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»Das gehört zu den Todsünden«

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  • ️Sun Nov 28 1993

SPIEGEL: Herr Lichtenberg, wenige Stunden nach dem Desaster beim Antiterror-Einsatz in Bad Kleinen wurden dem tödlich verletzten Terroristen Wolfgang Grams im Lübecker Krankenhaus die Hände gewaschen, und zwar auf Weisung von Beamten des BKA, des Bundeskriminalamts. Dabei wurden Blut- und Schmauchspuren vernichtet. Ist das kriminalistische Praxis?

Lichtenberg: Bei einem Schußdelikt müssen grundsätzlich alle vorhandenen Schmauchspuren gesichert werden, das gehört zur Routinearbeit, unabhängig davon, welche Relevanz diese Dinge nachher haben. Das Reinigen der Hände ist nicht korrekt.

SPIEGEL: Noch vor der Obduktion durch Gerichtsmediziner wurde der Kopf des toten Grams gewaschen. Tags darauf, in Anwesenheit von Staatsanwaltschaft und BKA-Spezialisten, wurden Haare weggeschnitten und fortgeworfen. Spurensicherung: ungenügend.

Lichtenberg: Das ist völlig unverständlich. In diesem Bereich gehört so etwas zu den Todsünden. In dem vorliegenden Fall waren zwar die Merkmale im Gewebe klar genug, um einen absoluten Nahschuß mit dem Auge zu erkennen. Sicher wird ein Nahschuß aber durch Feststellung der Konzentration von Pulverschmauch nachgewiesen, genauer gesagt, der Konzentration von Schwermetallen, die in dem Pulverschmauch enthalten sind.

Wenn Haare entfernt oder gewaschen werden, dann entspricht das einer Spurenvernichtung. Normalerweise läßt sich dann die Schußentfernung nicht mehr exakt bestimmen. Außerdem erklärt der Nachweis, daß es sich um einen Aufsetzschuß handelt, nicht zwangsläufig, aus welcher Waffe der Schuß stammt. Es wurde viel zu lange diskutiert, ob die Schußverletzung durch ein Projektil aus der Waffe des Grams oder aus einer anderen Waffe verursacht wurde.

SPIEGEL: Die Bestimmung der Schußwaffe wurde im Fall Grams wochenlang über den Vergleich der sogenannten Stanzmarke am Kopf mit den Mündungsprofilen verschiedenster Handfeuerwaffen versucht.

Lichtenberg: Das geht ja gar nicht. Die Schmauchanalyse ist entscheidend. Die ganzen Prozeduren mit Stanzmarkenvergleich waren unnötig. Selbst wenn die äußere Wunde gewaschen wird und der Gutachter fälschlich glaubt, nun seien die Schmauchspuren futsch, lassen sich meist in tieferen Schichten des Gewebes Schmauchpartikel nachweisen. Da man davon ausgehen konnte, daß Grams und die Polizeibeamten unterschiedliche Munition benutzten, hätte man die Schußwaffe sehr schnell bestimmen können.

SPIEGEL: Eine unnötige Zeitverzögerung also?

Lichtenberg: Man hätte innerhalb von wenigen Stunden die Frage klären können, von welcher Munition die Schmauchpartikel in der Kopfwunde stammen.

SPIEGEL: In der Lübecker Klinik wurden also zunächst, im Beisein von Staatsanwaltschaft und BKA, Spuren vernichtet, dann bot sich der Obduzent Professor Manfred Oehmichen selbst für die Bestimmung der Schußwaffe an. War er überhaupt der Richtige?

Lichtenberg: Auf gar keinen Fall. Sehen Sie sich mal die Literaturstellen und Dokumentationen über ihn an. Professor Oehmichen ist allgemeiner Gerichtsmediziner und sicher ein guter Mann, aber als Schußspurenexperte hat er sich ganz sicher nicht hervorgetan.

SPIEGEL: Welche Instanz wird denn in Deutschland mit dieser Art von Aufgaben betraut?

Lichtenberg: Grundsätzlich gehört die Untersuchung voll in den Bereich der Kriminaltechnik der Landeskriminalämter oder des Bundeskriminalamts. Und das BKA hat auf diesem Gebiet die meiste Erfahrung.

SPIEGEL: Die Kriminaltechniker beim BKA bekamen den Auftrag angeblich nicht, damit von vornherein der Vorwurf ausgeschlossen sein sollte, sie könnten bei der Untersuchung parteiisch sein.

Lichtenberg: Die Wissenschaftler dort sind unbestechlich. Zur Sicherheit hätte man die Arbeit ja unter Aufsicht eines Außenstehenden verrichten lassen können, zum Beispiel des Bonner Professors und Gerichtsmediziners Karl Sellier.

SPIEGEL: Statt dessen wurde als nächster der Münsteraner Professor Bernd Brinkmann mit der Analyse betraut, unter anderem vor allem deshalb, weil er ein guter Bekannter des Schweriner Leitenden Oberstaatsanwaltes Gerit Schwarz ist. War Brinkmann der bessere Mann?

Lichtenberg: Ich schätze Professor Brinkmann sehr, besonders auf dem Gebiet der Gen-Analyse. Aber als Schußwaffenexperte ist auch er nicht ausgewiesen.

SPIEGEL: Die Empfehlung, die Stadtpolizei Zürich mit der endgültigen Analyse zu beauftragen, bekamen die Schweriner Ermittler vom BKA, und zwar sehr eilig, noch bevor die Schweriner »Ermittlungsgruppe Bad Kleinen« überhaupt gebildet war. War denn der Züricher Experte Roman Pfister nun endlich der geeignete Mann?

Lichtenberg: Das bezweifle ich. Pfister ist ausgewiesen als Handschriften- und Urkundenfachmann, er ist kein Experte für Schußspuren. Auch unter seinen Mitarbeitern ist keiner, der durch einschlägige Veröffentlichungen auffiel. Er dürfte in der Sache überfordert gewesen sein.

SPIEGEL: Zwischen Auftragsvergabe und Ablieferung des Gutachtens sind fast fünf Monate verstrichen.

Lichtenberg: Ich muß ehrlich sagen, das verstehe ich nicht. In einem derart heiklen Fall, besonders wenn es ein Auftrag von außen ist, läßt man natürlich alles andere liegen. Etwa die Bestimmung, aus welcher Entfernung der Bauchschuß auf Grams abgegeben worden ist, wäre innerhalb eines Tages zu erledigen gewesen. Und wenn der Bauchschuß durch Kleidung gegangen ist und die Kriminaltechniker die Kleidung als Asservat vorliegen haben, dann läßt sich mit den gängigen Verfahren innerhalb von einer halben Stunde sagen, ob es ein Nahschuß war oder nicht.

SPIEGEL: Zusammengefaßt: Grams wurden Kopf und Hände gewaschen. Die beteiligten GSG-9-Beamten wurden nicht voneinander getrennt und auch nicht sofort vernommen. Der durch Zeugenaussagen belastete Beamte, der mit einem Kollegen am dichtesten bei Grams stand, hat zunächst seine im Einsatz getragene Hose gewaschen, jetzt ist auch noch seine Jacke aus einer Asservatenkammer verschwunden. Muß da ein Kriminalist nicht verzweifeln?

Lichtenberg: Die Arbeit am Tatort war schlecht, die Erstuntersuchungen waren dilettantisch. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Zu den vernichteten oder verschwundenen Spuren und Asservaten dies: Wenn die Spuren vernichtet sind, können sie keine Gutachten mehr schreiben.