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Exlibris – RDK Labor

englisch: Exlibris, book-plate; französisch: Ex-libris; italienisch: Ex libris.


Fritz Funke und Ingrid Haug (1971)

RDK VI, 671–696

RDK VI, 671, Abb. 1. Süddt., um 1470-80.

RDK VI, 673, Abb. 2. Süddt., um 1470.

RDK VI, 673, Abb. 3. Nach Lukas Cranach, um 1503.

RDK VI, 675, Abb. 4. Meister I B (Jörg Pencz?), 1529.

RDK VI, 677, Abb. 5. Süddt., 1. Dr. 16. Jh.

RDK VI, 677, Abb. 6. Hans Sebald Beham (?), 1525.

RDK VI, 679, Abb. 7. Lucas Furtenagel, 1542, Halle a. S.

RDK VI, 681, Abb. 8. Süddt., zw. 1543 und 1552.

RDK VI, 681, Abb. 9. Süddt. (Augsburg?), 1567.

RDK VI, 683, Abb. 10 a und b. Frankfurt a. M. (?), 1580.

RDK VI, 685, Abb. 11. Lucas Kilian, 1622.

RDK VI, 685, Abb. 12. Raphael Sadeler, 1623.

RDK VI, 687, Abb. 13. Andreas Khol, um 1650.

RDK VI, 687, Abb. 14. Süddt., 1725.

RDK VI, 689, Abb. 15. Joh. Esaias Nilson, 1756.

RDK VI, 689, Abb. 16. Martin Tyroff, 2. Dr. 18. Jh.

RDK VI, 691, Abb. 17. Joh. Rud. Schellenberg, um 1770.

RDK VI, 691, Abb. 18. Heinr. Bruppacher, vor 1800.

RDK VI, 693, Abb. 19. Leipzig, 1784.

RDK VI, 695, Abb. 20. Badisch, um 1800.

I. Begriff, Name, Abgrenzung

Als E. bezeichnet man lose, zum Einkleben oder Einheften in Bücher, Codices oder Archivalien bestimmte Blätter (oder Doppelblätter) mit graphischem Bildschmuck oder/und geschriebenem oder gedrucktem Text; Wort und Bild bezeichnen den Eigentümer des Buches, ausnahmsweise auch den Vorbesitzer oder den, der das Buch verschenkte. In der Regel klebte man das E. auf die Innenseite des Buchdeckels (für sonstige Anbringung vgl. Sp. 678f.).

Seitdem E. gesammelt werden – über vereinzelt schon im 18. Jh., häufig aber erst seit dem ausgehenden 19. Jh. angelegte E.-Sammlungen vgl. [17], S. 550-58 – trat zu ihrer ursprünglichen Verwendung die als Tauschobjekt für Sammler hinzu (und entstanden E.-Gesellschaften, deren periodische Publikationen in Deutschland seit 1891 [1], in England seit 1892 [2], in Frankreich seit 1896 [3], in der Schweiz seit 1901 [4] und in Österreich seit 1903 [5] erscheinen).

Die Bezeichnung E., heute die bei weitem gebräuchlichste, entstand durch Substantivierung der Worte ex libris, die gelegentlich schon im Spät-MA, häufig seit dem 18. Jh. am Anfang des Besitzvermerks stehen (ihnen folgt der Name des Eigentümers im Genitiv).

Früher gab man dem E. ab und zu andere Namen. Kennzeichnung des Bildschmuckes nahm man als pars pro toto: so berichtet Joh. Imhof über Willibald Pirckheimer, er habe „ein schönes Emblema erdacht ..., welches er vielen seinen Büchern nach Gelegenheit fornen oder hinden inseriert“ (W. Pirckheimer, Theatrum virtutis et honoris oder Tugendbüchlein, Nürnberg 1606, S. 71: Helene Hentze, Die Allegorie bei Hans Sachs, Halle a. d. S. 1912, S. 136; [1] 5, 1895, 43); des öfteren findet man E. nach ihrem beliebtesten Bildschmuck – s. Sp. 676ff. – als Wappen bezeichnet. Nach der bei Herstellung von E. besonders häufig angewandten Technik wurden diese auch Kupfer genannt. Dauerhafter blieben den Zweck der E. ausdrückende Benennungen: signetum (auch signum) bibliothecae [17, S. 2 und 44] wurde um 1840 ins Deutsche übersetzt mit Bibliothekszeichen, und dieser Name ist – neben Buch- oder Bücherzeichen, Bucheigentumszeichen und Bucheignerzeichen – noch heute in Gebrauch.

Die Abgrenzung von E. gegen Erzeugnisse, die demselben Zweck dienen oder ihnen formal gleichen, ist oft nicht scharf zu ziehen. Es gibt Erzeugnisse der Druckgraphik, die von Anfang an zu vielfältiger Verwendung bestimmt waren; hier sind z. B. Einblattdrucke und Kupferstiche mit Wappen oder Bildnissen zu nennen, ferner dekorative Rahmen, in die der Name hineingeschrieben wurde. Unter den zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten solcher Blätter ist die als E. nur eine unter anderen. In anderen Fällen wurden ursprünglich als *Notariatssignete, Buchdruckermarken oder *Visitenkarten hergestellte Drucke als E. gebraucht.

Wenngleich die Bezeichnung eines Blattes als E. vielfach nur auf Grund der nachgewiesenen Verwendung als Eigentumsvermerk eines Buchbesitzers möglich ist, sollte doch nicht jede Kennzeichnung des Eigentümers von Geschriebenem oder Gedrucktem in einem Buch E. genannt werden (wie das in der Fachliteratur bisweilen geschieht, z. B. bei [17], S. 4–6); *Supralibros (auch Superexlibris), besitzanzeigende Gravierungen auf Buchschließen und Prägungen oder Punzierungen auf dem Buchschnitt können nicht als E. gelten. Auch in Bücher eingeschriebene, gemalte, gezeichnete oder gedruckte Eigentumsvermerke sind im engeren Sinne keine E.: sie stehen nicht auf Einklebeblättern (wohl aber gehören einige dieser Besitzvermerke zu den Vorstufen des E. und wurden neben diesen – z. T. sogar von Eigentümern, die ein E. besaßen – gebraucht). – Grenzfälle sind Besitzkennzeichen mit bildlicher Darstellung, die vom – eigens für den Buchbesitzer gefertigten – Holzstock unmittelbar auf Titel- oder Vorsatzblatt oder auch auf eine Seite eines Buches gedruckt wurden (vgl. z. B. Albert Kolb, Ein E. des 15. Jh.? Zur Gesch. der ältesten franz. Bücherzeichen, Gutenberg-Jb. 36, 1961, 249–54; auf einer Buchseite: das sogen. E. des „Johannes plebanus ad S. Mauritium in Augusta“: [20] Bd. 4, Nr. 2039; s. a. [17], S. 108–10). Gleichzeitig mit der Herstellung eines Buches in der gesamten Auflage seinem Vorsatzblatt aufgedruckte „Formulare“, die bisweilen unter der Bezeichnung Universal-E. gehen (für diese s. Sp. 678), sind nach der hier gegebenen Definition keine E. (vgl. Buchschmuck, RDK III 19).

II. Material, Größe, Format, Technik

Als Material der E. dienten ausschließlich Papier und Pergament. Drucke auf Seide hat es – nach [32] – in Europa vor dem 20. Jh. nicht gegeben. Für E. des 15. Jh. hat man mehrfach Makulaturpapier sowohl von Text- als auch von Einblattdrucken verwendet, woraus sich fallweise wichtige Anhaltspunkte für die Datierung eines E. ergeben können (s. Sp. 684). Etwa seit dem 18. Jh. gibt es Abdrucke des gleichen Holzstockes bzw. der gleichen Platte auf verschiedenfarbigen Papieren [17, S. 95ff.]. Gelegentlich wurde für die oft reich geschmückten gemalten oder gezeichneten E. das kostbarere Pergament verwendet, das, wenn auch selten, als Bildträger für Druckgraphik dienen konnte.

Über die Größe der E. bestanden zu keiner Zeit und in keinem Land feste Regeln. Als größtes E. gilt das von Peter Weinher gestochene Wappen-E. des Kurfürsten von Trier [32]. Zu den (zumal für seine Entstehungszeit) besonders großen Beispielen gehört mit 35,2 × 24 cm ein E. des Max Ludwig Reichgfn. Breiner, um 1700, zu den besonders kleinen, wie es sie schon im ausgehenden 16. Jh., häufiger aber erst im 18. und 19. Jh. gab, das E. des Joh. Bapt. Gadner, um 1700, das 1,4 × 1,0 cm mißt. Vgl. im übrigen die Zusammenstellung bei [17], S. 67ff. und über Veränderung der E.-Größe bei Zweitverwendung Sp. 680.

Das Format der E. ist gewöhnlich hochrechteckig, jedoch gibt es auch breitformatige, runde, ovale, sechseckige oder rautenförmige (in England und Frankreich seit dem 18. Jh. vorzugsweise von Damen benutzte) E.; einige der frühen rahmenlosen Drucke wurden unregelmäßig beschnitten (vgl. etwa Exemplare vom E. des Hildebrand Brandenburg, s. Sp. 684). Die nicht-rechteckigen E. sind oft auf runde, ovale usw. Stöcke geschnitten. Hier und dort wurden die beiden Stücke eines Doppel-E. (zum Begriff s. Sp. 679) oder mehrere gleiche E. auf einen Holzstock bzw. eine Platte gebracht und diese Bogendrucke erst nachträglich auseinandergeschnitten (vgl. [17], S. 485f. und 80ff.), wodurch sich kleinere Unterschiede in der Größe eines E. erklären.

Im allgemeinen wählte man zur Herstellung von E. eine der zeitüblichen druckgraphischen Techniken (s. Graphik) und ermöglichte so die Anfertigung einer größeren Zahl gleicher Blätter. Vorzugsweise wurden Holzschnitt, Kupferstich und auch Radierung verwendet, vereinzelt auch Teigdruck. In anderen graphischen Techniken gefertigte E. sind selten. Von der Lithographie machte man in der Frühzeit dieses Verfahrens auffallend geringen Gebrauch.

Üblicherweise wurden schwarze, seltener braune Drucke hergestellt; seit dem 17. Jh. begegnet man Abdrucken desselben Holzstockes oder derselben Platte in verschiedenen Farben. Gelegentlich hat man den Holzstock zu einem Rahmen für E. verschiedener Besitzer verwendet (Abb. 9; weitere Beisp. bei [17], S. 532).

Die Umrahmung eines E. konnte aus kleinsten typographischen Einheiten zusammengesetzt werden (vgl. etwa das E. des Marcus Swyn † 1585: [15] S. 37; zur Verwendung dieser Technik im Buchschmuck s. RDK III 26). Im Buchdruck gesetzter Text findet sich auf zahlreichen E., allein oder in Verbindung mit einem Bild (Abb. 12) oder Rahmen (Abb. 20).

Viele E.-Drucke wurden schon vor der Erstbenutzung, d. h. vor dem Einkleben in das Buch, koloriert (so die E. Igler und Brandenburg, Abb. 1f.). Handgemalte oder gezeichnete E. gibt es dagegen nur sehr wenige.

Die beiden auf Pergament gemalten prunkvollen Wappen-E. der Ratsbibl. Halle a. d. S. vom Jahre 1542, die heute den beiden Bänden der Wittenberger Bibel von 1541 vorgebunden sind, waren ursprünglich wohl auf die Innenseite des Deckels geklebt (Abb. 7; [1] 20, 1910, 1–8). – Ein auf Pergament gemaltes E. von 1560 in einem Urkundenbuch nennt André Rais (Archives héraldiques suisses 65, 1951, 68, Abb. 70), ein weiteres, das der Erfurter Stadtbibl., gelangte mit der Slg. Hofberger in den Besitz der Yale University [32].

III. Eigentümer, Gebrauch, Anbringung

Eigentümer von E. sind in den meisten Fällen Einzelpersonen (1), oft auch Institutionen (2).

1. Einzelpersonen benutzen in der Regel E., die mit ihrem Bildschmuck auf die Person, den Namen, den Beruf oder andere biographische Umstände und Ereignisse hindeuten: Wappen und Bildnis, Monogramm, redende Bilder und Namenspatron, allegorische Schilderungen, Patron eines Berufs und Bilder aus dem Berufsleben, Impresen, Wiedergabe repräsentativen Besitzes (Bauten, Geräte, Orden und Ehrenzeichen) und hervorragende Begebenheiten aus dem Leben des E.-Eigentümers sind dementsprechend die gebräuchlichsten Darstellungen. Bisweilen ist jedoch die persönliche Note erst durch den Text des E. ausgesprochen; so verwendete man mehrfach das Familienwappen als Bildschmuck und fügte diesem Namen, Wahlspruch und dergl. hinzu. Ausnahmsweise kommt es vor, daß mehrere Personen das gleiche E. benutzen: Mitglieder einiger polnischer Geschlechterverbände bekannten sich dadurch als Angehörige der Sippe [32]. Frauen führten eigene E. und bevorzugten mancherorts rautenförmige Blätter (s. Sp. 674).

2. Die ersten Institutionen, die handschriftliche Besitzvermerke durch E. ersetzten, waren wohl Klöster. Ihre E. zeigen meist das Wappen des Klosters (oder des Ordens) und/oder das des regierenden Abtes bzw. Propstes (Abb. 14); Abtswechsel führte daher oft zur Änderung des E. (vgl. [17], S. 295–330). Manche Kloster-E. besitzen religiöse Darstellungen, z. B. auf Ordensheilige oder Patronate hinweisende Schilderungen. – Auch Stadt-, Universitäts- und Kollegienbibliotheken gebrauchen E.; aus dem 18. Jh. sind auch solche literarischer Gesellschaften bekannt (z. B. Abb. 18; das E. des „Conventus Societatis Litterariae“ in Heidelberg, um 1760 bis 1764: [17] S. 542; E. der Schaffhausener Lesegesellschaft, um 1800: [31] S. 24f.).

Der Gebrauch von E. hing nicht von der Größe einer Bibliothek ab; auch Besitzer kleiner Büchersammlungen zeichneten in der Zeit des Humanismus ihre Bücher oder Codices mit E. – oft mit besonders reichen – aus. Nicht immer erhielten alle Bücher einer Bibliothek ein E.: nur in fünf Bänden der Bibliothek des Nürnberger Gelehrten Kessler ließ ihr Besitzer, auf dieses Eigentum offenbar besonders stolz, um 1500 auf Pergament gemalte E. einfügen [32].

Besitzer von E. hatten vielfach mehrere E., die sie bald neben-, bald nacheinander verwendeten. Um für Bücher verschiedener Größe jeweils ein passendes E. zu haben, ließen sich vor allem die großen Büchersammler und Bibliotheken E. in verschiedenen Formaten mit teils gleichem, teils unterschiedlichem Bildschmuck anfertigen (Beispiele bei [17], S. 70–79). Adelige, deren Bibliothek auf mehrere ihrer Sitze aufgeteilt war, besaßen verschiedene E. für jede der Teilbibliotheken; z. B. zeigen E. mehrerer Mitglieder der Familie Kress von Kressenstein unter dem Wappen jeweils die Ansicht des Schlößchens, für dessen Bibliothek das E. genutzt wurde ([32]; Abb.: [17] S. 60 und [1] 2, 1892, 26). Auch der Wunsch, mehrere E. mit verschiedenem Bildschmuck zu besitzen, führte dazu, daß ein Bucheigentümer unterschiedliche E. nebeneinander verwendete, so z. B. Pirckheimer, der außer dem Wappen-E. von Dürer (s. Sp. 685) eines mit einer allegorischen Darstellung benutzte, das der Meister IB (Jörg Pencz?) angefertigt hatte (Abb. 4).

Anlaß, ein vorhandenes E. durch ein neues zu ersetzen, war häufig die Besserung des Wappens nach Erwerb neuer Würden, neuer Herrschaften oder Orden (vgl. z. B. die zahlreichen E. der Grafen Schönborn: Wilh. Schonath, Mainfränk. Jb. für Gesch. und K. 12, 1960, 144–53; s. a. Sp. 679f.).

E., die für keinen bestimmten Besitzer angefertigt wurden, sondern lediglich „Vordrucke“ sind, in die der Bucheigentümer seinen Namen einsetzen konnte, nennt man Universal-E. Sie wurden schon im 16. Jh., häufiger seit dem 18. Jh. gebraucht (z. B. Abb. 17; vgl. [17], S. 530–33, jedoch mit ungenauer Abgrenzung des Begriffs).

Die Anbringung der E. ist variabel, man klebte das E. gewöhnlich auf die Innenseite des Buchdeckels, ab und zu auf das Titelblatt (oder seine Rückseite), auf das Vorsatz- oder auf das Schlußblatt eines Buches (vgl. den Bericht Imhofs über Pirckheimer, Sp. 672; s. auch Ferd. Eichler, Ein Bücherzeichen als Titelverzierung eines Wiegendruckes, Gutenberg-Jb. 5, 1930, 163–65); bisweilen verteilte man mehrere, dann in der Regel sehr kleine E. auf verschiedene Seiten eines Buches [32], eine Praxis, die heute in der Gepflogenheit, mehrere Buchseiten zu stempeln, fortlebt. E. größeren Formates konnten als Vorsatzblatt eingebunden werden (vgl. die 1582 von Marcus Swyn † 1585 gestifteten Bücher: [15] S. 37 und ebd. S. 12). Doppel-E. – das sind zwei gleichzeitig gefertigte E. eines Besitzers, die beide in ein Buch geklebt wurden und gewöhnlich Wappen und Bildnis (Abb. 10 a und b; E. des Franz Pfeil, 1564: [16] Nr. 25) oder Wappen bzw. Bildnisse von Eheleuten zeigen (z. B. [16], Nr. 5 a; [17] S. 485–87) – sind vorn und hinten in ein Buch eingefügt.

In manchen Büchern, vor allem solchen aus Hof- und Adelsbibliotheken, finden sich mehrere übereinandergeklebte E. desselben Besitzers. Der Wunsch, die Mitteilung des älteren E. durch die des neueren zu korrigieren, war für die Erneuerung des E. bestimmend. So ließ Maximilian I. von Bayern sein E. vom Jahre 1618 mit einem anderen überkleben, das nach der Verleihung der Kurwürde entstand und die Kurfürsteninsignien zeigt (beide E. fertigte Raphael Sadeler; sie finden sich z. B. in dem Exemplar der Münchner Bayer. Staatsbibl. von Alberti, De re aedificatoria, Florenz 1485 [2° Inc.ca. 1541]). In der franz. Revolution wurden E. mit Adelswappen verdeckt durch schlichtere neue, die den Besitzer nur als „citoyen français“ o. ä. bezeichnen (vgl. etwa Herm. Kraus, Eine E.-Doublette der franz. Revolutionszeit, Gutenberg-Jb. 29, 1954, 340f.).

Häufiger veranlaßte Wechsel des Buchbesitzers in einem Buch mehrere E. anzubringen: der neue Eigentümer klebte sein E. meist über – selten neben – das des Vorbesitzers. Auf diese Weise sind Bücher mit fünf und mehr übereinandergeklebten E. zustandegekommen. Wurde beim Besitzwechsel das alte E. nicht überklebt, so bemühte man sich es unkenntlich zu machen oder durchstrich es, um es für ungültig zu erklären.

Gelegentlich ist der Charakter eines in ein Buch eingefügten E. nachträglich, vor allem durch Hinzufügung von Text verändert worden. Zunächst als Eigentumsvermerke angebrachte E. wurden z. B. durch neue Beischriften zu sog. Donatoren-E. (zum Begriff s. Sp. 681f.); vorrätige E. wurden durch Textergänzungen bisweilen schon vor dem Einkleben in ihrem Bestand verändert. Große E. wurden öfters beschnitten, um sie auch kleineren Büchern inserieren zu können. Bisweilen, z. B. wenn E. im Erbgang an den Sohn kamen, schnitt man den Namen ab und setzte einen anderen, etwa den des Erben, handschriftlich ein (vgl. etwa das E. des Ambrosius Jung von Burgkmair, das sein Enkel Timotheus oben und unten beschnitt: Alb. Haemmerle, Die Buchzeichen im alten Augsburg, Vjhh. zur K. und Gesch. Augsburgs 1,1935/ 36, 233f. Nr. 145 a). Auch Typendruck-Rahmen hat man manchmal abgeschnitten [32]. Wappenkorrekturen wurden meist an den Holzstöcken oder Druckplatten vorgenommen.

IV. Text

Der Text, der fast immer die bildlichen Darstellungen begleitet, bestimmt in vielen Fällen, welcher der E.-Gruppen ein Blatt zuzurechnen ist; er verhilft oft zur Datierung eines E. und kann, zumal bei komplizierten allegorischen Darstellungen, wesentlich zum Verständnis des Bildschmuckes beitragen. Der in der Landessprache, gern auch in Latein abgefaßte Text wurde entweder zusammen mit dem Bild vom selben Stock (oder von derselben Platte) gedruckt oder handschriftlich beigeschrieben (für solche Einträge sind auf vielen E. leere Schrifttafeln, Kartuschen oder Spruchbänder vorgesehen; z. B. Abb. 13).

Zum Namen des Eigentümers treten oft Angaben über seine Titel und seinen Beruf; seit dem 16. Jh. findet man häufig eine ausdrückliche Eigentumsbezeichnung vor dem Namen: „ex bibliotheca“, „ad bibliothecam“, „ex museo“, „ex libris“ u. a. (vgl. [17], S. 44f.; [22] S. 5; Emporium 5, 1897, 298). Hie und da begegnet man auch Formeln, die aus Besitzvermerken ma. Codices geläufig sind: „iste liber est...“ oder einfach „liber ...“.

Zitate, vornehmlich aus antiken Schriftstellern und aus der Bibel, sagen Näheres über den Bucheigentümer, seine Interessen und Ziele. Auf E. von Humanisten des 16. Jh. sind die Zitate in mehreren Sprachen gegeben, in Latein, Griechisch und Hebräisch z. B. auf E. Pirckheimers und Hector Pömers (Abb. 6). Diese Sinn- und Wahlsprüche können, ebenso wie Titel und Namen, allein durch die Anfangsbuchstaben der Wörter angegeben sein, die, oft monogrammiert, mehrdeutig sein und gleicherweise als Name wie als Wahlspruch aufgelöst werden können [17, S. 54–57].

Beigeschriebene Daten (auch in Form von Chronogrammen oder Chronostichen) beziehen sich bald auf das Leben des E.-Besitzers und seine Familiengeschichte, bald auf die Entstehung des E. oder den Zeitpunkt des Bucherwerbs (oder der Stiftung). Auf den E. größerer Bibliotheken ist bisweilen Platz gelassen, um das Jahr des Bucherwerbs und die Signatur eintragen zu können.

Ausführlichere Texte, gereimt oder in Prosa, richten sich oft an den Buchbenutzer. Sie enthalten Vorschriften und Bitten um Rückgabe der Bücher (z. B. Abb. 5), Warnungen, ja Drohungen und Flüche gegen säumige Entleiher, Mahnungen zur Dankbarkeit gegenüber dem Leihgeber, aber auch Aufforderungen zum Gebrauch der Bücher. Eine Zusammenstellung solcher Texte bietet [17], S. 45–54.

Über den üblichen Textumfang gehen meist auch die Beischriften auf den sog. Erinnerungs-E. (auch Memorien-, Donatoren- oder Geschenk-E.) hinaus.

Diese E., die das Andenken von Stiftern oder Stiftungen bewahren helfen sollen, zeigen meist Wappen, Bildnis usw. des Stifters – nicht des neuen Eigentümers – und nennen im Text den Stifter, dazu meist auch den neuen Besitzer [17, S. 487ff.]; der Text kann so erweitert werden, daß er zu breiter Schilderung des historischen Ereignisses wird, das die Stiftung veranlaßte (dann werden solche Blätter oft zu den „historischen E.“ gezählt); so kann er über die Geschichte ganzer Bibliotheken Auskunft geben (z. B. Abb. 12). Donatoren-E. haben oft Vermerke wie „ex dono“, „ex hereditate“, „ex liberalitate“ usw. – Eine Sonderform der Donatoren-E. sind die „pro memoria-E.“. Ihr Kennzeichen ist der zu einem bereits vorhandenen E. hinzugefügte Text, der des Stifters gedenkt, manchmal auch das Datum der Stiftung nennt und häufig mit der Aufforderung zum Gebet für den Stifter schließt (wie bei den drei Buxheimer E. des 15. Jh., s. Sp. 684; Abb. 2).

Besonders eng sind Wort und Bild auf denjenigen E. verbunden, die mit *Devisen und *Emblemen geschmückt sind; auch hier kann Biographisches (vgl. Virgilio Burti, Le imprese personali e gli Ex libris, Emporium 26, 1907, 457–64) und Allgemeingültiges zur Sprache gebracht werden (vgl. RDK V 216 und Sp. 218 Abb. 59). Vollständige Embleme sind offenbar äußerst selten, meist fehlt das Epigramm, das durch den Bezug auf den Eigentümer des E. gewissermaßen ersetzt wird.

E., die nur aus Text bestehen, hat man seit dem 16. Jh., besonders gern gegen Ende des 18. Jh. hergestellt und oft sehr sorgfältig gestaltet (so das E. des Joh. Faber, Bisch. zu Wien, 1540: [7] Nr. 495, Abb. S. 6). Wenig bemittelte Klöster und Geistliche haben häufig diese verhältnismäßig billigen E. gebraucht.

V. Geschichte

Die Sitte, das Eigentum an Büchern durch E. zu kennzeichnen, kam im 3. Dr. 15. Jh. auf. Hatte man früher schon im Bestreben, Bücher zu schmücken, Einblattdrucke in diese geklebt, so begann man jetzt, diese Praxis mit dem Zweck zu verbinden, durch den Eigentumsnachweis den Buchbesitzer zu repräsentieren. Demgemäß zeigen die ältesten E., die zumeist aus dem süd- und südwestdeutschen Sprachgebiet stammen, vorwiegend Wappenschmuck oder „redende“, auf den Namen des Besitzers anspielende Motive. Die Verwendung von E. wurde durch eine Reihe äußerer Umstände gefördert: die Entstehung des Buchdruckes hatte den Büchermarkt stark belebt, der Personenkreis, der am Sammeln – und am Austausch – von Büchern interessiert war, hatte sich bedeutend vergrößert, neue Bibliotheken waren entstanden.

Die Zahl der E. vor 1500 ist gering.

Eines der ältesten E. ist das um 1470–80 angefertigte des Kaplans Joh. Knabensperg gen. Igler († 1501). Der Holzschnitt zeigt einen Igel, der die Blumen am Boden abgefressen und einen Blütenzweig im Maul hat; auf einem Band steht der Wahlspruch „das dich ein Igel küs“ (Abb. 1; [20] Bd. 4, Nr. 2036). - In einem Buch, das dem Kloster und Spital zum Hl. Geist in Bern gehörte, wurde ein Holzschnitt von etwa 1470 eingeklebt, auf dem der Gnadenstuhl sowie das Berner und das Klosterwappen dargestellt sind ([20] Bd. 2, Nr. 741 c; Werner E. Aeberhardt, Berner E. aus fünf Jhh., Bern 1968, Nr. 1: „um 1500“).

Zu den oft besprochenen Beispielen des 15. Jh. gehören drei vorwiegend in Büchern der Kartause Buxheim bei Memmingen benutzte E., jeweils in mehreren Exemplaren erhaltene, oft kolorierte Wappenholzschnitte, die handschriftlich hinzugefügter Text zu Donatoren-E. (pro memoria-E.) macht (s. Sp. 681f.). Dem Versuch, sie aus historischen und genealogischen Gründen zwischen 1515 und 1525 zu datieren (Alois Mitterwieser [1], 19, 1909, 133–38; ebd. 20, 1910, 85–92 und ebd. 21, 1911, 102–06), steht der Stilbefund entgegen. Der Widerspruch löst sich, wenn man annimmt, die Wappenholzschnitte seien bereits von früheren Buchbesitzern eingeklebt und im Anschluß an die Stiftung nach Buxheim dort mit dem pro memoria-Text versehen worden. Das erste Buxheimer E. ist das des Hildebrand Brandenburg aus Biberach † 1514; es wird um 1470 datiert (Abb. 2; [20] Bd. 4, Nr. 2038; ob das mit der Widmungsinschrift von 1484 versehene, heute zerst. Brandenburg-E., ehem. in der Bibl. des Börsenvereins Leipzig, tatsächlich gezeichnet war – so [16], Nr. 1 a –, ist nicht mehr nachprüfbar) und gilt vielen als das älteste erhaltene E. Anscheinend gibt es mehrere Auflagen des Druckes: zahlreiche Exemplare sind auf Makulatur gedruckt, die aus der Druckerei des Albert Kunne in Memmingen stammt und erst nach 1491 benutzte Typen besitzt ([20] Bd. 8, S. 113; [25] S. 13; s. a. Sp. 674). – Das zweite Buxheimer E. mit dem Allianzwappen eines Junkers Wilh. von Zell ([20] Bd. 4, Nr. 2037) entstand spätestens 1489 (Datum einer Stiftungsinschrift: Max Husung, Gutenberg-Jb. 5, 1930, 158–62; offenbar jünger ist – entgegen Schreiber [20], Bd. 4, Nr. 2037 a – das E. eines Wilh. Zell mit Einzelwappen). – Das dritte Buxheimer E. mit dem Allianzwappen des Jörg Gossenbrot aus Füssen † 1502 und seiner Ehefrau Radigunde Eggenberger † 1520 wird gewöhnlich um 1500 datiert (ebd. Nr. 2037 c).

Von dem E. des Joh. Ras of Koester ist ein Exemplar mit einer Widmungsinschrift von (14)91 erhalten (ebd. Nr. 2036 a). – Das E. des Thomas Wolf, gelegentlich um 1485–90 angesetzt (so von [17], S. 106), kann nicht vor 1501 entstanden sein: in diesem Jahr wurde der auf dem E. als „doctor“ bezeichnete Wolf promoviert ([1] 34, 1924, 14). – Noch ins 15. Jh. werden die E. des M. Reichart [16, Nr. 1 b] und des Domherrn Walter von Bilsen – das älteste erhaltene Kupferstich-E. – datiert ([1] 34, 1924, 14–18; Lehrs Bd. 7, S. 293f. Nr. 19, Taf. 210 Abb. 504). – Weitere als Bücherzeichen beschriebene Holzschnitte der Jahre gegen oder um 1500 bei [20], Bd. 4 Nr. 2036 c, 2038 m, 2039 c, e; ebd. Bd. 8 Nr. *2039 d. Für die bildliche Darstellung – ohne Text – des Einzelblattes „Ad S. Augustinum Carmen“ des Tilmann Limperger, Basel (Jac. Wolff) 1498 (Schramm, Frühdrucke Bd. 21, Abb. 796), ist der Gebrauch als E. in einem Fall nachzuweisen (Gustave Amweg, Les Ex-libris de l’ancien évêché de Bâle [Jura Bernois], Neuchâtel 1932, S. 14f. Nr. 12 m. Abb.).

Von anderen graphischen Blättern ist es zweifelhaft, ob sie jemals als E. dienten, z. B. ist der Wappenstich des Bernh. von Rohrbach und der Eilke von Holzhausen, nach 1466 vom Hausbuchmeister (?) angefertigt, wahrscheinlich nie als E. verwendet worden.

In die Jahre von 1500 bis etwa 1650 fällt eine erste Blütezeit der E.-Kunst, die im Lauf des 16. Jh. in alle europäischen Länder Eingang fand. Als frühestes datiertes E. der Schweiz gilt ein Blatt von 1502 (E. des Bischofs Balthasar Brennwald aus Chur: [12] Nr. 1232); an der Spitze der datierten französischen Beispiele steht das E. des Jean Bertaud de Latourblanche von 1529 ([22] S. 5; die von Kolb a.a.O. [Sp. 673] untersuchten sog. E. sind eingedruckte Eigentumsvermerke), und das erste tschechische E. stammt aus dem Jahr 1536 [27, S. 7]; in Italien bürgerte sich die Verwendung von E. erst um M. 16. Jh. ein [10, S. 18 und 300], ebenso in England, Holland und Schweden. In Deutschland erhielten die bedeutendsten Künstler Aufträge für E., z. B. geht ein E. Pirckheimers auf Zeichnung Dürers zurück (Hans Tietze und Erika Tietze-Conrat, Krit. Verz. der Werke A.D., Basel und Lpz. 1937f., Nr. 214; vgl. ebd. Nr. 771 und 900 sowie – für E. aus Dürers Umkreis – Nr. A 250, A 229, W 102). Lucas Cranach d. Ä., Jörg Breu, Hans Springinklee, Hans Sebald und Barthel Beham, Jost Amman, Virgil Solis und viele andere fertigten E. an (vgl. das Register bei [17], das aber vielfach irrige Zuschreibungen enthält).

Die E. dieses Zeitraums zeigen zahlreiche neue Bildmotive. Neben den Wappenschmuck, der weiterhin am häufigsten vorkommt und dessen Wiedergabe jeweils der zeitgenössischen Wappendarstellung entspricht, traten Bildnisse, Personifikationen, Allegorien und religiöse Darstellungen; vielfach wurde auf reiche Ausgestaltung des Rahmens besonderer Wert gelegt (s. auch F. Funke, Die Wandlung der Rahmenformen in der E.-Kunst, in: „Fs. Johs. Jahn zum 22. Nov. 1957“, Lpz. 1958, S. 281–86): er wird aus architektonischen, ornamentalen oder auch vegetabilen Motiven gebildet, oft mit allegorischen Figuren (oder deren Attributen) ausgestattet, so daß mehrfach den *Titelblättern ähnliche Gestaltungen Zustandekommen.

Auch zwischen 1650 und 1800 entstanden viele E. Die Erweiterung ihres Benutzerkreises, der die Zunahme an Beispielen verdankt wird, hatte zwar das Erscheinen neuer Motive in dem Bildrepertoire der E. zur Folge, doch können sich die meisten Erzeugnisse dieser Zeit in bezug auf künstlerische Qualität und Reichtum der Gestaltung mit den älteren nicht messen. Zu den neuen Motiven gehören Darstellungen von Bibliotheksinterieurs, Genreszenen und Stilleben. Die architektonische Rahmung von E. tritt mehr und mehr zugunsten von Rocaillewerk zurück, das Wappen, Monogramme, allegorische Darstellungen usw. umschließt. Zum Ende des 18. Jh. hin werden E. mit Schrift, die in einen einfachen dekorativen Rahmen gestellt ist, immer häufiger (Abb. 20).

Im Laufe des 19. Jh. erlahmte das Interesse an der E.-Kunst. Sie geriet immer mehr in Vergessenheit, bis der Jugendstil dieses Gebiet der Gebrauchsgraphik wieder entdeckte und eine neue Blütezeit der – nun auch als Sammelobjekte begehrten – E. heraufführte.

VI. Bildmotive

Der Bildschmuck der E. ist zu vielfältig, als daß er in seiner Gesamtheit hier betrachtet werden könnte. Während manche E.-Gruppen (wie die Wappen-E.) uneingeschränkt in die allgemeine Geschichte des für sie bestimmenden Bildthemas oder -motivs einzugliedern und daher hier nicht zu berücksichtigen sind (s. Wappen), können andere, z. B. die E. mit allegorischen Darstellungen, deshalb nicht behandelt werden, weil die für sie bezeichnenden Anspielungen auf die Biographie des E.-Besitzers nur im Rahmen breiterer Erörterungen mit der erforderlichen Genauigkeit zu beschreiben sind (vgl. Abb. 4). Aus der Vielzahl der E.-Gruppen, die nach dem Bildschmuck von E. sich ergeben, seien einige herausgegriffen, die durch die Menge – oder Seltenheit – der einschlägigen Beispiele Charakteristisches über E. erkennbar machen.

1. Bildnisse

Bildnis-E. sind seit dem 1. Jz. 16. Jh. nachzuweisen (E. des Arztes Joh. Cuspinianus Der Name des Attributs „[Person“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann.] aus Schweinfurt, um 1503, mit Beischrift, die den Zweck des Bildnisses nennt: „Cuspinianus ut fures si posset arceat hic suam imaginem locavit“; Abb. 3; Hans Ankwicz von Kleehoven, Jb. d. preuß. K.slgn. 48, 1927, 230f.). Meist zeigen sie das Bildnis des Buchbesitzers, manchmal aber auch den Stifter oder Landesherrn (so führte die Wittenberger Bibl. [Univ. Bibl. Jena] ein E. mit dem Bildnis des Kfn. Joh. Friedr. des Großmütigen von Sachsen: [17] Abb. auf S. 137). In der Regel stellte man den Porträtierten im Brustbild dar, seit dem 17. Jh. oft in medaillonartiger Umrahmung. Ende des 18. Jh. und zu Beginn des 19. Jh. findet man *Silhouetten (Abb. 19) oder Abbildungen von Bildnisreliefs, die häufig mit anderen Gegenständen stillebenhaft zusammengestellt sind.

Auf einigen E. ist zwar der E.-Besitzer abgebildet, doch erhebt die Wiedergabe keinen Anspruch auf Porträthaftigkeit. E. des 16. Jh. (vorwiegend solche von Geistlichen), die den E.-Besitzer beim Gebet zeigen, sind hierfür bezeichnend. Das gleiche gilt wohl auch für das E. des Peter Vok Fürst Ursini Gf. Rosenberg, 1609 von Aegidius Sadeler, auf dem der E.-Besitzer als Reiter dargestellt und nur durch das Wappen auf Schild, Schabracke und Zimier erkennbar ist ([7] Nr. 1783, Taf. 16; Isak Colljn, Det Rosenbergske Biblioteket och dess E., Stockholm 1907, Abb. 1).

Eine stattliche Zahl der in der Literatur als Bildnis-E. bezeichneten Blätter sind Bildnisstiche, deren Verwendung als E. noch nicht belegt ist.

2. Berufsbezeichnende E.

Berufsbezeichnende E. bilden eine durch Zahl und Vielfalt der Beispiele besonders interessante Gruppe. Hinweise auf den Beruf des E.-Besitzers können – soweit sie nicht, wie z. B. Würdezeichen, zum heraldischen Beiwerk gehören – durch Abbildung von Geräten oder Instrumenten gegeben werden, aber auch durch szenische Schilderungen. So begegnet man medizinischem Instrumentarium auf E. von Ärzten, einem Putto mit Heilkräutern auf solchen von Apothekern (und Ärzten), Hand- und Fußschellen auf solchen von Juristen usw.; eine Alchimistenküche ist auf dem E. des Chemikers Paolo Sangiorgio, um 1760, dargestellt [10, S. 333], Muscheln und Steine zeigt das E. des Dr. med. Karl Heinr. Titus, 1774, der Direktor des Dresdener Naturalienkabinettes war [14, Taf. 150], Vögel und andere Tiere das des Ornithologen Fourcault, um 1770 [10, S. 194].

Häufig wurden die Berufsangaben allegorisch verschlüsselt. Justitia oder eines ihrer Attribute findet man auf E. von Juristen, Merkur auf E. von Kaufleuten (E. des Joh. Bernh. Nack: [7] Nr. 1423); E. von Ärzten besitzen besonders oft derartige Anspielungen, z. B. den Äskulapstab (vgl. Kuno Waehmer [1], 23, 1913, 51–66 und 155–70; ebd. Bd. 27, 1917, 1–18; ders., Bücherzeichen dt. Ärzte. Bilder aus vier Jhh., Lpz. und Wolgast 1919; [6] S. 145). Auf dem E. des Joh. Chr. Harrer, um 1767, stehen ein Knochenmann und, als Zeichen der Wachsamkeit, ein Kranich neben dem Wappen [17, Abb. a. S. 282]; Kranich, Totenkopf, Anatomie- und Pflanzenbuch sowie ärztliches Gerät umgeben den Schild mit dem Monogramm des Chirurgen Joh. Reis (gestochen von Joh. Esaias Nilson, 1756: Abb. 15). Auf dem 1793 von Chodowiecki für den Arzt Chr. Salomon Schinz gefertigten E. sieht man Äskulap, der den Tod vom Krankenbett vertreibt ([17] S. 266; Engelmann Nr. 695). Eine Fülle von Anspielungen auf die Tätigkeit des E.-Besitzers zeigt das E. des kaiserlichen Bibliothekars Jamerai du Val, um 1750 [17, S. 269f.]. – Auch Schutzheilige wurden dargestellt: auf dem 1520 von Lucas Cranach d. Ä. entworfenen E. des Arztes Dietrich Block stehen Cosmas und Damian mit Uringlas und Arzneibüchse als Schildhalter neben dem Wappen ([17] S. 136; [19] Abb. 20).

Wissenschaftliche Geräte und Musikinstrumente (Abb. 9 und 11), die auf vielen E. vorkommen, sind in der Regel als allgemeiner Hinweis auf Wissenschaft, Gelehrsamkeit und musische Interessen anzusehen und nur selten als Bezeichnung eines bestimmten Berufs gedacht.

Auf die Tätigkeit einer Institution weist das E. der Bergbibl. zu Glücksbrunn hin: das von J. H. Meil gestochene Blatt schildert nackte Putten, die die Arbeit von Bergleuten verrichten [17, S. 233f.].

3. Religiöse Darstellungen

E. mit religiösen Darstellungen sind vergleichsweise selten. Häufig sind religiöse Motive Beiwerk zu anderen Darstellungen, vor allem zu Wappen. Engel und Heilige, meist die Schutz- oder Namenspatrone, wirken als Schildhalter (E. des H. Brandenburg: Abb. 2; E. des Hector Pömer: Abb. 6; als Beispiel aus dem 17. Jh.: E. des Christophorus Hier. Kress von Kressenstein, 1650, mit den Namenspatronen: [17] Abb. a. S. 37). Oft sind die Heiligen viel größer als das Wappen (E. des Arztes Dietrich Block, siehe oben). Das E. des Kapuzinerkonvents in Bergamo, um 1780, zeigt den Stadtpatron, den hl. Alexander, zusammen mit dem Wappen [10, S. 93f.].

Einige Kloster-E. weisen über dem Wappen (an der Stelle des Helms) religiöse Motive auf, so das E. von Wettenhausen, 1658, eine Muttergottes mit Kind, die Teil eines größeren, im wesentlichen durch allegorische Figuren bestrittenen Bildprogrammes ist ([1] 18, 1908, Abb. S. 25). Auf zwei E. des Bisch. Wilh. Ringk von Baldenstein, gefertigt wohl von Gregorius Sickinger um 1620, stehen rechts und links von der das Wappen bekrönenden Madonna mit Kind die Hll. Heinrich und Pantaleon – ein an die Sacra conversazione erinnerndes Motiv ([1] 23, 1913, 155; [12] Nr. 302f.).

Auf einigen E. des 16. Jh. ist ihr Besitzer vor dem Gekreuzigten dargestellt (E. des Chr. Scheurl, Nürnberg, nach 1535: [1] 2, 3, 1892, 9f.; E. des Priesters Joh. Reych aus Ehingen, 1586: [1] 20, 1910, 25); den Gekreuzigten mit Maria und Johannes in einem Flammenkranz zeigt das Donatoren-E. des Abtes Balthasar von Dernbach (1548–1606) für das Jesuitenkolleg in Fulda ([1] 37, 1927, 10). Themen aus dem Leben Christi kommen selten vor: das E. der Univ. Bibl. Straßburg, 18. Jh., schildert die Auferstehung ([1] 26, 1916, 145f., Abb. 10), ein E. eines Unbekannten, 16. Jh., das Weltgericht (als eines unter vielen anderen Motiven; [14] Nr. 38).

Themen aus dem A.T. wurden meist aus persönlichen Gründen gewählt. Der prot. Theologe und Reformator Joh. Marbach ließ auf seinem E. den Kampf zwischen David und Goliath abbilden (Abb. 8; [1] 17, 1907, 51); die Wiedergabe der Jonasgeschichte auf dem E. des M. Jona Bitternus † 1590, ist als eine Anspielung auf den Namen zu erachten (Alban Dodd, Die Jonasgesch. als vielsagendes Bücherzeichen, Gutenberg-Jb. 19–24, 1944–49, 242–44).

Die Darstellung der vier Kirchenväter in den Ecken eines Wappen-E. des Fürstbisch. Theodor von Fürstenberg, Paderborn, 1603, ist, wie aus der Schrifttafel hervorgeht, eine Anspielung auf den Kampf des Bischofs gegen den Protestantismus ([1] 2, 1, 1892, 10–12).

4. Memento-mori- und Vanitas-Darstellungen

Memento-mori- und Vanitas-Motive schmücken viele E. Die ihnen beigeschriebenen Texte sprechen bisweilen von der Vergeblichkeit des Studiums gegenüber dem christlichen Glauben oder von der Vergänglichkeit des menschlichen Lebens, die öfters in Gegensatz zur Dauer der Künste gestellt wird.

Die meistgebrauchten Motive sind Totenkopf, Stundenglas und Knochenmann. So steht der Wappenschild des Lazarus Spengler, 1515, auf einem Totenkopf [17, S. 115]; auf dem E. des Joh. Reis, 1756 von Joh. Esaias Nilson, hält ein geflügelter Putto das Monogramm und einen Totenkopf (Abb. 15). Totenkopf und Stundenglas sind dem Wappen-E. des Hier. Baumgartner, 1530 von Barthel Beham gestochen, hinzugefügt ([19] Abb. vor dem Titel) und begleiten das Monogramm und die Inschrift „sum, eram, fio cinis“ auf dem E. des Joh. Gremper, um 1525 (Abb. 5); sie sind auch – neben anderen, auf Theologie, Wissenschaft und Gelehrsamkeit hinweisenden Motiven – auf den beiden E. des Theologen Augustinus Marius, 1521 und 1522, dargestellt ([1] 11, 1901, 71ff.). Ein Engel und ein Totenkopf mit Stundenglas illustrieren auf dem Berenhardschen E., 17. Jh., das Motto „Vitae brevis, gloria vero sempiternus“ [14, Taf. 86]. Ein Totengerippe hält die Insignien des Propstes Arsen auf dessen 1637 von Lucas Kilian gefertigtem E.; der Begleittext ist der Bibel entnommen („Omnes morimur, et quasi aquae dilabimur in terram“, 2. Sam. [Kön.] 14, 14: [17] S. 178 und folgende Taf.).

Mehrfach findet man Chronos mit Attributen, die auf Tod und Vergänglichkeit hinweisen, dargestellt: mit einem Totenschädel auf dem E. des Arztes Joh. Bapt. Wagner, 1693 ([5] 1, 1903, 23), mit Sense und Öl in eine Grablampe gießend auf dem E. des Euchel, 18. Jh. [19, Abb. 35]. Solche E.-Bilder lösen vielfach die älteren Darstellungen des Knochenmannes ab, die im 18. Jh. nur noch gelegentlich vorkommen, z. B. E. des Moritz Karl Chrn. Woog [19, Abb. 29]. In diesem Jh. zog man es vor, die Anspielungen auf Tod und Vergänglichkeit in etwas verschlüsselter Form wiederzugeben. Als Beispiel sei das im 3. V. 18. Jh. entstandene E. eines Unbekannten genannt: das Bild zeigt einen Sarkophag mit der Inschrift „Terminus“ am Ufer des Meeres, zur Abfahrt in das Meer der Ewigkeit bereit; „adhuc stat“ besagt die Beischrift ([1] 26, 1916, 128 Nr. 335). Den gleichen Gedankenkreis streifen die im 18. Jh. beliebten Zusammenstellungen ruinöser Architekturteile und Gebäude. Im übrigen stand den Anfertigern von E. das gesamte überreiche Repertoire der Vanitas-Ikonographie zu Gebote.

5. Bibliotheksinterieurs

Bibliotheksinterieurs sind seit der 2. H. 17. Jh. als Bildschmuck von E. nachzuweisen (zu dieser E.-Gruppe vgl. [31], S. 27, und Max Belwe, E. des 18. Jh. mit Bibl.-Innenansichten, Archiv für Gesch. des Buchwesens 1, 1958, 179–84). Die frühen Beispiele zeigen den Blick in einen geschlossenen Raum (so das E. des Sigmund von Erlach, um 1680: [12] Nr. 1850 und W. E. Aeberhardt a.a.O. [Sp. 683], Nr. 4; E. des Zacharias Conrad von Uffenbach, 1704 von Joh. Ulr. Kraus: [30] Abb. 15; Konrad Franke, Z. C. von Uffenbach als Handschriftensammler, Archiv für Gesch. des Buchwesens 7, 1967, 1–108 und bes. 196–200; vgl. auch Abb. 16) oder in eine Flucht geschlossener Räume (E. des Waisenhauses in Halle: [7] Nr. 739f.; M. Belwe a.a.O. S. 181). Solche Darstellungen sind in der Regel getreue Wiedergaben der Bibliotheksräume. Auf späteren E. wird der Raum nach hinten geöffnet, so daß der Blick über eine Loggia in einen Garten auf ein Schlößchen frei wird (E. des Joh. Reichart von Loën, um 1725: [7] Nr. 1189f.; ähnlich das E. des Joh. Dan. Olenschlager, um 1730: ebd. Nr. 1513). In die Bibliotheksräume stellte man oft wissenschaftliche Geräte, auch können diese Räume als Hintergrund und Rahmen von heraldischen, allegorischen oder emblematischen Darstellungen dienen (E. des Jos. Vraislav Monse, 1733–93: [27] S. 19f., Abb. 11).

Teile einer Bibliothekswand mit einigen Regalen sind bisweilen als Attribut allegorischer Gestalten wiedergegeben (E. des Joh. Bern. Nack: [7] Nr. 1423) oder dienen als eines der „Berufszeichen“ (E. des Arztes Joh. Chr. Harrer, um 1767: [17] S. 282f.).

6. Historische Begebenheiten

Historische Begebenheiten hat man zwar mehrfach im Text (vgl. Abb. 12) erwähnt, jedoch nur selten im Bild festgehalten. Als Beispiele dieser E.-Gruppe seien zwei Blätter des 18. Jh. genannt, die auf die Zerstörung und Wiedereinrichtung einer Bibliothek hinweisen: E. des Joh. Karl Wilh. Moehsen, 1757 [14, Taf. 139], und E. des Joh. Gg. Heinr. Oelrich, 1759 ([17] S. 491f.; [1] 21, 1911, 9 Abb. 12).

Zu den Abbildungen

1. E. des Joh. Knabensperg gen. Igler. Holzschnitt, koloriert, 15,2 × 20 cm. Süddt., um 1470–80. Nach [1], 19, 1909, Taf. vor S. 33.

2. E. des Hildebrand Brandenburg aus Biberach. Holzschnitt, koloriert, ca. 7,5 × 6,9 cm (ohne Beischrift); Beischrift (Ende 15./A. 16. Jh.): Liber Cartusiensium in Buchshaim prope Memmingen proueniens a confratre nostro domino hilprando Brandenburg de Bibraco Donato sacerdote continens ut supra Oretur pro eo et pro quibus Desiderauit. Um 1470. Nach [17], Taf. vor dem Titel.

3. E. des Dr. Joh. Cuspinian (Spießheimer). Holzschnitt, 15,7 × 9,3 cm. Nach dem Gem. von Lucas Cranach, Winterthur, Slg. Reinhart (um 1502/03), um 1503. Nach K. Waehmer a.a.O. [Sp. 689: Bücherzeichen ...], Abb. 3.

4. Meister IB (Jörg Pencz?), E. des Willibald Pirckheimer. Kupferstich, 14,7 × 8,3 cm. 1529. Fot. Dt. Bücherei, Leipzig.

5. E. des Joh. Gremper. Holzschnitt, koloriert, 20,6 × 13,7 cm. Handgeschriebener Zusatz (von 1558): Ex Bartholomei Amatii quondam libris non injusto precio in bibliothecam Proto Fuggeram a Magnifico Domino Johanne Jacobo Fuggero fundatam inferebatur anno MDLVIII. Eingeklebt in den cod. lat. 433 der Bayer. Staatsbibl. München. 1. Dr. 16. Jh. Fot. Bibl.

6. Hans Sebald Beham (?), E. des Hector Pömer. Holzschnitt, 29,5 × 19,6 cm. München, Staatl. Graph. Slg., Inv.Nr. 14 121. Dat. 1525. Fot. Slg.

7. Lucas Furtenagel, E. der Ratsbibliothek Halle a. S. Deckfarben und Gold a. Perg., 35,5 × 22,5 cm. 1542. Nach [1], 20, 1910, Taf. vor S. 1.

8. E. des Dr. theol. Joh. Marbach. Holzschnitt, 16,1 × 11,4 cm. Süddt., zw. 1543 und 1552. Nach [1], 8, 1898, Taf. nach S. 32.

9. E. des Erasmus Vend. Holzschnitt, 16,1 × 11,8 cm. Süddt. (Augsburg?), 1567. Nach [1], 10, 1900, Taf. nach S. 8.

10 a und b. Doppel-E. des Joh. Schwanberg. Kupferstiche, 9,6 × 6,8 cm (a) und 10,1 × 7,1 cm (b). Frankfurt a. M. (?), 1580. Nach [16], Abb. 35.

11. Lucas Kilian, E. des Leonhard Weiß d. Ä. Kupferstich, 13,6 × 17,8 cm. 1622. Nach [14], Taf. 75.

12. Raphael Sadeler, E. des Kurfürsten Maximilian von Bayern für die Papst Gregor XV. geschenkten Bücher aus der Bibliotheca Palatina, Heidelberg. Kupferstich und Typendruck, ca. 16,9 × 11,2 cm. 1623. Fot. Univ. Bibl. Heidelberg.

13. Andreas Khol. E. der Familie Pfinzing-Gründlach. Kupferstich, 35,6 × 24,7 cm. Um 1650. Nach [17], S. 180.

14. E. des Augustiner-Chorherrn-Stiftes Höglwörth, Krs. Berchtesgaden, und des Propstes Joh. Bapt. II.

Pucher. Holzschnitt, 8,6 × 8 cm. Süddt., 1725. Nach [17], S. 312.

15. Joh. Esaias Nilson, E. des Joh. Reis. Kupferstich, ca. 14,5 × 10 cm. 1756. Nach [17], S. 227.

16. Martin Tyroff, E. des Wilh. Alexander Balaus. Kupferstich, 17,3 × 13,5 cm. 2. Dr. 18. Jh. Nach [14], Taf. 136.

17. Joh. Rud. Schellenberg (1740–1806), Universal-E. Kupferstich, 5,2 × 7,2 cm. Um 1770. Nach [12], Bd. 1,Taf. 67 Nr. 3910.

18. Heinrich Bruppacher (1758–1835), E. der Lesegesellschaft Wädenswil. Kupferstich, 8,5 × 5,5 cm. Vor 1800. Nach ebd. Bd. 2, Taf. 44 Nr. 7410.

19. E. des G. J. Schaeblen. Kupferstich und Silhouette, 9 × 5,7 cm. Leipzig, E.-Slg. des Dt. Buch- und Schriftmus. der Dt. Bücherei. 1784. Fot. Bibl.

20. E. der Caroline Louise Markgfn. von Baden. Typendruck, 4,5 × 6,5 cm. Ebendort. Um 1800. Fot. Bibl.

Literatur

Zeitschriften: 1. Zs. für Bücherzeichen, Bibl.-kde. und Gelehrtengesch. 1ff., 1891ff. (ab 17 [= N.F. 1], 1907: E., Buchk. und angewandte Graphik). – 2. Journ. of the Ex Libris Soc. 1, 1892–18, 1909. – 3. Archives de la Soc. Franç. des Collectionneurs d’Ex-Libris 1, 1896–44, 1936. – 4. Schweiz. Bll. für E.-Sammler 1ff., 1901ff. (ab 4, 1907: Buchkunst. Zs. für E.-Sammler). – 5. Jb. der österr. E.-Ges. 1ff., 1903ff. (ab 1924/25: Österr. Jb. für E. und Gebrauchsgraphik).

Bibliographie, E. -Verzeichnisse: 6. George W. Fuller (Hrsg.), A Bibliography of Bookplate-Lit., Spokane 1926. – 7. Friedr. Warnecke, Die dt. Bücherzeichen (Ex-Libris) von ihrem Ursprunge bis zur Gegenwart, Bln. 1890. – 8. Ders., Bücherzeichen (Ex-Libris) des 15. und 16. Jh., Bln. 1894. – 9. Ludwig Gerster, Die Schweiz. Bibliothekszeichen (Ex-Libris), Kappelen (Kt. Bern) 1898. – 10. Achille Bertarelli und David-Henry Prior, Gli ex libris ital., Mailand 1902. – 11. Jacopo Gelli, Gli ex libris ital. Guida del Raccogliatore, Mailand 19302. – 12. A. Wegmann, Schweizer E. bis zum Jahre 1900, 2 Bde., Zürich 1933 und 1937. – 13. Paul Denis du Péage, Ex Libris de Flandre et d’Artois, 2 Bde., Lille 1934.

Häufiger zit. Lit.: 14. Otto von Heinemann, Die E.-Slg. der Hzgl. Bibl. zu Wolfenbüttel, Bln. 1895. – 15. Gust. A. Seyler, Ill. Hdb. der E.kde., Bln. 1895. – 16. Aus der Ex-Libris-Slg. der Bibl. des Börsenver. der dt. Buchhändler, Lpz. 1897. – 17. Karl Emil Gf. zu Leiningen-Westerburg, Dt. und österr. Bibl.-Zeichen, E., Stg. 1901. – 18. Emanuel Stickelberger, Das E. in der Schweiz und in Dtld., Basel 1904. – 19. Walter von Zur Westen, E., Bielefeld und Lpz. 19253. – 20. Schreiber, Hdb. – 21. Johan Schwencke, Bibliographie en andere Gegevens over het Nederlandsche E., Maastricht 1933. – 22. Ders., Het E. in Frankrijk, Amsterdam 1939. – 23. Ders., E.kunde, Amsterdam und Antwerpen 1947. – 24. Rich. Kurt Donin, Stilgesch. des E., Wien 1949. – 25. Elisabeth Geck, E., Kleingraphik aus fünf Jhh., Mainz 1955. – 26. Alb. Treier, Das E. in der Leopoldina. Festgabe zum 75. Geb. von Kommerzienrat Dr. Ferd. Gademann (= Veröff. des hist. Ver. des Stadtarchivs Schweinfurt 4), Schweinfurt 1955. – 27. Johan Schwencke, Het E. in Tsjechoslowakije, Amsterdam und Antwerpen 1956. – 28. Gg. von Stawa, Alte E. aus Tirol (= Schlern-Schriften 181), Innsbruck 1958. – 29. Gerh. Hanusch, Von Dürer bis Picasso, E. großer Meister, Würzburg 1959. – 30. Johan Schwencke, Het E. in Duitsland, Amsterdam und Antwerpen 1963. – 31. E. aus dem Buch- und Bibliothekswesen, verf. und zusammengestellt von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Fritz Funke (= Neujahrsgabe der Dt. Bücherei 1967), Lpz. 1966. – 32. Hinweise von Karl Hofberger †, Starnberg.

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