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DE10201906B4 - Signalgeberleuchte mit Leuchtdioden - Google Patents

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DE10201906B4 - Signalgeberleuchte mit Leuchtdioden - Google Patents

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DE10201906B4
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Abstract

Signalgeberleuchte mit einer Schaltplatine (1), auf der Leuchtdioden (L1 –L90) in mehreren parallelen Serienschaltungen (S1 –S15) angeordnet sind, die jeweils über einen als eine Stromquelle geschalteten Transistor (T1 –T15) angesteuert sind, wobei diese Serienschaltungen (S1 –S15) gemeinsam über eine deren Gesamtstrom (IG) bestimmende Schaltung mit einer doppelweg-gleichgerichteten Speisespannung (US) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Transistoren (T1 –T15) mit strombestimmenden Emitterwiderständen (RE) beschaltet sind und basisseitig jeweils über Vorwiderstände (RB) mit einer Referenzspannung (RE F) verbunden sind, die durch eine Zenerdiode (20) und mindestens einer weiteren Spannungsquelle (UT1) bestimmt ist, die über eine Vergleicherschaltung (VB) einer Brückenschaltung (B), in deren einem Zweig sich die Serienschaltungen (S1 – S15) befinden, so regelnd angesteuert wird, dass der Gesamtstrom annähernd konstant gehalten wird wenn einzelne der Serienschaltungen (S1 – S15) stromlos ausfallen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Signalgeberleuchte mit einer Schaltplatine, auf der Leuchtdioden in mehreren parallelen Serienschaltungen angeordnet sind, die jeweils über einen als eine Stromquelle geschalteten Transistor angesteuert sind, wobei diese Serienschaltungen gemeinsam über eine deren Gesamtstrom bestimmende Schaltung mit einer doppelweg-gleichgerichteten Speisespannung verbunden sind.

  • Derartige Signalgeberleuchten sind aus der

    DE 29 25 692 A1

    bekannt. Bei dieser bekannten Schaltung sind die Transistoren als Maximal-Stromquellen geschaltet, indem die Leuchtdioden in die Sourcestrecke eines MOSFET geschaltet sind. Falls einzelne Leuchtdioden durch inneren Kurzschluss ausfallen, bleibt der überwachte Strom davon unberührt.

  • Darüber hinaus ist der Gesamtstrom in seinem Maximum durch einen MOSFET-Stromquellentransistor begrenzt. Eine Überwachung von Ausfällen einzelner Leuchtdioden-Serienschaltungen findet nicht statt, jedoch tritt eine andere Stromverteilung des Gesamtstromes auf die einzelnen Zweige auf, wenn ein oder mehrere Stromzweige ausfallen, wenn die Summe der einzelnen Maximalstrombegrenzungen aller Zweige größer als der insgesamt begrenzte Maximalstrom ist. Auf diese Weise tritt ein Helligskeitsausgleich bei Ausfall einzelner Zweige auf. Die Meldung einer Störung ist in einem solchen Fall der Redundanzausnutzung nicht vorgesehen. Auch wenn so viele Zweige der Leuchtdiodenarrays ausfallen, dass der vorgegebene Gesamtstrom unterschritten ist, erfolgt keine Meldung zur Speiseschaltung.

  • Weiterhin ist aus der

    DE 199 10 142 A1

    eine Schaltung bekannt, bei der mehrere Serien von Leuchtdioden über Stromquellenschaltungen gespeist sind, die aus Transistoren mit Emitterwiderständen und einer stabilisierten Basisspannung bestehen. Die Basen mehrerer Stromquellentransistoren sind unmittelbar an einer Zenerdioden-Referenzspannungsquelle angeschaltet, die einen Längswiderstand aufweist, wodurch bei Ausfall einer Diodenkette unter gewissen Umständen eine Referenzspannungserhöhung und damit eine Stromerhöhung in den Dioden zwecks Helligkeitsausgleich erfolgt.

  • Die Regelung der Schaltung hängt hier aber stark von den Parametern der eingesetzten Transistoren ab. Auch sind keine Maßnahmen vorgesehen, den Ausfall einzelner Leuchtdioden zu melden oder abhängig vom eingestrahlten Sonnenlicht zu regeln.

  • Weiterhin ist es aus der WO 99/40459 A2 bekannt, die Helligkeit von Leuchtdioden einer Verkehrssignalleuchte mittels eines Photosensors zu überwachen, dessen Photosignal in einer oder mehreren Schwellwertschaltungen ausgewertet wird, die ein Vorwarnsignal und/oder ein, Abschaltsignal jeweils bei einer Schwellwertunterschreitung auslösen. Eine Steuerung der. Bestromung abhängig von eingestrahltem Sonnenlicht ist nicht vorgesehen.

  • Aus der US-Anmeldung 2001/0043113 A1 ist bekannt, einige Leuchtdioden jeweils mittels Stromquellen zu speisen, die wiederum von einer Spannungsquelle angesteuert wird, so dass der Gesamtstrom annähernd konstant gehalten wird, auch wenn einzelne Serienschaltungen von Leuchtdioden ausfallen. Es wird aber keine Regelung des Gesamtstroms über eine Vergleicherschaltung in einer Brückenschaltung vorgenommen. Auch ist eine Steuerung der Bestromung abhängig von eingestrahltem Sonnenlicht nicht vorgesehen.

  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Schaltungsanordnung zu schaffen, die eine bessere Überwachbarkeit und eine höhere Störsicherheit erbringt sowie eine bessere Erkennbarkeit bei Teilausfall und/oder Sonneneinstrahlung erbringt.

  • Die Lösung besteht darin, dass die Transistoren mit strombestimmenden Emitterwiderständen beschaltet sind und basisseitig jeweils über Vorwiderstände mit einer Referenzspannung verbunden sind, die durch eine Zenerdiode und mindestens einer weiteren Spannungsquelle bestimmt ist, die über eine Vergleicherschaltung einer Brückenschaltung, in deren einem Zweig sich die Serienschaltungen befinden, so regelnd angesteuert wird, dass der Gesamtstrom annähernd konstant gehalten wird wenn einzelne der Serienschaltungen stromlos ausfallen.

  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind im den Unteransprüchen angegeben.

  • Fällt eine Leuchtdiode durch Unterbrechung oder der Stromquellen-Transistor einer Serienschaltung aus, so macht sich das im Stromverbrauch der Gesamtschaltung durch die Wirkung der Regelschaltung praktisch nicht bemerkbar. Da die Anzahl der Leuchtdioden höchstens acht, vorzugsweise sechs oder weniger ist, ist dementsprechend die Anzahl der Leuchtdiodenserien 12 oder mehr, vorzugsweise 15 bis 18, wenn die Standardhelligkeit üblicher Verkehrssignale zuzüglich einer Reserve mit handelsüblichen Leuchtdioden erbracht werden soll. Dadurch liegt die Helligkeit noch über der zulässigen unteren Grenze, wenn nicht mehr als 80% der Leuchtdioden, z.B. drei Serien von 15 ausgefallen sind. Erst bei Ausfall einer vierten Serie von 15 muß eine Totalabschaltung erfolgen. Auch 18 Kettenschaltungen zu je fünf Leuchtdioden sind eine zweckmäßige Gruppierung.

  • Die Serienschaltungen von sechs Leuchtdioden sind vorteilhaft jeweils mit einer Referenzspannung einer Zenerdiode, sowie darauf gesetzten Reglerspannungsquelle und/oder einer Steuerspannungsquelle zu betreiben. Die Speisespannung wird durch eine Doppelweg-Gleichrichtung einer 24 V-Kleinspannung gewonnen. Vorzugsweise dient eine der Reglerspannungsquellen der Gesamtstromstabilisierung bei Ausfall einzelner Leuchtdiodenketten und eine weitere Reglerspannungsquelle für eine Stromerhöhung bei extremem externen Lichteinfall. Da die gleichgerichtete Spitzenspannung 33,6 V beträgt, wird eine Spannung von 16V, bei der bereits der Maximalstrom erreicht ist, jeweils bei einem Phasenwinkel von 30° erreicht und bis 150° überschritten, so daß also mindestens 80% der Zeit ein voller Leuchtdiodenstrom fließt.

  • Die Leuchtdioden der einzelnen Serienschaltungen sind vorteilhaft so statistisch durchmischt auf der Schaltplatine verteilt angeordnet, daß auch bei einem Ausfall der maximal zulässigen Anzahl von Serienschaltungen kein irreführendes sinnvolles Muster aus den dunkel bleibenden Bereichen entsteht.

  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den

    1

    4

    dargestellt.

  • 1

    zeigt einen Ausschnitt der LED-Serienschaltungen;

  • 2

    zeigt die Speiseschaltung und Überwachungsschaltung;

  • 4

    zeigt eine Leuchtdiodenanordnung.

  • 1

    zeigt einen Ausschnitt der Serienschaltungen S1, S2 ... S15, die jeweils aus einer Stromquelle und sechs Leuchtdioden, LED genannt, L1 – L6, L7 – L12, L85 – L90, bestehen. Die Stromquelle besteht jeweils aus einem Ermitterfolgertransistor T1, T2 ... T15, oder einem entsprechend geschalteten MOSFET-Transistor dessen Steuerelektrode

    10

    mit einer Referenzspannung REF beaufschlagt ist, die jeweils von einer doppelweggleichgerichteten Speisespannung US durch einen Vorwiderstand

    21

    und einer nach Masse geschalteten Zenerdiode

    20

    sowie Spannungsquellentransistoren UT1, UT2, die gegengekoppelt sind und mit Reglerströmen an ihrer Basis gespeist sind, bereitgestellt wird.

  • Die Speisespannung US ist durch Doppelweggleichrichtung aus einer Wechselspannung gewonnen, und jeweils via die Serien der Leuchtdioden L1 – L90, dem Kollektor

    12

    des Transistors T1, T2 ... T15 zugeführt, der mit seinem Ermitter über einen strombestimmenden Gegenkoppelwiderstand RG an einen allen gemeinsamen Meßwiderstand RM nach Masse geschaltet ist, an dem ein Gesamtstrommeßsignal IG abfällt.

  • Die Referenzspannung REF, die den einzelnen mit Ermitterwiderständen RE gegengekoppelten Stromquellentransistoren T1 – T15 der Serienschaltungen über entkoppelte Basiswiderstände RB zugeführt ist, besteht aus zwei oder drei Komponenten. Die erste bestimmt einen Minimalstromanteil und ist mit einer Zenerdiode

    20

    gewonnen, deren Zenerstrom über einen Vorwiderstand

    21

    von der Speisespannung US geliefert wird. Ein zweiter geringerer Stromanteil wird durch eine Regelspannungsquelle UT1 bestimmt, die aus einem mit einem Gegenkoppelwiderstand GR1 vom Kollektor zur Basis gespeisten Transistor besteht, dessen Basis von einer Vergleicher-schaltung VB einer Brückenschaltung B gespeist wird, deren einer Zweig aus den Leuchtdiodenserien und dem Meßwiderstand RM und deren anderer Zweig aus Brückenwiderständen RB1, RB2 besteht, die von einer Referenzspannung REF1, die die Spannung der Regel-spannunsquelle UT1 nicht umfaßt, gespeist ist. Die Vergleicherschaltung besteht aus einer Stromspiegelschaltung, die an dem Meßtransistor VB über einen Widerstand RK von der Zenerdiodenspannung UZ gespeist ist. Dadurch ist der Stromregelkreis geschlossen und der Strom im Meßwiderstand RM annähernd konstant, auch wenn einzelne Serienschaltungen der Leuchtdioden ausfallen. Fallen einzelne Leuchtdiodenserien aus, so sorgt diese Stromreglerschaltung für die Konstanz des Gesamtstromes und eine entsprechende Erhöhung der Einzelströme durch eine Anpassung der mit der ersten Regelspannungsquelle UT1 aufgestockten Referenzspannung REF.

  • Der jeweilige Regelstrom erzeugt im Widerstand RK eine Meßspannung, die ein Maß für die Verstimmung der Brücke B ist und unmittelbar oder mit einem Inverter I invertiert erdbezogen als ein Meßsignal MS der Überwachungsschaltung

    3

    zugeführt wird. Je mehr Diodenketten ausfallen, um so stärker wirkt die Stromregelung und um so größer ist das Meßsignal MS.

  • Eine Steuerspannungsquelle UT2, die außerhalb des Stromregelkreises liegt, liefert die dritte Komponente der Referenzspannung REF. Auch die Steuerspannungsquelle UT2 besteht aus einem vom Kollektor zur Basis mit einem Gegenkoppelwiderstand GR2 beschalteter Transistor. Dessen Basis wird von einer Stromquelle gespeist, die einen Strom abhängig von einer Messung der Umgebungshelligkeit, die durch Sonnenlichteinstrahlung entsteht, liefert. Das Helligkeitsmeßsignal HS liefert ein geeignet angeordnetes Photoelement PH über einen Tiefpaß TP, so daß die wechselnde Helligkeit der Leuchtdioden, die mit Halbwellen gespeist sind, daran keinen Signalanteil erbringt.

  • Es besteht statt dieser Stromregelung auch analog zu dieser oder anteilig kombiniert mit dieser die Alternative, ein Photosensorsignal der Leuchtdioden über einen Hochpaß HP zu gewinnen und in einer Summierschaltung dem Brückentransistor VB eingangsseitig zuzuführen, wie gestrichelt dargestellt ist.

  • Vorteilhaft ist die Schaltung, die die Referenzspannung REF erzeugt, mit einer Abfangzenerdiode AZ überbrückt, die die Referenzspannung REF auf einen Maximalwert begrenzt und bei Störungen der Steuer- oder Reglerschaltung wirksam wird und dann den Maximalstrom der Leuchtdioden begrenzt.

  • 2

    zeigt eine Speiseschaltung und die Überwachungsschaltung

    3

    . Die Netzspannung UN wird in den Transformator TR auf eine Kleinspannung von 24 V herabgesetzt und über zwei Ruhekontaktsätze RR1, RR2 von Störmelderelais R1, R2 an einen Doppelweggleichrichter GL geführt, der die Halbwellenspannung als Speisespannung US an die Serienschaltungen S1 – S15 liefert. Die Speisespannung US ist auch über eine Diode D an eine Glättungsschaltung C geführt, die eine Versorgungsspannung UV für die Überwachungsschaltung

    3

    liefert.

  • In der Überwachungsschaltung

    3

    befindet sich ein erster Vergleicher V1, dem an einem Eingang das Meßsignal MS zugeführt ist, das die jeweilige Stromhöhe in den Serienschaltungen signalisiert und wegen deren Halbwellenspeisung aus einer Folge von 100 Hz-Impulsen besteht, die infolge der Spannungsquellenspeisung abgeflacht sind. Der zweite Vergleichereingang ist mit einer ersten Vergleichsspannung RV1 beschaltet, die analog zu den Referenzspannungen REF, der Serienschaltungen mit einer Zenerdiode Z1, jedoch niedrigerer Zenerspannung und einem Spannungsteiler aus der pulsierenden Speisespannung US gewonnen ist und dadurch einen ähnlichen, jedoch etwas eher in die Sättigungsabflachung kommenden, zeitlichen Verlauf wie das Meßsignal MS aufweist. Die erste Vergleichsspannung RV1 ist durch den Spannungsteiler auf einen solchen Pegel gelegt, daß sie vom Meßsignal MS immer dann überschritten wird, wenn mindestens 80% der Serienschaltungen S1 – S15 stromführend sind, also im Beispiel höchstens drei der Serienschaltungen ausgefallen sind.

  • In diesem Fall gibt der mit einer Hysterese versehene erste Vergleicher V1 an seinem Ausgang eine 100 Hz-Impulsserie IS ab. Weiterhin wird mit einem zweiten hysteresebehafteten Vergleicher V2 ein Taktsignal CLK erzeugt, das aus einer konstanten Vergleichsspannung RV2 und einer aus der pulsierenden Speisespannung US abgeleiteten 100 Hz-Signalfolge besteht, die jeweils in einem kürzeren Zeitabschnitt die zugehörige Vergleichsspannung RV2 überschreitet als die Meßspannung MS ihre Vergleichsspannung RV1 ggf. übertrifft.

  • Die beiden Vergleicherausgangssignale IS, CLK werden in einer Antivalenzgatterschaltung AG zusammengeführt, so daß an deren Ausgang wegen der unterschiedlichen Dauer der beiden zueinander zentrierten Impulssignale ein 200 Hz-Impulssignal PS ansteht, falls die Meßspannung MS die vorgeschriebene Höhe erreicht. Es kann jedoch wahlweise auch eine Äquivalenzgatterschaltung verwendet werden, um ein 200 Hz-Impulssignal zu bekommen.

  • Das Impulssignal PS wird dann in zwei getrennte Signalwege geteilt, auf denen jeweils das Vorhandensein des Impulssignals PS durch ein Zeitfilter F1, F2 geprüft wird, dessen Ausgangssignal einen Shunttransistor TS1, TS2 eingeschaltet hält, solange das 200 Hz-Impulssignal PS vorhanden ist.

  • Die Shunttransistoren TS1, TS2 liegen jeweils parallel zu einem Störmelderelais R1, R2, das bistabil ist und in Serie mit einer Speiseschaltung liegt, deren Speisestrom bei eingeschaltetem Shunt TS1, TS2 abgeleitet wird. Im Störungsfall, also bei fehlendem 200 Hz-Impulssignal oder einem Fehler am Filter F1, F2 oder am Shunttransistor TS1, TS2 schaltet das zugehörige Störmelderelais R1, R2 um und schaltet die gesamte Vorrichtung netzseitig ab und gibt so die Alarmmeldung AM ab. Zwecks einer Überprüfung der Filter- und Relaisschaltungen sind in jedem Zweig des Impulssignals PS jeweils eine Prüftaste PT1, PT2 vorgesehen, bei deren Betätigung ein Störfall simuliert ist und das entsprechende Relais den Trennvorgang auslösen muß.

  • 3

    zeigt die Signalverläufe an den Vergleichern V1, V2 und am Antivalenzgatter AG.

  • 4

    zeigt ein Beispiel einer statistischen Verteilung von 15 Serien à 6 Leuchtdioden auf einer Kreisfläche, wobei die serienangehörigen Leuchtdioden L1 – L6, L7 – L12 etc., jeweils mit gleichen Referenzbuchstaben A – P bezeichnet sind. Die Verteilung ist so gewählt, daß auch bei beliebigen drei ausgefallenen Serien A – P kein bedeutsames Leuchtmuster entsteht.

  • Für andere Diodenzahlen in den Serien sind entsprechende Anpassungen der Referenzspannungsschaltungen und der Serienanzahl fachmännisch vorzunehmen. Bei Verwendung von leuchtstärkeren Leuchtdioden, die künftig am Markt zu erwarten sind, oder bei anderen Verkehrssignalleuchten als denen, die im Straßenverkehr normiert sind, kann die Zahl der Leuchtdioden insgesamt und die Serienaufteilung den Erfordernissen angepaßt werden.

  • Die Überwachungsschaltung, die das Meßsignal MS in einem ersten Vergleicher V1 bezüglich eines ersten Referenzspannungswertes RV1 überwacht, läßt sich in entsprechender Weise mit einem weiteren Vergleicher erweitern, der auf eine höhere Referenzspannung eingestellt ist und beispielsweise bei dem Ausfall von nur drei der Serienschaltungen S1 – S15 eine Vorwarnung auslöst, die mit geeigneten Mitteln, z.B. mit Kurzzeit- oder Frequenzsignalen, über den Netzanschluß oder einen anderen Nachrichtenweg an die Steueranlagen ausgegeben wird.

  • L1 – L90
    Leuchtdioden
    1
    Schaltplantine
    T1 – T15
    Transistor
    US
    Speisespannung
    REF
    Referenzspannung
    20
    Zenerdiode
    21
    Vorwiderstand zu 20
    3
    Überwachungsschaltung
    S1 – S15
    Serienschaltungen
    AM
    Störungsmeldung
    RM
    Meßwiderstand
    MS
    Meßsignal
    UN
    Netzspannung
    TR
    Transformator
    R1, R2
    Störmelderelais
    RR1, RR2
    Ruhekontaktsätze
    GL
    Gleichrichter
    D
    Diode
    C
    Glättungskondensator
    UV
    Versorgungsspannung
    V 1
    1. Vergleicher
    V 2
    2. Vergleicher
    RV1
    1. Vergleichsspannung
    RV2
    2. Vergleichsspannung
    Z1
    Zenerdiode zu RV1
    CLK
    Taktsignal
    IS
    Impulssignal
    AG
    Antivalenzgatter
    PS
    200 Hz-Signal
    F1, F2
    Filter
    TS1, TS2
    Shunttransistor
    PT1, PT2
    Prüftaster
    B
    Brückenschaltung
    VB
    Brückenvergleicherschaltung
    TP
    Tiefpaß
    HP
    Hochpaß
    PH
    Photosensor
    RB1, RB2
    Brückenwiderstände
    GR1, GR2
    Gegenkoppelwiderstände
    UT1, UT2
    Spannungsquellen
    UZ
    Zenerspannung
    REF1
    Hilfsreferenzspannung
    I
    Inverter
    HS
    Helligkeitssignal
    RK
    Widerstand
    AZ
    Abfangzenerdiode
    RB
    Basiswiderstände
    RE
    Ermitterwiderstände
    IG
    Gesamtstrom

Claims (16)

  1. Signalgeberleuchte mit einer Schaltplatine (

    1

    ), auf der Leuchtdioden (L1 –L90) in mehreren parallelen Serienschaltungen (S1 –S15) angeordnet sind, die jeweils über einen als eine Stromquelle geschalteten Transistor (T1 –T15) angesteuert sind, wobei diese Serienschaltungen (S1 –S15) gemeinsam über eine deren Gesamtstrom (IG) bestimmende Schaltung mit einer doppelweg-gleichgerichteten Speisespannung (US) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Transistoren (T1 –T15) mit strombestimmenden Emitterwiderständen (RE) beschaltet sind und basisseitig jeweils über Vorwiderstände (RB) mit einer Referenzspannung (RE F) verbunden sind, die durch eine Zenerdiode (

    20

    ) und mindestens einer weiteren Spannungsquelle (UT1) bestimmt ist, die über eine Vergleicherschaltung (VB) einer Brückenschaltung (B), in deren einem Zweig sich die Serienschaltungen (S1 – S15) befinden, so regelnd angesteuert wird, dass der Gesamtstrom annähernd konstant gehalten wird wenn einzelne der Serienschaltungen (S1 – S15) stromlos ausfallen.

  2. Signalgeberleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Speisespannung (US) durch Gleichrichtung einer 24 V 50 Hz-Wechselspannung gewonnen ist und jeweils 4 bis 8 der Leuchtdioden (L1 – L90) in einer der Serienschaltungen (S1 – 515) enthalten sind und die Referenzspannung (REF) etwa der halben Spitzenspannung der halbwelligen Speisespannung (US) entspricht.

  3. Signalgeberleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Ströme der Serienschaltungen (S1 – S15) einen Messwiderstand (RM) durchfließen, der Teil der Brückenschaltung (B), ist und aus einer Vergleicherschaltung (VB) ein Messsignal (MS) ausgekoppelt ist, das einem ersten Vergleicher (V1) zugeführt ist, dem andererseits eine erste Vergleichsspannung (RV1) zugeführt ist, die so bemessen ist, dass der erste Vergleicher (V1) nur dann ein Ausgangssignal (IS) liefert, wenn ein vorgegebener Anteil der Serienschaltungen (S1 – S15) Strom aufnehmen.

  4. Signalgeberleuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der vorgegebene Anteil 80% ist.

  5. Signalgeberleuchte nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass mit einem zweiten Vergleicher (V2) aus der halbwelligen Speisespannung (US) ein Taktsignal (CLK) abgeleitet ist, dessen Impulse zu den Halbwellen zentriert und kürzer als die halbwellenbedingten Ausgangssignale (IS) des ersten Vergleichers (V1) sind.

  6. Signalgeberleuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgangssignal (IS) und das Taktsignal (CLK) einem Antivalenzgatter (AG) oder einem Äquivalenzgatter zugeführt sind, dessen 200 Hz-Impulsausgangssignal (PS), das bei ausreichender Höhe des Messsignals (MS) auftritt, einer Filterschaltung (F1) zugeführt ist, die bei Vorhandensein des 200 Hz-Signals (PS) einen Shunttransistor (TS1) durchschaltet, der einem mit einer Speiseschaltung beschalteten bistabilen Relais (R1) parallel geschaltet ist, dessen Ruhekontaktpaar (RR1) die Netzspannung (UN) von einem Speisespannungsgleichrichter (GL) trennt und so die Alarmmeldung (AM) abgibt.

  7. Signalgeberleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den Eingang der Filterschaltung (F1) ein erdender Prüftaster (PT1) angeschlossen ist.

  8. Signalgeberleuchte nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Filter-, Shunt- und Relaisschaltungen (F1, TS1, R1; F2, TS2, R2) doppelt ausgebildet sind.

  9. Signalgeberleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (L1 – L6; L2 – L12 ...) in den Leuchtdiodenserien (A – P) derartig auf einer Kreisfläche einer Schaltplatine (

    1

    ) verteilt angeordnet sind, dass bei einem Ausfall von 20 % der Leuchtdiodenserien (A – P) in beliebiger Kombination kein bedeutsames Lichtmuster entsteht.

  10. Signalgeberleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergleichsschaltung (VB) eine Stromspiegelschaltung ist, deren Spiegelstrom der Reglerspannungsquelle (UT1) an der Basis eines kollektorseitig gegengekoppelten Transistors zugeführt ist.

  11. Signalgeberleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Zenerdiode (

    20

    ) und der ersten Spannungsquelle (UT1) eine zweite Spannungsquelle (UT2) in Serie geschaltet ist, die von einem Helligkeitssignal (HS) angesteuert ist, das aus in die Signalgeberleuchte eingestrahltem Sonnenlicht durch einen Photosensor (PH) gewonnen wird.

  12. Signalgeberleuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Photosensorsignal mit einem Tiefpass (TP) das Helligkeitssignal (HS) als Sonnenlichtanteil abgetrennt wird.

  13. Signalgeberleuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass aus dem Photosensorsignal ein Leuchtdioden-Helligkeitssignal durch einen Hochpass und ggfs. Gleichrichtung gewonnen wird, das als ein zusätzlicher Ist-Signalanteil der Regelung des Gesamtstroms (IG) zugeführt ist.

  14. Signalgeberleuchte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Helligkeitssignal (HS) über einen Stromquellen transistor und einem kollektorseitig gegengekoppelten Transistor der zweiten Spannungsquelle (UT2) basisseitig zugeführt ist.

  15. Signalgeberleuchte nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der bezugsseitige Brückenzweig (RB1, RB2) von einer Hilfsreferenzspannung (REF1) gespeist ist, die sich aus der Spannung der Zenerdiode (

    20

    ) und der zweiten Spannungsquelle zusammensetzt.

  16. Signalgeberleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Referenzspannung (REF) von einer Abfangzenerdiode (AZ) überbrückt ist, deren Zenerspannung der oberen zulässigen Grenze der helligkeitsgesteuerten und stromgeregelten Referenzspannung (REF) entspricht.

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