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Meldebescheinigung - Stadt Alsfeld

  • ️Thu Jan 27 2022

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    Leistungsbeschreibung
    Das Bürgerbüro Alsfeld stellt Ihnen, sofern Sie bei uns mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten (z. B. Staatsangehörigkeiten oder rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft) ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.

    An wen muss ich mich wenden?
    An das Bürgerbüro Alsfeld.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
    • Vollmacht bei Ausstellung an Dritte

    Welche Gebühren fallen an?

    • 10,00 Euro je Meldebescheinigung

    Online Anträge
    Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
    Beantragung einer Meldebescheinigung

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