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Der Bund will das Schloss Wildegg abstossen | NZZ

  • ️Sat Apr 18 2009

Am Samstag öffnet das Schloss Wildegg nach einer Innenrenovation seine Tore wieder. Der Bund will das bis heute zur Gruppe der Landesmuseen gehörende Schloss dem Kanton Aargau verkaufen, obwohl die letzte Eigentümerin es der Eidgenossenschaft geschenkt hat.

Sx. Mit einem Tag der offenen Tür präsentiert sich das Schloss Wildegg am Sonntag der Öffentlichkeit. Der Bund hat seit 2005 die Innenräume für 2,7 Millionen Franken durch das Bundesamt für Bauten und Logistik, die aargauische Denkmalpflege und die Landesmuseen renovieren lassen. Das Schloss und seine Domäne wurden der Eidgenossenschaft 1912 von der letzten, kinderlosen Eigentümerin, Julie Effinger, zugunsten des Landesmuseums vermacht. Zuvor war das Schloss während 11 Generationen im Besitz der Familie Effinger gewesen.

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Im Zug der Reorganisation der Landesmuseen im Museums- und Sammlungsgesetz fasst der Bund das heutige Landesmuseum in Zürich, das Schloss Prangins, das Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz sowie das Sammlungszentrum in Affoltern am Albis in einer öffentlichrechtlichen Anstalt als Nationalmuseum zusammen. Zu jenen Museen, von denen sich der Bund trennen will, zählt auch die Schlossanlage von Wildegg. Der Bund strebt einen Verkauf des Schlosses samt seiner Domäne (mit dem Restaurant Bären) an den Kanton Aargau an. Die aargauische Verwaltung bestätigt die Verhandlungen mit dem Bund. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatsschreiber Peter Grünenfelder definiert gegenwärtig die Eckwerte für den Handel. Auch wenn das Schloss innen durch den Bund renoviert worden ist, machen die jährlichen Kosten für den Unterhalt eine sechsstellige Summe aus. Der Aargau ist in der Nähe von Wildegg bereits für die Schlösser Lenzburg und Hallwil sowie die Habsburg und die Klosterkirche Königsfelden verantwortlich.

Beim Bundesamt für Kultur ist man zum Schluss gekommen, dass ein Verkauf an den Aargau rechtlich möglich sei. Die Stiftungsurkunde enthalte kein Veräusserungsverbot. Bei einem Verkauf müssen weiterhin der Unterhalt der Anlage sowie die öffentliche Zugänglichkeit sichergestellt werden. Auch beim Kanton Aargau sieht man kein rechtliches Hindernis. Die Schenkung sei 1912 an die Eidgenossenschaft gegangen, weil der Aargau damals noch über keine entsprechenden Strukturen im Denkmalschutz verfügt habe.

Während sich in den eidgenössischen Räten keinerlei Widerstand gegen einen allfälligen Verkauf der bisherigen Museen des Bundes in Wildegg, Seewen oder Gandria regte, hat im Aargau SVP-Grossrat Jürg Stüssi-Lauterburg im vergangenen Dezember eine Interpellation eingereicht. Der Historiker will vom Regierungsrat wissen, wie er es mit dem Respekt vor dem Willen der letzten Eigentümerin hält, die mit ihrer Schenkung das Schloss und seine Domäne «auf Dauer in den Händen des Bundes wissen wollte». Weiter verlangt der Politiker eine Antwort auf die Frage, was denn im Schloss unter Obhut des Aargaus in Zukunft gezeigt werden soll und welche Kosten längerfristig mit der Transaktion verbunden sind. Regierung und Verwaltung haben für ihre Antwort um eine Fristerstreckung bis Ende Juni gebeten, weil die Sache komplizierter sei und die Verhandlungen mit dem Bund noch nicht abgeschlossen seien. Es geht nicht zuletzt um die Konditionen der Transaktion. Hier möchte sich der Kanton vor Abschluss der Verhandlungen nicht in die Karten schauen lassen.