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Promotion: Was müssen Doktorväter wirklich können?

  • ️Hermann Horstkotte
  • ️Wed Mar 20 2013

Wenn ein Doktortitel wegen Plagiats aberkannt wird, steht auch die Qualität der Betreuer und Gutachter infrage. Nicht alle Doktorväter haben dieselbe Qualifikation.

20. März 2013, 15:45 Uhr

Wenn in einer Doktorarbeit etwas schiefgeht, sind auch betreuenden Professoren schuld. Diese These vertritt der frühere Präsident der Hochschulrektorenkonferenz George Turner. Er entlastet damit vor allem die frühere Bundesministerin Annette Schavan vom Plagiatsvorwurf. Turners These ist sehr umstritten, aber sie wirft die wichtige Frage auf, wie bei Dissertationen nicht nur die Qualität der Prüflinge, sondern auch die der Prüfer sichergestellt wird.

Über die Güte einer Doktorarbeit entscheidet immer der jeweilige Fachbereich, und zwar nach Vorschlag von zwei Gutachtern. Wer kann Gutachter werden? Wer darf also Doktorarbeiten prüfen?

Grundsätzlich gibt es die Mindestanforderung an alle Prüfer, dass sie selbst das Examen abgelegt haben müssen, das sie anderen abnehmen. Alternativ müssen sie etwas "Gleichwertiges" vorweisen können. So brauchen beispielsweise Master-Prüfer einen Magisterabschluss oder ein Diplom. Ein Universitätsprofessor kann in seiner Fachwissenschaft alles prüfen, also auch Doktorarbeiten. Denn für die Berufung ins Amt hat er oder sie in der Regel promoviert und zusätzliche Leistungen erbracht. Traditionell ist das meist die Hochschullehrerprüfung (Habilitation).

Es gibt aber auch andere Wege zu einem Professorentitel und damit zum Promotionsrecht. So gibt es etwa an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) einen Prüfer für Doktorarbeiten, der selbst weder habilitiert noch promoviert ist. Er hat an der DSHS, bevor sie 1970 Universität wurde, ein Sport-Diplom gemacht. Damit wurde er anschließend Lehrkraft für "Bewegungskultur und -gestaltung", also Tanzen. Auf diesem Gebiet bescheinigte ihm seine Hochschule 2005 besondere akademische Fähigkeiten und ernannte den Mitarbeiter zum außerplanmäßigen Professor.