Ummeldung einer Wohnung - Stadt Alsfeld
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Leistungsbeschreibung
Wer innerhalb von Alsfeld umzieht, hat sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wenn Sie von außerhalb nach Alsfeld umgezogen sind, informieren Sie sich bitte unter Anmeldung einer Wohnung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Bürgerbüro Alsfeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung (kann auch nachgereicht werden)
Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
Minderjährigen, wenn diese zuvor mit beiden Elternteilen in einer Wohnung gemeldet waren und nun bei einem Elternteil gemeldet sein sollen:
- Formlose schriftliche Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils oder schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)