Aquakulturerzeugung in der EU | Kurzdarstellungen zur Europäischen Union | Europäisches Parlament
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- ️Mon Apr 01 2024
Während die Aquakulturerzeugung in der EU einigermaßen stagniert, nimmt die Menge der kultivierten Meeresfrüchte weltweit zu. In den vergangenen 20 Jahren versuchte die Kommission, das Produktionspotenzial der EU durch die Veröffentlichung verschiedener Strategiepapiere und Leitlinien und die Gründung des Beirats für Aquakultur im Jahr 2016 zu steigern. Dieses Gremium besteht aus Vertretern der Branche und anderer einschlägiger Organisationen von Interessenträgern. Es berät die Organe der EU und die Mitgliedstaaten. Am 12. Mai 2021 veröffentlichte die Kommission ihre neuen strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU. Am 15. November 2022 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“ (COM(2022)0592).
Hintergrund
Während die Aquakulturerzeugung zwischen 1990 und 2020 weltweit erheblich zunahm, blieb die Gesamtproduktion kultivierter Meeresfrüchte in allen EU-Mitgliedstaaten lange Zeit stabil bei ungefähr 1,2 Mio. Tonnen. Im Jahr 2020 belief sich der Wert der Erzeugnisse der Aquakulturwirtschaft der EU auf 3,9 Mrd. EUR. Bezogen auf das Gewicht entfielen davon 50 % auf die Fischerzeugung und 49 % auf die Erzeugung von Krusten- und Weichtieren. Die Aquakulturerzeuger in der EU haben sich in erster Linie auf vier Arten konzentriert: Muscheln (30 % der Gesamtmenge), Forelle (17 %), Austern (9 %) und Meerbrasse (8 %). Andere wichtige Arten, die in der EU kultiviert werden, sind Karpfen, Meerbarsch und Blauflossenthun.
Die wichtigsten Erzeuger von Aquakulturerzeugnissen unter den EU-Mitgliedstaaten waren 2020 Spanien (24 %), Frankreich (21 %), Griechenland (11 %) und Italien (10 %), auf die insgesamt etwa 67 % der gesamten Aquakulturerzeugung entfiel. Beim Wert der Erzeugnisse lag jedoch Frankreich an der Spitze (22 %), gefolgt von Spanien (15 %), Griechenland (15 %) und Italien (9 %). Muscheln (Miesmuscheln, Austern und Venusmuscheln) wurden vor allem in Spanien, Frankreich und Italien erzeugt, während in Griechenland hauptsächlich Meerbarsch und Meerbrasse erzeugt wurden.
Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur
Um in einem ersten Schritt der Stagnation der Aquakulturerzeugung in der EU entgegenzuwirken, veröffentlichte die Kommission im Jahr 2002 eine Mitteilung (KOM(2002)0511) mit dem Titel „Eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“. Mit dieser Strategie wurden folgende Ziele verfolgt:
- Schaffung langfristig sicherer Arbeitsplätze, insbesondere in Gebieten, die von der Fischerei abhängig sind, und Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen in der Aquakultur um 8 000 bis 10 000 Vollzeitäquivalente im Zeitraum 2003-2008,
- Sorge dafür tragen, dass den Verbrauchern Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung strenger Normen in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz,
- Sicherstellung der Umweltverträglichkeit des Wirtschaftszweigs.
Es gelang jedoch nicht, die Ziele der Strategie zu verwirklichen, insbesondere hinsichtlich des Anstiegs der Erzeugung und der Schaffung von Arbeitsplätzen: Weder das Ziel einer Wachstumsquote von 4 % noch die anvisierte Schaffung von 8 000 bis 10 000 neuen Arbeitsplätzen konnte erreicht werden.
Das Hauptproblem der Aquakulturwirtschaft bestand darin, dass in der EU ein Anstieg der Erzeugung ausblieb, während im Gegensatz dazu die Erzeugung weltweit stark zunahm. Dennoch konnte der Wirtschaftszweig in Bereichen wie der Sicherstellung der Verfügbarkeit hochwertiger Erzeugnisse für die Verbraucher und der Gewährleistung ökologischer Nachhaltigkeit erfreuliche Fortschritte verzeichnen.
Zusätzlich zu den seit Langem bekannten Hindernissen und Einschränkungen sieht sich die Aquakulturwirtschaft der EU seit 2002 einer verschärften Konkurrenz durch Erzeugnisse aus Drittländern ausgesetzt und war mit ordnungspolitischen Krisen und den Auswirkungen der Wirtschaftskrise nach 2007 konfrontiert.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur: Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur
Sieben Jahre später, am 8. April 2009, veröffentlichte die Kommission ihre zweite Mitteilung zum Thema Aquakultur (KOM(2009)0162), um die Ursachen der Stagnation der Aquakulturwirtschaft in der EU festzustellen und anzugehen. Diese neue Mitteilung hatte den Titel „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur ‒ Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“. Mit ihr sollte dafür gesorgt werden, dass die EU in diesem strategisch wichtigen Wirtschaftszweig weiterhin eine Schlüsselrolle spielt, und Erzeugung und Beschäftigung sollten durch folgende Maßnahmen einen Schub erhalten:
A. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturerzeugung in der EU durch
- Förderung der Forschung und technologischen Entwicklung,
- Förderung der Raumplanung für die Aquakultur, um das Problem des Wettbewerbs um geeignete Standorte zu lösen,
- Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann,
- Förderung der Aquakulturentwicklung auf internationaler Ebene.
B. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur durch
- Sicherstellung der Vereinbarkeit von Aquakultur und Umwelt,
- Herausbildung einer leistungsstarken Aquakulturwirtschaft,
- Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung der Vorzüge von Fisch und Meeresfrüchten als gesunde Lebensmittel.
C. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors durch
- bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften,
- Reduzierung der Verwaltungslast,
- Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit,
- Sicherstellung einer angemessenen Überwachung der Aquakulturwirtschaft.
Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU
Schließlich sollten die Mitgliedstaaten mit den von der Kommission am 29. April 2013 veröffentlichten strategischen Leitlinien (COM(2013)0229) bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele unterstützt werden, wobei die jeweilige Ausgangslage, die nationalen Gegebenheiten und die institutionellen Strukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollen. Diese Leitlinien betrafen vier Hauptbereiche:
- Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und Verkürzung der Dauer von Zulassungsverfahren für Aquakulturbetriebe,
- koordinierte Raumplanung, um das Problem des Platzmangels zu lösen,
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur in der EU,
- Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Mehrjährige nationale Strategiepläne (2014-2020)
Wie in Artikel 34 der Grundverordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) vorgesehen, mussten die Mitgliedstaaten mehrjährige nationale Strategiepläne (MNSP) für die Entwicklung der Aquakulturtätigkeiten in ihrem Hoheitsgebiet für den Zeitraum von 2014 bis 2020 vorlegen. Die Kommission ermutigte die Mitgliedstaaten, Informationen und bewährte Vorgehensweisen auf verschiedenen Workshops und Sitzungen auszutauschen. Als Folgemaßnahme erleichterte sie die Koordination der nationalen Maßnahmen, die in den mehrjährigen nationalen Strategieplänen vorgesehen sind.
Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021-2030
Am 12. Mai 2021 veröffentlichte die Kommission ihre neuen strategischen Leitlinien (COM(2021)0236 mit einem Anhang) für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU. Darin wird eine Vision für die weitere Entwicklung der Aquakultur dargelegt, die sowohl zum europäischen Grünen Deal als auch zur wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Pandemie beitragen soll. Die neuen Leitlinien bauen auf den auf strategischer Ebene in der EU und den Mitgliedstaaten gewonnenen Erfahrungen auf und berücksichtigen die neuesten Entwicklungen, auch im Hinblick auf Forschung, Innovation und die Verwendung von EU-Mitteln. Sie sind auch eine Reaktion auf die Forderung in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem der EU zu beschleunigen, indem das Potenzial einer nachhaltigen Aquakultur für die Bereitstellung von Lebens- und Futtermitteln mit einem niedrigen CO2-Ausstoß anerkannt wird.
Die Verwirklichung dieser Vision setzt voraus, dass die verschiedenen Herausforderungen und Chancen des EU-Aquakultursektors angegangen werden, um die folgenden ineinandergreifenden Ziele zu erreichen:
- Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aufbauen,
- einen Beitrag zum grünen Wandel leisten,
- soziale Akzeptanz und Information der Verbraucher sicherstellen und
- Wissensaufbau und Innovation fördern.
In den strategischen Leitlinien werden 13 Bereiche genannt, in denen verstärkte Anstrengungen vonnöten sind, um die Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU-Aquakultur sicherzustellen. Die Leitlinien enthalten spezifische Empfehlungen sowie Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die von der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und dem Beirat für Aquakultur ergriffen werden sollten.
Um die Umsetzung dieser Leitlinien durch alle Beteiligten zu unterstützen, hat die Kommission einen EU-Mechanismus zur Unterstützung der Aquakultur eingerichtet. Dieser Mechanismus soll die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten, die Industrie und andere Interessenträger dabei unterstützen, weitere Orientierungshilfen zu entwickeln und bewährte Verfahren in den von den strategischen Leitlinien abgedeckten Bereichen zu konsolidieren. Er umfasst eine Online-Plattform, die eine für alle Interessenträger zugängliche Wissensgrundlage bietet. Diese enthält unter anderem einen Leitfaden zur EU-Finanzierung und eine Datenbank mit von der EU finanzierten Projekten in diesem Bereich. Außerdem sind länderspezifische Informationen über die verschiedenen MNSP aller Mitgliedstaaten enthalten.
Die EU unterstützt zudem die Forschung und Innovation zu zentralen Aspekten der EU-Aquakultur: von ihren Wechselwirkungen mit der Umwelt bis hin zur Gesundheit und Ernährung der Zuchtfische sowie Fortpflanzung und Züchtung. Forschung und Innovation im Bereich der nachhaltigen Aquakultur ist eine Priorität im Rahmen von Horizont Europa, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.
Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU
Am 15. November 2022 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“ (COM(2022)0592). Diese Mitteilung wurde im Anschluss an die strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021-2030 angekündigt. Die Bemühungen um die Entwicklung eines starken und nachhaltigen Algensektors ergeben sich aus den Vorteilen, die Algen der EU im Zusammenhang mit der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen, der Förderung der marinen Biodiversität und dem Schutz der Ökosystemleistungen bieten. Der Algensektor hat auch das Potenzial, erheblich zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der blauen Wirtschaft beizutragen, weshalb die EU ihn als neu entstehenden Sektor anerkannt hat, der entwickelt werden muss.
Die Kommission hat fünf Hauptprobleme ermittelt, mit denen der Algensektor in der EU konfrontiert ist: hohe Produktionskosten, Produktion mit kleiner Stückzahl, beschränkte Kenntnis der Märkte, beschränkte Kenntnis der Umweltauswirkungen des Algenanbaus und ein fragmentierter Rahmen. Einer der wichtigsten Wege, auf denen die EU diese Probleme lösen will, sind Bildungsinitiativen, um Wissenslücken zu schließen und das Bewusstsein für den neu entstehenden Sektor zu schärfen. In dieser Mitteilung ermittelte die Kommission 23 spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in diesem Sektor, wobei in erster Linie Mittel aus dem Programm Horizont Europa verwendet werden sollen. Die Kommission hat sich verpflichtet und die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Maßnahmen umzusetzen, um die Entwicklung von Wissen, Daten und Technologien in diesem Bereich zu fördern. Ein Fortschrittsbericht in Bezug auf die von der Kommission in der Mitteilung festgelegten Ziele soll 2027 ausgearbeitet werden.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Parlament hat zahlreiche Entschließungen angenommen, durch die die Aquakulturwirtschaft in der EU weiter gestärkt werden soll:
- Entschließung vom 16. Januar 2003 zu der Aquakultur in der Europäischen Union: Gegenwart und Zukunft;
- Standpunkt vom 27. April 2006 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur bzw. ihre Erzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten;
- Standpunkt vom 14. November 2006 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur;
- Standpunkt vom 14. November 2006 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur;
- Entschließung vom 4. Dezember 2008 zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur;
- Entschließung vom 17. Juni 2010 zum Thema „Ein neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“;
- Entschließung vom 8. Juli 2010 zu der Regelung für die Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die EU im Hinblick auf die Reform der GFP;
- Standpunkt vom 23. November 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur;
- Standpunkt vom 12. September 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur;
- Standpunkt vom 10. Dezember 2013 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates;
- Entschließung vom 8. September 2015 zur Erschließung des Potenzials von Forschung und Innovation in der blauen Wirtschaft zur Schaffung von Beschäftigung und Wachstum;
- Entschließung vom 12. Mai 2016 zur Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in Restaurants und im Einzelhandel;
- Entschließung vom 12. Juni 2018 zu dem aktuellen Stand und den künftigen Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche;
- Standpunkt vom 17. April 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 508/2014 und (EU) Nr. 1379/2013 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Fischerei- und Aquakultursektor, angenommen als Verordnung (EU) 2020/560;
- Standpunkt vom 6. Juli 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Fangtätigkeiten und zur Abfederung der Folgen der durch diesen Angriffskrieg verursachten Marktstörungen für die Lieferkette von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, angenommen als Verordnung (EU) 2022/1278;
- Entschließung vom 4. Oktober 2022 zu dem weiteren Vorgehen in den Bemühungen um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU;
- Entschließung vom 11. Mai 2023 zu dem Thema „Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU“.
Marcus Ernst Gerhard Breuer / Dana Divera Twisk
04-2024