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Ortsbeirat

Der Ortsbeirat (OBR) des Stadtteils Marburg-Elnhausen ist gemäß §82 der Hessischen Gemeindeordnung und §3 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg eingerichtet worden.

"Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden." (§82 Abs.3 HGO).

Der Elnhäuser OBR besteht aus 7 Mitgliedern.

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