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Säckelmeister – Historisches Lexikon

Autor: Markus Burgmeier | Stand: 31.12.2011

Der in Liechtenstein seit Anfang 17. Jahrhundert nachweisbare Säckelmeister war für die Verwaltung der Gemeindefinanzen zuständig (der Begriff nimmt Bezug auf den Münzbeutel). Er vertrat zusammen mit den weiteren Geschworenen die Gemeinde und hatte auch die von Oberamt und Landammännern festgesetzten kommunalen Reichs- und Kreissteueranteile einzuziehen. Bis ins frühe 19. Jahrhundert ist die Kenntnis seiner genauen Aufgaben spärlich.

Infolge der Einrichtung der politischen Gemeinde 1809 stand der Säckelmeister zusammen mit dem Ortsrichter (Gemeindevorsteher) und den Geschworenen der jeweiligen Gemeinde vor. Bis 1864 war er der Stellvertreter des Ortsrichters. Der Gemeindevorstand war verpflichtet, das Gemeindevermögen sorgfältig zu verwalten und dem Oberamt am Jahrsende Rechnung abzulegen. Zur Anfertigung der Gemeinde-Hauptrechnung hatte der Säckelmeister ein Buch über die Einnahmen und Ausgaben zu führen. Zudem musste er bei den Gemeindemitgliedern die Steuern und Gemeindeumlagen einziehen. Unter der landständischen Verfassung (1818–62) vertraten die Ortsrichter und Säckelmeister der einzelnen Gemeinden die Landmannschaft im Ständelandtag (→ Landstände).

Gemäss Gemeindegesetz von 1842 bestimmte das Oberamt den Säckelmeister aus drei von der Gemeinde gewählten Kandidaten für eine dreijährige Amtsperiode. Ab 1864 wurde er von der Gemeindeversammlung direkt gewählt. Im Gemeindegesetz von 1864 erscheint neben der Bezeichnung Säckelmeister bereits der Begriff «Gemeindekassier», der in der Folge den traditionellen Begriff Säckelmeister ablöste.

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Säckelmeister», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 23.2.2025.