Definition: Absatzkette
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Glieder eines Absatzweges, die in ihrer Gesamtheit die Distributionsfunktionen übernehmen (Distribution). Unselbstständige Glieder sind Beschaffungs- und Absatzabteilungen der Produktionsunternehmungen (inkl. Reisender und Außenlager). Selbstständige Glieder sind der kollektierende Aufkaufhandel und die distributierenden Handelsbetriebe sowie Absatzhelfer, in der Handelsvermittlung Tätige und Marktveranstaltungen. Konsumenten können selbstständige Beschaffungsorganisationen gründen (Konsumgenossenschaften) oder persönlich Distributionsaufgaben übernehmen: Selbstbedienung (SB).
Vgl. auch Absatzmittler, Absatzhelfer, Absatzkanal, Distributionsorgane.