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Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter: Informationen für Wählende - Die Bundeswahlleiterin
Briefwahl:
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, berücksichtigen Sie bitte die Postlaufzeiten und Öffnungszeiten und kalkulieren ein, dass Ihr Wahlbrief mit Stimmzettel spätestens am 23.02.2025 bis 18:00 Uhr vorliegen muss.
Über folgenden Link können Sie die Briefwahlunterlagen bereits jetzt online bestellen:
Link zur Bestellung von Briefwahlunterlagen
Beantragung der Briefwahl in Weeze ab sofort möglich
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind an alle Wahlberechtigten, die am 12. Januar 2025 in Weeze gemeldet waren, verschickt worden. Wer bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unmittelbar mit dem Wahlamt der Gemeinde Weeze in Verbindung setzen.
Die Möglichkeit der Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist ab sofort gegeben.
Achtung: Aufgrund der Kurzfristigkeit der anzuberaumenden Bundestagswahl 2025 kann bislang lediglich die Briefwahl beantragt werden, allerdings ist der Versand, die Aushändigung der Briefwahlunterlagen und die eigentliche Briefwahl im Rathaus aktuell noch nicht möglich. Stimmzettel, Wahlscheine und die weiteren erforderlichen Unterlagen liegen bei der Gemeinde Weeze noch nicht vor. Es ist zu erwarten, dass frühestens ab dem 08. Februar 2025 Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt werden können. Dies ist zu beachten!
Das Briefwahllokal der Gemeinde Weeze ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr (am 21.02.2025 zusätzlich bis 15:00 Uhr)
Bitte bringen Sie ins Rathaus Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Auf Wunsch können Sie sofort an Ort und Stelle in der bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben.
Wer nicht persönlich ins Rathaus kommen kann, hat auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich (per Anschreiben oder E-Mail wahlen@weeze.de) oder über ein Onlineformular auf der Internetseite www.weeze.de zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bei einem schriftlichen Antrag soll die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Bei einem Antrag per E-Mail geben Sie bitte Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und nach Möglichkeit den Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer an.
Besonders einfach und bequem ist es, die Zusendung der Briefwahlunterlagen über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen (oben rechts auf der Rückseite). Über den QR-Code werden fast alle erforderlichen Angaben voreingestellt, nur die Eingabe des Geburtsdatums muss aus Sicherheitsgründen manuell erfolgen.
Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 18:00 Uhr, beantragt werden.
Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich, z.B., wenn der Wahlberechtigte nachweisbar plötzlich erkrankt ist und deshalb den Wahlraum nicht aufsuchen kann.
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein muss.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt:
Gemeinde Weeze, Cyriakusplatz 13/14, 47652 Weeze 02837 910 111