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Kaskoversicherungen

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Was sind Kaskoversicherungen?

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Mit einer Kaskoversicherung kann man sein eigenes Fahrzeug vor den finanziellen Folgen eines Schadens versichern. Pflicht ist sie nicht, dennoch besitzen mehr als 80 % aller Autofahrer eine Kaskoversicherung.

Es wird dabei zwischen der Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden

Was leisten Kaskoversicherungen?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind.

Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – alle weiteren Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie z. B. zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Grobe Fahrlässigkeit
Die Kfz-Kaskoversicherung muss in der Regel nur teilweise oder gar nicht für die am Fahrzeug entstandenen Schäden aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Das heißt, der Fahrer trägt am Unfallgeschehen eine gewisse Mitschuld, einem anderen Fahrer wäre dieser Unfall so nicht passiert. Sobald eine Mitschuld des Versicherten vorliegt, kann der Versicherer die Leistungen anteilig kürzen. Entscheidend ist dabei die Schwere seines Verschuldens.

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Übrigens: Es gibt mittlerweile Anbieter am Markt, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Das gilt allerdings nicht für Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden.

Wissenswertes

Alkohol am Steuer gilt als grobe Fahrlässigkeit – und hat Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Wer 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, gilt als relativ fahrunfähig. Einzige Ausnahme: Für unter 21-Jährige und für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also 0,0 Promille.

Die relative Fahrunfähigkeit gilt allerdings nur, wenn noch weitere Indizien hinzukommen, wie z. B. Sprachschwierigkeiten, ein beeinträchtigter Gang oder Fahrfehler. Bei einem Unfall entscheidet die Polizei je nach Verursachung und Verschulden über mögliche Sanktionen.
Folgen für die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Versicherungskunden übernimmt immer den Schaden des Verkehrsopfers. Das Verkehrsopfer geht auch dann nicht leer aus, wenn der Versicherer dem Kunden den Schaden gar nicht bezahlen muss, weil dieser alkoholisiert gefahren ist.

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, und zwar grundsätzlich bis zu einer Grenze von 5.000 Euro. Die Regress-Grenzen sind in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung geregelt.

Folgen für die Kaskoversicherung
Auch der (Voll-)Kaskoversicherer kann bei relativer Fahrunfähigkeit die Leistungen bei seinem Kunden kürzen. Zwei Fragen sind dabei entscheidend, ob die Leistung gekürzt wird oder nicht:

1. Wäre der Unfall anders verlaufen, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre?

2. Musste der Fahrer davon ausgehen, dass er sich und anderen Schaden zufügen würde und hat er somit seine Sorgfaltspflicht schwer verletzt?

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In unserer Broschüre erfahren Sie mehr zu den Unterschieden zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung, wie Sie als Autofahrer im Ausland berücksichtigen sollten und Sie erhalten konkrete Tipps, was nach einem Unfall zu tun ist.