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Studiengebühren in NRW: Richter schmettern Klage ab

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Wieder nichts: Schon zum zweiten Mal ist der Paderborner Asta mit seiner Sammelklage gegen Studiengebühren gescheitert - diesmal vor dem Oberverwaltungsgericht. Die Richter ließen den Uno-Sozialpakt als Argument nicht gelten.

Von Katrin Schmiedekampf

09.10.2007, 18.08 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute entschieden, dass die Hochschulen des Landes weiterhin Studiengebühren auch für das Erststudium erheben dürfen (Aktenzeichen 15 A 1596/07).

"Wir holen euch euer Geld zurück", hieß die Kampagne, mit der 18 Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen sich für die gebührenpflichtigen Studenten einsetzten. Ihr Kniff: Die Studenten überweisen das Geld zwar an die Uni, wehren sich aber zugleich, indem sie ihr Klagerecht an den Asta abtreten. Der setzt sich dann vor Gericht für die Studenten ein. Rund 14.000 Leute machten mit, unter ihnen auch eine Studentin aus Paderborn. So konnte die Studierendenschaft der Uni als Klägerin auftreten.

Bereits im März hatte sie den ersten Prozess verloren, als das Verwaltungsgericht Minden die Klage zurückwies. Die Richter erklärten: Studiengebühren sind durchaus zulässig, wenn sie sozial schwache Menschen nicht unzumutbar belasteten. Und genau dafür gebe es ja die Zinsdarlehen der NRW-Bank. Außerdem sei die Maximalhöhe der Schuldenlast auf 10.000 Euro begrenzt. Für Studenten aus armen Elternhäusern sei sogar ein Verzicht auf die Rückzahlung möglich.

Gegen dieses Urteil legte die Studierendenschaft nun Berufung ein und stützte sich unter anderem auf den Uno-Sozialpakt von 1966, der im Januar 1976 in Kraft trat. Darin heißt es zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung, dass "der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss".

Ein Pakt, an den sich niemand hält

Das Oberverwaltungsgericht wies den Einwand der Studenten ab. Begründung: Höherrangiges Recht stehe dem Studienbeitragsgesetz des Landes nicht entgegen. Der Uno-Sozialpakt, auf den sich die Studenten beriefen, enthalte zwar eine Bestimmung über den unentgeltlichen Zugang zum Hochschulunterricht. Auch habe die Bundesrepublik diesem Pakt durch Gesetz zugestimmt. Die Vertragsbestimmung sei jedoch nicht darauf angelegt oder dazu geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden.

Aus Sicht der Kläger spricht einiges dagegen, dass der Sozialpakt rechtlich folgenlos ist. "Das Bundesverwaltungsgericht hat schon häufig auf den Pakt Bezug genommen und gesagt, dass sich aus ihm Rechte ableiten lassen", sagte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die Paderborner Kläger vor Gericht vertritt, SPIEGEL ONLINE. Der Uno-Ausschuss prüfe alle fünf Jahre, ob der Pakt von den Unterzeichnern eingehalten werde. Ende 2006 sei ein Bericht aus Deutschland fällig gewesen - er stehe bis heute aus.

"Die Auffassung des OVG Münster, dass der Sozialpakt kein wirkliches Recht sei, ist für uns völlig unverständlich", sagte Patrick Schnepper, Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren und Koordinator der landesweiten Sammelklagen. "Verschiedene Gerichte und sogar das Bundesverfassungsgericht haben in der Vergangenheit ganz eindeutig gesagt, dass der Uno-Sozialpakt den Status eines Bundesrechtes hat."

Auch der Paderborner Asta-Vorsitzende Jonas Wagener wunderte sich. "Das ist, als würden verschiedene Parteien einen Vertrag unterschreiben und ihn dann in die Ecke werfen, ohne ihn weiter zu beachten." Der 22-Jährige kann sich nicht vorstellen, dass der Vertrag nicht bindend ist.

"We have to fight weiter"

Das zweite Klägerargument, das Studienbeitragsgesetz verstoße gegen sonstiges höherrangiges Recht wie das Recht zur freien Wahl der Ausbildungsstätte, wies der Senat ebenfalls zurück. Das Gericht prüfte, ob Studieninteressenten durch die Gebühren vom Studium abgeschreckt werden - oder ob die Landesregierung Modelle bereitgestellt hat, die ihnen den Weg zur Uni ermöglichen. Es beleuchtete die verschiedenen Kreditmodelle und entschied: Durch die begleitenden Darlehensregelungen des Gesetzes sei sichergestellt, dass weiterhin allen dazu Befähigten ein Studium in zumutbarer Weise möglich sei.

"Dabei ist laut dem Bundesamt für Statistik der Anteil der studierfähigen Leute um 4,9 Prozent gestiegen - und trotzdem haben 6,5 Prozent weniger tatsächlich mit dem Studium begonnen", sagte Anwalt Achelpöhler. Niemand könne darauf bauen, dass es bei Gebühren in Höhe von 500 Euro bleibe.

Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu. Doch das Bundesverwaltungsgericht kann noch entscheiden, ob es das Rechtsmittel dennoch zulässt. Die Studierendenschaft Paderborn muss dafür eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Einen Schritt, den Anwalt Achelpöhler auf jeden Fall gehen möchte. "Ich glaube, dass wir damit erfolgreich sein werden", sagte er und zitierte den Fußballer Jonas Kamper von Arminia Bielefeld mit den Worten: "We have to fight weiter."

Mit Material von AP, dpa und ddp