung Großröhrsdorf, Fl.-Nr. 1201/7 als Ortsstraße
Der Stadtrat der Stadt Großröhrsdorf beschloss in seiner Sitzung am 28.02.2023 (Beschluss- Nr. StR 258-37./23) die Widmung (§6 SächsStrG) der Straße mit der Fl.-Nr. 1201/7 in Großröhrsdorf als Ortsstraße.
Nummer des Straßenzuges: 98
Flurstücksnummern: 1201/7,
T.v. 1633/1, T.v. 1639/1 und T.v. 1199/14
Gemarkung: Großröhrsdorf
Länge: 90 m
Anfangspunkt: Stiftstraße (Flurstück 1639/1 der Gemarkung
Großröhrsdorf)
Startknotenpunkt:
3770005
Endpunkt:
Grundstücksgrenze Zur Anhöhe 6 (Flurstück
1201/4 der Gemarkung Großröhrsdorf)
Endknotenpunkt:
3770006
Widmungsbeschränkungen: keine
Diese Verfügung kann ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf, in der Bauverwaltung (Dachgeschoss) für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) während der Dienststunden eingesehen werden. Die Verfügung (mit der Anlage) wird im gleichen Zeitraum auf www.grossroehrsdorf.de eingestellt und im Rödertal-Anzeiger veröffentlicht.
Die Verfügung gilt nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann
innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die
Verfügung gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt
gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf einzulegen.
Stefan Schneider
Bürgermeister
Ergänzungssatzung "Jugendclub Kleinröhrsdorf"
Rechtskräftige Bebauungspläne
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