Aushändigung Steuer-ID - Stadt Alsfeld
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Leistungsbeschreibung
Die Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird jeder Person, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steuer-ID. Sie bleibt dauerhaft gültig. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können steuerliche Daten immer der betroffenen Person zugeordnet werden.
In der Regel finden Sie Ihre Steuer-ID auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Sollten Sie diese dort nicht finden, können Sie die Zusendung Ihrer Steuer-ID online oder schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Sofern Sie mit dem Hauptwohnsitz oder der alleinigen Wohnung in Alsfeld gemeldet sind, können Sie die Aushändigung Ihrer Steuer-ID auch im Bürgerbüro Alsfeld beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Welche Gebühren fallen an?
Die Aushändigung der Steuer-ID ist gebührenfrei.
Links & Verweise