§ 1 LPartG - Einzelnorm
Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für
- 1.
vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
2.im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.