"Lex CEU" - Mit EU-Recht unvereinbar - Budapester Zeitung
- ️Zsuzsa Urbán
- ️Wed Oct 07 2020
Mit EU-Recht unvereinbar
Ungarn hat Europa- und Völkerrecht verletzt, als es die Central European University (CEU) von US-Milliardär George Soros mit unverhältnismäßigen Vorgaben aus Ungarn vertrieb. Zu diesem Schluss kam nun der Europäische Gerichtshof (EuGH), geht aus dem Urteil vom Dienstag hervor. Justizministerin Varga beruft sich wiederum auf gleiches Recht für alle Universitäten in Ungarn.
Das ungarische Hochschulgesetz ist mit europäischem Recht nicht vereinbar, meint der EuGH. Das Gericht gab damit einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Ungarn statt. „Die von Ungarn eingeführten Anforderungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulinstitutionen sind unverhältnismäßige Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit sowie in das Recht, Hochschulen zu gründen und zu betreiben.“ Zudem verletze Ungarn internationale Vereinbarungen im GATS-Abkommen, die ebenfalls Teil des EU-Rechts sind.
„Die Angriffe gegen die Universitäten und die Vertreibung der CEU haben Ungarn unschätzbare Schäden zugefügt. Kurzfristig sehe ich in Sachen CEU sowie SZFE keine Lösung. Dazu bedarf es einer politischen Veränderung.“
Parlaments-Vizepräsident István Hiller (MSZP) zum EuGH-Urteil
Ausländische Universitäten sollten nur dann weiter einen Lehrbetrieb in Ungarn unterhalten können, so das Gesetz, wenn sie zwei neue Bedingungen erfüllen. Einerseits müsse die Uni auch in ihrem Heimatland einen Lehrbetrieb anbieten, andererseits müsse ein Vertrag zwischen Ungarn und dem Heimatstaat der Uni geschlossen werden, heißt es im Hochschulgesetz. Die CEU hat inzwischen den Betrieb in Ungarn eingestellt und im November 2019 einen neuen Campus in Wien eröffnet.
„Wir halten die Anwendung von zweierlei Maß für inakzeptabel. Für alle Universitäten in Ungarn gelten die gleichen Anforderungen und Gesetze, da bildet auch die Soros-Universität keine Ausnahme“, kommentierte Justizministerin Judit Varga das EuGH-Urteil. Vom ungarischen Hochschulgesetz seien Dutzende ausländische Institutionen betroffen, die jedoch der Rechtsnorm entsprechen. Ungarn benötige keine Briefkasten-Universitäten.
„Das Urteil kommt zu spät, Ungarn verlor, Österreich gewann eine Universität von Weltniveau.“
Bernadett Szél, parteilose Parlamentsabgeordnete.
Nach dem EuGH-Urteil überlegt die CEU zumindest eine teilweise Rückkehr nach Ungarn. Das sagte CEU-Präsident Michael Ignatieff auf einer Online-Pressekonferenz in Wien. „Der CEU steht es nun frei, ihre in den USA akkreditierten Studienprogramme in Budapest anzubieten. Es ist ein wichtiger moralischer Sieg und ein starkes Zeichen für die akademische Freiheit in Europa“, sagte er weiter.