Definition: Kammer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Berufsständische Vertretung auf gesetzlicher Grundlage, z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Steuerberaterkammer.
2. Kollegialer Spruchkörper an einem Landgericht z.B. Kammer für Baulandsachen, Kammer für Handelssachen, Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, Strafkammer, Strafvollstreckungskammer, Kammer für Wirtschaftsprüfersachen.
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