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Angie Genenger
Telearbeit stellt eine Form der Arbeitsorganisation dar, deren Verbreitung in den letzten Jahren stetig zugenommen hat und deren weiterer Anstieg auch zukünftig zu erwarten ist. Unter Telearbeit ist dabei allgemein eine auf Telekommunikationstechnologien gestützte Arbeit zu verstehen, die entweder vollständig oder teilweise an einem dezentralen Arbeitsplatz ausgeübt wird. Geeignet zur Einführung von Telearbeit ist generell jede Tätigkeit, die zumindest teilweise die Nutzung von EDV-Systemen zur Aufgabenerfüllung verlangt. Dementsprechend beschränkt sich die Ausübung von Telearbeit in der heutigen Zeit nicht mehr auf Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche, sondern findet sich ebenso im Versicherungs- und Bankenbereich, in Automobilunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung wieder.
Die Telearbeit kann sowohl auf Grundlage eines Dienst- oder Werkvertrags als auch auf Grundlage eines Arbeitsvertrags ausgeübt werden. Vorrangig in letzterem Falle ist bei der Ein- und Durchführung der Telearbeit arbeitschutzrechtlichen Aspekten, wie der Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes oder der Arbeitsstättenverordnung, Rechnung zu tragen. Abgesehen von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bedarf es bei der Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein Telearbeitsverhältnis vertraglicher Regelungen, welche etwa Fragen der Kostentragung und erstattung, des Zutritts des Arbeitgebers zur häuslichen Arbeitsstätte oder der Rückkehr des Telearbeiters auf seinen alten Arbeitsplatz zum Gegenstand haben. Unabhängig von der vertraglichen Ausgestaltung des einzelnen Telearbeitsverhältnisses ist die Integration der Telearbeiter in die betrieblichen Abläufe zu gewährleisten, da ansonsten gerade im Falle der ausschließlich am häuslichen Arbeitsplatz ausgeübten Telearbeit die Gefahr der sozialen Isolation der Beschäftigten besteht.
Stand der Bearbeitung: Dezember 2004